„Man muß den Gehorsam wieder einführen. Die Autorität erstirbt, wenn man sie erörtert. Das göttliche Recht, das ist das einzig Wahre!“

„Ganz Ihrer Ansicht, Herr Graf!“

Hinter den Wäldern warf die Oktobersonne lange blasse Strahlen, ein feuchter Wind wehte; — und während sie über abgefallene Blätter gingen, atmeten sie wie befreit.

Alles, was sie nicht hatten aussprechen können, machte sich in Ausrufen Luft:

„Welche Dummköpfe! Welche Niedrigkeit der Gesinnung! Wie ist nur solch eine Verbohrtheit denkbar! Zunächst, was versteht man unter göttlichem Recht?“

Der Freund Dumouchels, jener Professor, der sie über ästhetische Dinge unterrichtet hatte, beantwortete ihre Frage mit einem gelehrten Briefe.

Die Theorie des göttlichen Rechts ist unter Karl II. von dem Engländer Filmer formuliert worden.

Hier folgt sie:

„Der Schöpfer verlieh dem ersten Menschen die Herrschaft über die Welt. Sie ging auf seine Nachkommen über, und die Macht des Königs kommt von Gott: ‚Er ist sein Ebenbild,‘ schreibt Bossuet. Die Machtbefugnis des Vaters gewöhnt an die Herrschaft eines einzigen. Man hat die Könige nach dem Beispiel der Väter eingesetzt.