Im Schlachtendonnerwetter

Wie Herbstwind dürre Blätter.

Der Berliner Zensurbehörde aber konnte der eingedruckte russische Zensurstempel keineswegs imponieren. Und obendrein sprach es ja aller bürokratischen Gepflogenheit Hohn, wenn sich da in Königsberg eine besondere Zensurbehörde aufgetan hatte, die nach eigenem Ermessen schaltete und waltete. Nach Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Ostpreußen und der Hauptstadt war es die höchste Zeit, daß dieser Not- und Ausnahmezustand aufhörte und der Berliner Amtsschimmel wieder allein den Zensurkarren zu ziehen hatte.

Die Militärs waren mit der Entziehung ihrer eigenen Zensurrechte keineswegs einverstanden und begriffen ebensowenig, warum noch immer – dem Buchstaben getreu – Bücher verboten bleiben sollten, die man nur den französischen Gewalthabern zuliebe mit dem Interdikt belegt hatte. Daraus entwickelte sich zwischen ihnen und den ängstlichen Bürokraten und Diplomaten in Berlin ein ebenso hartnäckiger wie amüsanter amtlicher Federkrieg, zu dem vor allem die Schriften von Arndt und Kotzebue immer neuen Anlaß boten, und dem auch die Schlacht bei Leipzig kein Ende machte.

Arndts »Historisches Taschenbuch«.

Zu den von Rußland hereingekommenen patriotischen Schriften gehörte auch Arndts »Historisches Taschenbuch für das Jahr 1813«, sechs Kapitel aus seiner »teutschen Geschichte«, die erst zwei Jahre später erschien. Er hatte es in Petersburg mit dortiger Zensur drucken lassen und sogar der Kaiserin gewidmet. Als er dann am 22. Januar 1813 in Königsberg eintraf und Stein als russischer Zivilgouverneur zahlreiche Schriften des Freundes hier drucken und verteilen ließ, übernahm der Verleger Nicolovius den Verkauf des Taschenbuchs in Deutschland. Er versah die Exemplare mit einem neuen Titelblatt, setzte seine Firma und, da sich die Ausgabe des »gehemmten Postenlaufes« wegen verspätete, die Jahreszahl 1814 darauf und ließ sie von Leipzig aus versenden. So kamen einige davon auch nach Berlin, wo sie als von auswärts eingeführte historisch-politische Schrift dem Zensor Renfner vorgelegt werden mußten.

Arndt war damals noch Schwede, seine Heimat Rügen wurde ja erst 1815 an Preußen abgetreten, und er erstarb keineswegs in Ehrfurcht vor allen Hohenzollernfürsten. So war er in diesem Taschenbuch mit Friedrich dem Großen wegen seines »Buhlens« mit dem Franzosentum scharf ins Gericht gegangen, hatte ihn gar kurzweg einen Franzosen-»Affen« genannt – Grund genug, daß nicht nur der Berliner Zensor Renfner die Schrift als »sträflich« bezeichnete, sondern sich der Minister des Auswärtigen von der Goltz und sein Staatsrat von Raumer persönlich damit beschäftigten.

Die beiden Herren stellten daraus »die schändlichsten und empörendsten Schmähungen wider das heilige Andenken des großen Königs« zusammen; Goltz fand die Tatsache des Verlags durch die Königsberger Firma, »wenn es nicht klar zu Tage läge, allen Glauben übersteigend«, verfügte die sofortige Beschlagnahme und verlangte entschieden, daß die ostpreußische Regierung den schuldigen Zensor seines Amtes entsetze oder, wenn der Verleger ohne Zensur habe drucken lassen, das Zensuredikt von 1788 gegen diesen im voller Schärfe zur Anwendung bringe. Ihm schien »die Wurzel des Übels tiefer zu liegen und mit neuen schädlichen Keimen und Sprossen zu drohen«, und er hielt es daher sogar für notwendig, das Buch dem Staatskanzler Hardenberg vorzulegen, damit dieser imstande sei, »den bösen Principien in ihren ersten Fäden zu widerstehen«. Voll tiefer Entrüstung schrieb er am 14. Januar 1814 an Hardenberg: »Erwägt man den diametralen Widerspruch, in welchem diese freche Verunglimpfung der Manen Friedrichs mit dem hohen Königlichen Wort vom 17. März 1813: ›Erinnert euch an den großen Friedrich‹ stehet, auf welches erhabene Wort so herrliche Taten geschehen sind; erwägt man ferner, daß die preußische Nation frei von dem bösen Symptom ist, die Manen ihrer Heroen zu verunglimpfen oder auch nur diese Verunglimpfung zu gestatten, und auf diese Weise durch Undank gegen die Vorwelt und gegen verehrte Manen den Undank gegen den lebenden Herrscher vorzubereiten; erwägt man, daß Arndt, der Verf. der Verunglimpfung, vielleicht ebensowenig irgend einer der Regierungen Teutschlands, als der preuß. Regierung angehört und vielmehr unter dem gemißbrauchten ehrwürdigen Namen eines Teutschen, nach Gründung irgend einer, von seinem Einfluß beseelten Willkür strebt, erwägt man endlich, daß dieser Arndt ein talentvoller Mann ist, der in seiner Schrift ›Über das Preußische Volk und Heer‹, unter einigen tadelnswerten Zügen, viel Vortreffliches und der Überlieferung auf die Nachwelt Würdiges gesagt hat; so wird die Frage interessant, ob eigener böser Wille, eigne Verkehrtheit und Schmähsucht des Verf. und zugleich eine unbegreifliche historische Kurzsichtigkeit desselben, die in Preußens ruhmvoller Zeit unter Friedrich den Keim des preuß. Ruhms in der gegenwärtigen Zeit nicht zu finden weiß, oder ob vielmehr äußere Impulsion ihn antreibt, in diesem unwürdigen, frevelnden Ton zu schreiben.«