des Adels Blüte fällt,

Es hebt die Freiheit siegend ihre Fahne,

sondern:

errungen ist der Sieg,

Hoch triumphierend schwebt die Landesfahne.

Das Verbot des »Fidelio«.

Selbst Beethovens unsterblicher »Fidelio« entging vor seiner Uraufführung nicht dem Zensurverbot! Ein spanischer Minister, der sein Amt zur Befriedigung persönlicher Rache mißbrauchte, und wenn er auch aus dem sechzehnten Jahrhundert stammte – das hätte ja die Achtung der guten Wiener vor den k. k. Hof- und Staatsbeamten untergraben können! Erst als der Verfasser des Textbuches und damalige Hoftheatersekretär Joseph Sonnleithner darauf hinwies, daß der Missetäter ja bestraft, und »durch den Hof« bestraft werde, und der Heroismus der weiblichen Tugend dadurch um so heller strahle, ließ sich der Polizeipräsident von Sumerau »nach einiger Abänderung der grellsten Szenen« erweichen, und die Aufführung durfte am 20. November 1805 im Theater an der Wien vor sich gehen.

Sieben Tage vorher hatten die Franzosen Wien besetzt, und auf das Parterre der französischen Offiziere machte dies Hohelied der Gattentreue wenig Eindruck. Der europäische Erfolg des »Fidelio« setzte erst 1814 ein, als Beethoven sein Meisterwerk neu bearbeitet hatte.

Der Sohn als Neffe.