Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus willkürliche, eine mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.
»Il pense en philosophe et so conduit en roi« (er denkt als Philosoph und handelt als König – soll heißen: als Despot), schrieb einmal der französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs; und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton Neuchâtel.
Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen; um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode (1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.
2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.
Ach, was ich Armer streute,
Fiel auf ein wüstes Land;
Dein Walten büß' ich heute,
Du zweiter Ferdinand,