Die Niemens Welle den Fuß ihm netzt. Ei! Ei!
Hoch trug er die Nas', als hin er ging,
Doch bald erfroren die Nas' ihm hing.
Ei! Ei! Ei! Ei! Ei! Ei!
In Königsberg war man ob jener Berliner Verfügung denn auch nicht wenig verblüfft. Das dortige Militärgouvernement von Zastrow und von Dohna legte den Sachverhalt mit einer höchst ironischen Wendung dem Staatskanzler von Hardenberg vor. Das Militärgouvernement von Pommern erklärte ebenfalls, hier müsse wohl ein Mißverständnis vorliegen: das Lied enthalte seines Erachtens nichts Anstößiges und Bedenkliches, gehöre vielmehr zu den Liedern, die, der Fassungskraft und dem Geschmack des Volkes angemessen, bei diesem eine »heitere und enthusiastische Stimmung« erzeugten, deren es »bei den fortwirkenden enormen Anstrengungen noch sehr bedürfe«. Auch das Militärgouvernement von Schlesien fand die Maßregel »kleinlich«.
Graf von der Goltz aber blieb auch hier hartnäckig bei seiner Meinung und antwortete dem Militärgouvernement, das Lied sei »wegen der Schimpfworte und andrer Anstößigkeiten verwerflich befunden worden«. Vielleicht habe man, fügte er hinzu, in Pommern einen andern Text, oder man könne mit »einigen wesentlichen« Veränderungen »etwas Besseres« daraus machen; dann möge man ihm den »verbesserten Entwurf« gefälligst einsenden. Dieser redaktionelle Auftrag kam dem Militärgouverneur Stutterheim und dem pommerschen Zivilgouverneur Beyme doch wohl allzu komisch vor; sie legten ihn ohne Antwort ad acta und ließen die Soldaten das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht« weiter so singen, wie der Dichter es in einer glücklichen Stunde hinausgeschmettert hatte.
Hardenberg für eine liberalere Zensur.
Als Hardenberg am 11. März 1814 die Rücknahme des Verbots von Kotzebues »Noch Jemands Reise-Abentheuer« verfügte, gab er dem Minister des Auswärtigen von der Goltz zugleich genauere Anweisung, wie er die Zensur künftig gehandhabt wissen wollte. »Der Zensor«, erklärte er, »kann immerhin sein Imprimatur denjenigen Schriften erteilen, welche die Nation von den Kunstgriffen unterrichten, durch welche es dem Kaiser der Franzosen gelang, sein Reich zu der gehabten monumentalen Größe zu erheben, die wir erlebt haben, und so können auch ohne Bedenken solche Schriften die Censur passieren, bei welchen der Verf. die Absicht hat, seinen Zeitgenossen ein Gemälde derjenigen Begebenheiten und Ereignisse zu liefern, durch welche das franz. System in einem gehässigen Lichte gezeigt wird, gleichviel ob die Darstellung in einen satirischen, ironischen oder ernsten Vortrag eingekleidet ist, worauf um so weniger ein besonderes Gewicht in dem Augenblick gelegt zu werden braucht, wo wir uns mit Frankreich in einem offenen Krieg befinden.«
Dem Königsberger Militärgouvernement hatte er am Tage zuvor die Versicherung gegeben, daß er die Berliner Zensurbehörde zu einer »liberalen und dem Geiste der Zeit und den Umständen angemessenen« Beurteilung der ihr vorgelegten Schriften angewiesen habe.
Hardenberg irrte sich aber gründlich, wenn er annahm, das Ministerium des Auswärtigen werde daraufhin »das Weitere verfügen«. Herr von der Goltz übte vielmehr »passive Resistenz«; er verschwieg nicht nur dem Königsberger Militärgouvernement die Freigabe der Schrift Kotzebues, sondern auch den obigen Befehl, den er allerdings auf sein Ressort allein beziehen durfte, und beschränkte seinen nach Königsberg gesandten »Extract« aus dem Schreiben Hardenbergs auf den Passus von der Unstatthaftigkeit einer dortigen eigenmächtigen Zensur! Und auch in der Folge waren er und der Zensor Renfner weit entfernt, in ihrer Strenge nachzulassen; Renfner erlaubte sich sogar Schriften zu beanstanden, die mit Hardenbergs Genehmigung oder auf seinen ausdrücklichen Wunsch entstanden waren.