Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung. Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf gelassen zu haben.

Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber. Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht verlangte.

Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.

Das Zensuredikt von 1749.

Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so außerhalb Landes verleget werden«.

Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion, theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen« abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem Druck zu genehmigen habe.

Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften. Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische Schriften, die den »Statum publicum« des Deutschen Reiches oder des preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«, unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«. »Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war, die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum Druck freigeben.

Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100 Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige« Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.

Die gekränkten »Schulbedienten«.