»Ein unmoralisches, höchst gefährliches Theaterstück.«
Jahre hindurch hatte man Schillers »Räuber« auf den kleineren Theatern Wiens ihr Wesen treiben lassen, selbst die Furcht vor der Revolution hatte vor diesem Meisterwerk die Segel gestrichen. Natürlich waren nur die früheren, von der Zensur genehmigten Bearbeitungen erlaubt. 1804 wurde Freiherr von Sumerau Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle, und eine seiner ersten Regierungshandlungen war ein kategorisches Verbot der »Räuber«, die, wie er am 31. August 1805 zu Protokoll gab, »als ein unmoralisches, alle Bande der Gesellschaft auflösendes, höchst gefährliches Theaterstück, weder nach der Idee des Verfassers noch in irgendeiner Umarbeitung zur theatralischen Vorstellung geeignet« seien.
Kurz vor seiner Amtsentsetzung (20. Juli 1808) aber steckte er ein Loch zurück. Die adligen Unternehmer, die seit 1807 das Hoftheater, das Kärntnertortheater und das an der Wien gepachtet hatten, ließen im Juni 1808 das Stück neu bearbeiten und baten dringend um die Erlaubnis zur Aufführung, »da vorzüglich bei der jetzt eingetretenen Sommerzeit für gute und interessante Spektakel gesorgt werden muß«. Dieser Notschrei der Kavaliere machte Eindruck. Zwar habe sich »von jeher die allgemeine Stimme gegen diese Jugendarbeit Schillers erhoben«, antwortete Sumerau am 13. Juli, aber er sei doch einem Versuch nicht abgeneigt, »ob dieses Stück nicht einen widrigen Eindruck auf das Publikum zurücklasse«. Einige Änderungen wurden noch verlangt, der Titel in »Carl Moor« verwandelt, und in dieser Gestalt das Stück erlaubt.
Von einem »widrigen Eindruck« der »Räuber« melden die Akten der Polizeihofstelle nichts, und der Versuch wurde ebenfalls auf der Leopoldstädter und Josefstädter Bühne gemacht, ohne daß die Ruhe der Kaiserstadt dadurch gestört wurde.
»Franz heißt die Canaille?«
Diese Frage des Räubers Schweizer an seinen Kollegen Roller, als sie den Absagebrief des »zuckersüßen Brüderchens« Franz Moor an Karl lesen, war während der Regierung des Kaisers Franz in Wien streng verboten, denn, meinte der Zensor, »das könnte als eine Anspielung auf Se. Majestät den Kaiser genommen werden«!
Tells Geschoß.
Bei der Weimarer Erstaufführung des »Wilhelm Tell« am 17. März 1804 war der ganze fünfte Akt gestrichen, »weil wir des Kaisermords nicht erwähnen wollten«, wie Schiller an seinen Freund Körner schrieb. Das war zweifellos auf Wunsch Goethes geschehen, der bekanntlich in einem späteren Gespräch mit Eckermann (16. März 1831) die Gegenüberstellung Tells und Joseph Parricidas als eine »kaum begreifliche« Geschmacklosigkeit bezeichnete und auf weibliche Einflüsse zurückführte. Aber auch die vier ersten Akte waren stark verkürzt, viele Personen in wenige verwandelt und zahlreiche »schwierige und bedenkliche Stellen« fortgelassen.
Die erste Berliner Aufführung fand am 4. Juli desselben Jahres statt. Iffland wollte aber nicht nur die Parricida-Szenen, sondern auch den großen Monolog Tells im 4. Akt, »Durch diese hohle Gasse muß er kommen«, gestrichen sehen. Dem aber widersetzte sich Schiller nachdrücklich. Außerdem fand Iffland noch drei andere Textstellen bedenklich, und der Dichter ließ sich überreden, sie nach dem Wunsche des ängstlichen Theaterdirektors zu ändern, obgleich er meinte, ein Sujet wie Tell müsse notwendig gewisse Saiten berühren, »welche nicht jedem gut ins Ohr klingen«.
In der großen Rede Stauffachers im 2. Akt (2. Szene) wurden die Verse »Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden« bis »Der Güter höchstes dürfen wir verteid'gen Gegen Gewalt« abgeschwächt: