Noch der tote Kleist sollte der Zensurbehörde eine Verfügung des Königs bringen.

Der Berliner Kriegsrat Peguilhen, dem Kleist und seine Freundin einige Besorgungen aufgetragen, spielte sich als Freund und Testamentsvollstrecker des Dichters auf und veröffentlichte in der »Vossischen Zeitung« eine alberne Verherrlichung des Selbstmordes Kleists. Darauf erließ der König am 27. November 1811 eine Kabinettsorder, worin es hieß:

»Wenn es jedem, dessen sittliches Gefühl erstorben ist, freystehen soll, seine verkehrten Ansichten in Blättern, die in jedermanns Hände kommen, laut und mit anmaßender Verachtung Besserdenkender zu predigen; so werden alle Bemühungen, Religiosität und Sittlichkeit im Volke neu zu beleben, vergeblich seyn, indem der Glaube an das einstimmige Zeugnis jedes unverdorbenen Herzens verdächtig gemacht, das moralische Urtheil verwirrt, und die Kraft des Volkes im innersten Lebenskeime vergiftet werden.«

Der König befahl daher, diese seine Meinung gehörigen Orts aufs nachdrücklichste einzuschärfen, »damit überhaupt bey der Aufsicht auf die öffentlichen Blätter, der Mißbrauch derselben zur Verbreitung der Immoralität aufs sorgfältigste verhütet werde«, und dem Zensor der Zeitung einen ernstlichen Verweis zu erteilen. Außerdem befahl er, die Schrift über den Tod Kleists, die Peguilhen gleichzeitig angekündigt hatte, nicht zum Druck zu verstatten. – Sie erschien denn auch damals nicht, sondern wurde erst zweiundsechzig Jahre später veröffentlicht.


10. Bürokratie und Militarismus.

Ach, Herr! Gesegn' uns Wein und Brot,

Und schlage den Napoleon tot,

Durch uns und mit uns, Amen!