»Da Ich auch vernehme, daß die Preßfreiheit in Berlin in Preßfrechheit ausartet, und die Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen das Religions Edict allerlei aufrührerische Schriften gedruckt werden, so habt ihr gegen den Buchdrucker und Buchhändler sofort fiscum zu excitiren, und Mir übrigens Vorschläge zu thun, wie die Büchercensur auf einen bessern Fuß eingerichtet werden kann. Ich will Meinen Unterthanen alle erlaubte Freiheit gern accordiren; aber Ich will auch zugleich Ordnung im Lande haben, welche durch die Zügellosigkeit der jetzt sogenannten Aufklärer, die sich über alles wegsetzen, gar sehr gelitten hatt.«
Durch diese Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II. ist der Gleichklang »Preßfreiheit – Preßfrechheit« geflügelt geworden.
Das »Erneuerte Censur-Edict« von 1788.
Neue Besen kehren gut. Schon zwei Monate später war das befohlene Zensurgesetz fertig und wurde am 19. Dezember 1788 vom Könige unterzeichnet. Es ist schon dadurch von besonderer Bedeutung, daß es bis 1819 gültig und darüber hinaus von vorbildlicher Wirkung blieb, obgleich das berüchtigte Religionsedikt, dessen dornenvollen Weg es ebnen sollte, 1797 wieder aufgehoben wurde.
Dieses erneuerte Zensuredikt erkannte zwar »die großen und mannigfaltigen Vortheile einer gemäßigten und wohlgeordneten Preßfreyheit zur Ausbreitung der Wissenschaften und aller gemeinnützigen Kenntnisse« an und wollte ebenfalls »keinesweges eine anständige, ernsthafte und bescheidene Untersuchung der Wahrheit hindern oder sonst den Schriftstellern irgend einen unnützen und lästigen Zwang auflegen«. Der Vorbehalt »bescheiden« ist neu, Friedrichs Zensurgesetz von 1772 führt ihn noch nicht, und er gehört von jetzt an zum regelmäßigen Wortschatz solcher Verfügungen.
Aber eine »gänzliche Ungebundenheit der Presse«, klagt der Gesetzgeber, werde »besonders in den sogenannten Volksschriften häufig von unbesonnenen oder gar boßhaften Schriftstellern mißbraucht zur Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters, zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und Verfügungen, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verläumdung, des Neides und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko kränken«.
Um solchen Männern, denen es nicht um die Wahrheit zu tun sei, sondern die nur aus Gewinnsucht oder aus andern Nebenabsichten die Schriftstellerei ausübten, das Handwerk zu legen, sei es nötig, das ganze Literaturgewerbe der öffentlichen Aufsicht und Leitung des Staates zu unterstellen, um allem zu steuern, »was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, wider den Staat, und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist, oder zur Kränkung der persönlichen Ehre und des guten Namens anderer abzielet«. Daher dürfe kein Buch ohne Erlaubnis der Zensur gedruckt oder verkauft werden.
Die Ausübung der Zensur wurde jetzt nicht mehr einer besonderen Kommission und bestimmten Personen anvertraut, was sich schon früher als unpraktisch erwiesen hatte, sondern ganzen Kollegien, die ihrerseits einen Zensor stellen mußten. Die Zensur der theologischen und philosophischen Schriften wurde den Konsistorien, die der juristischen dem Kammergericht bzw. den Regierungen und Landesjustizkollegien, die der medizinischen den jeweiligen Medizinalkollegien und die der staatswissenschaftlichen Schriften dem Departement des Äußern übertragen.
Die Zensur der schönen Literatur (»Wochen- und Monatsschriften vermischten Inhalts, gelehrte Zeitungen, oeconomische Aufsätze, Romane, Schauspiele und andere kleine Schriften«) blieb Aufgabe der Universitäten oder der Landesjustizkollegien; letztere hatten wie bisher auch die Verantwortung für die politischen Zeitungen, die nur in Berlin ebenfalls dem Departement des Äußern unterstanden. Da außerhalb des lokalen Teils der Inhalt der Provinzzeitungen damals noch ganz von dem der Berliner abhing, war also durch die Berliner Zensur auch die preußische Provinzpresse besorgt und aufgehoben.