5. Die Furcht vor der Revolution.

»Man sagte mir, Spanien habe Preßfreiheit und ich könnte, natürlich unter Aufsicht von zwei, drei Zensoren, schreiben, was mir beliebte, wenn es nur nicht gegen den Staat wäre, oder gegen den Hof, gegen die Kirche, gegen die guten Sitten und schlechte Beamte, gegen privilegirte Tänzerinnen usw.«

Beaumarchais, »Figaros Hochzeit«. V, 3.

»Ein toller Tag.«

Am 27. April 1784 – zwölf Tage nach der Uraufführung von Schillers »Kabale und Liebe« in Mannheim – ging über die Bretter des Théâtre français zu Paris ein Lustspiel, dessen Zensurschicksal bereits seit drei Jahren die Bevölkerung der französischen Hauptstadt belustigt und aufgeregt hatte, »Figaros Hochzeit oder ein toller Tag« von Beaumarchais. Gerade die Spitzen der Gesellschaft, Prinzen und Herzöge, Minister und Fürstinnen, bahnten in wahnsinniger Verblendung einem Stück den Weg, das durch seine blutige Verspottung des Adels der gefährlichste Feind ihrer Standesinteressen war und als die literarische Ouvertüre der fünf Jahre später hereinbrechenden Französischen Revolution bezeichnet werden darf. Das ahnten weder der Dichter noch die ihm behilfliche verrottete Gesellschaft, nur König Ludwig XVI. erkannte, wie einer der deutschen Übersetzer des Lustspiels, Franz Dingelstedt, sagt, »in Figaros Scheermesser das erste, ferne Wetterleuchten der Guillotine«. Die endlich durchgesetzte Aufführung ist eines der sensationellsten Ereignisse der französischen Theatergeschichte; selbst der Dichter meinte: »Das Tollste am Tollen Tag bleibt sein Erfolg.«

Diesseits des Rheines nahm man hauptsächlich an der übermütigen Frivolität des Stückes Anstoß, die doch nur ein getreues Abbild ihrer Zeit war. Kaiser Joseph verbot in einem Handschreiben vom 31. Januar 1785 die Aufführung, und die Wiener lernten den »Tollen Tag« erst in der wundervollen musikalischen Verkleidung kennen, die Mozart ihm in seiner Oper »Le nozze di Figaro« gegeben hat. Erst am 14. September 1802 gelangte auch das Lustspiel, in entsprechender Bearbeitung von Jünger, auf das Burgtheater.

Auch in München wußte die maßgebende Geistlichkeit die Aufführung zu hintertreiben; in Mannheim dagegen, der zweiten Residenz des Kurfürsten von Pfalzbayern, ging es noch 1785 in Anwesenheit Karl Theodors mit dem aus Schillers Biographie bekannten Schauspieler Beck in der Titelrolle in Szene. Der sonst so allmächtige Beichtvater des Kurfürsten, Pater Frank, soll, wie der berühmte Schauspieler Iffland erzählt, warnend an das Münchener Verbot erinnert, der Kurfürst aber gelacht und geantwortet haben: »Das hat hier in Mannheim nichts zu sagen!« Er selbst zeichnete bei der Aufführung Stück und Schauspieler durch lauten Beifall aus.

Die Zeitgenossen Karl Theodors aber teilten seine Sorglosigkeit nicht, sondern suchten zunächst durch drakonische Zensurgesetze gegen die rote Sturmflut einen Damm aufzuwerfen. Nur einige charakteristische Episoden aus diesem Abwehrkampfe können hier gestreift werden.

Verschärfung der Berliner Zeitungszensur.

Die Zeitungszensur war in den ersten Jahren nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde, hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in »zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.