Kants Schlußwort.
Durch den Tod des Königs fühlte sich Kant von seinem Schweigegelöbnis befreit; in diesem Sinne waren seine Worte »als Ew. Maj. getreuester Unterthan« ein wohlüberlegter Vorbehalt gewesen. Mit dem ganzen Aufgebot seines Scharfsinns untersuchte er nun in einem neuen Buche »Der Streit der Facultäten« (Königsberg 1798) das Verhältnis der Theologie zur Philosophie, der Kirche zur modernen Wissenschaft, und als Beispiel einer falschen Bekämpfung der Philosophie erzählte er in der Vorrede seinen Zusammenstoß mit der preußischen Zensur im Jahre 1792 und seine Maßregelung zwei Jahre später. Die Kabinettsorder des Königs und seine Antwort druckte er wörtlich ab und errichtete so der Regierung Friedrich Wilhelms II. und seines Günstlings Wöllner den verdienten Pranger. »In seinem systematischen Denken«, sagt Wilhelm Dilthey und nach ihm E. Fromm, »gelangte erst mit dieser Arbeit der im Jahre 1792 begonnene Streit zum Abschluß. Preßfreiheit hat Kant – trotz Fichtes Vorgang – nicht verlangt. Die Censur solle bestehen bleiben, aber sie sollte zu einer Funktion des Universitäts-Organismus als der obersten wissenschaftlichen Körperschaft erhoben und so zum Nutzen der Wissenschaft und des Kulturfortschrittes der Willkür der Verwaltung und den theologischen Vorurtheilen entzogen werden.«
4. An der Wiege des Theaterzensors.
Der Schrei nach der Theaterzensur.
Es ist nützlich, daran zu erinnern, daß nicht zuerst die Behörden die Zensurpolizei ins Theater riefen, sondern – die deutschen Schriftsteller. Der erste bedeutende Literarhistoriker, Daniel Morhof (1639–1691), hat das zweifelhafte Verdienst, die Einsetzung von Personen gefordert zu haben, »ohne deren Bewilligung kein Stück aufgeführt werden sollte«. Allerdings war die deutsche Bühne damals durch die Zügellosigkeit der Stegreifkomödie so verwildert, daß alle Tugendwächter sich davor bekreuzigen durften. Die deutsche Sprache und Literatur drückte sich noch als Aschenbrödel zaghaft im Lande herum; kein Wunder, daß sie verwahrlost war. Fürsten und Adel würdigten in der Regel nur die italienische und französische Komödie ihres Besuches; das 1742 als Theater eingerichtete Hofballhaus in Wien, das spätere Burgtheater, war bis 1776 fast nur ausländischen Schauspielergesellschaften vorbehalten.
Für das Volk der deutschen Kaiserstadt waren die »ordinari Comödie« am Kärntner Tor, dem eigentlichen Stadttheater, und die übrigen Harlekinaden der Vorstadtbühnen gut genug. Die kaiserliche Regierung schenkte dieser niedern Art Volksbelustigung noch keine Aufmerksamkeit, während sich die berüchtigten Tierhetzen des kaiserlichen Schutzes rühmen durften; wenn sie die Abgaben der Theaterunternehmer pünktlich hereinbekam, überließ sie der Stadtbehörde die Sorge dafür, daß es nicht allzu wild dort zuging. Von einer vorhergehenden Prüfung der dort gespielten burlesken Komödien konnte schon deshalb keine Rede sein, weil diese Stücke zum größten Teil extemporiert und nicht, wie die »regelmäßigen« Schauspiele der fremden Komödianten, niedergeschrieben oder gar gedruckt wurden. Das galt besonders von den Reden der lustigen Person, des ursprünglich italienischen Arlecchino, den der Schauspieler Stranitzky (seit 1708 in Wien) in Charakter und Tracht eines dummdreisten salzburger Bauern namens Hanswurst neu zu gestalten wußte. Seine unkontrollierbaren, der zufälligen Situation entspringenden Späße und schlagfertigen Einfälle pflegten auf die Theaterbesucher der Wiener Vorstädte die größte Anziehungskraft auszuüben.
Nun begab es sich im Oktober 1737 zu Leipzig an der Pleiße, daß der biedere Magister Gottsched durch die Schauspielerin Caroline Neuberin dem gottlosen Hanswurst, der stets die Lacher auf seiner Seite hatte und keine regelmäßige Komödie nach dem Vorbild der Alten und der Franzosen aufkommen ließ, coram publico den Prozeß machen und ihn auf der Neuberschen Bühne wie einen Mörder und Strauchdieb in effigie verbrennen ließ. Die Gottschedianer, die Mehrzahl der damaligen Intelligenz, zogen nun allesamt wacker gegen Hanswursten zu Felde, und es war Wasser auf ihre Mühle, als Maria Theresia 1752 gebot, keine andern Komödien zu spielen, »als die aus dem frantzösisch oder wällisch, oder spanisch theatri herkommen«, und alle »hiesigen compositionen« zu unterdrücken; »wann aber einige gute doch wären von weiskern [einem Wiener Komiker], sollten sie ehender genau durchlesen werden und keine equivoques noch schmutzige Worte darinnen gestattet werden«.
Damit wurde das gesamte Bühnenrepertoire Wiens der schon bestehenden Bücherzensur unterstellt, denn die »regelmäßigen« Stücke wurden vorher gedruckt; die Erlaubnis zum Druck war zugleich auch die zur Aufführung.