»Egmont« in Wien.

Zu den klassischen Werken, welche die Kavalierdirektion des Wiener Burgtheaters der Polizei abzutrotzen wußte, gehörte auch Goethes »Egmont«, der am 24. Mai 1810 seine dortige Uraufführung erlebte. 1795 hatte Hägelin die Rebellion der Vereinigten Niederlande als unzulässig auf dem Burgtheater bezeichnet. 1810 endlich erklärte die k. k. Hof- und Staatskanzlei (Graf Metternich), daß gegen »Egmont« keine Bedenken bestünden. Jedoch mußten die Worte »Franzosen«, »wälsche Hunde«, »wälsche Majestät« und »vierzehn neue Bischofsmützen« ersetzt werden durch die Ausdrücke »der Feind«, »die fremden Hunde«, »welsche Regierung« und »vierzehn neue Kirchenvorsteher« (!). Und statt der »Freiheit« mußten die unruhigen Bürger Brüssels die »Freundschaft« leben lassen!

Wallensteins Reinigung.

Gleich nach Erscheinen des »Wallenstein« machte sich der Wiener Zensurbeamte und berüchtigte »Verhunzer« zahlreicher Klassiker, Escherich, auch an eine »Bearbeitung« dieses Werkes. Aber selbst ihm gelang es nicht, den widerspenstigen Stoff nach dem gewohnten Zensurrezept zurechtzuschneidern, denn den Hauptanstoß konnte auch er nicht beseitigen. Alle Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren »Ausschlag diesen Regenten nachtheilig ist«, jede Empörung gegen einen Regenten überhaupt, war ja nach den Grundsätzen der Burgtheaterzensur ausgeschlossen. Die »höhere Entscheidung« fiel denn auch ablehnend aus. Ebenso ging es 1810, als die Hoftheaterdirektion nur die »Piccolomini« der Zensur einreichte. Graf Metternich, der spätere allmächtige Minister, erklärte seitens der geheimen Hof- und Staatskanzlei, das Stück sei »keineswegs zur öffentlichen Darstellung geeignet«.

Erst am 1. April 1814 durfte Schillers Meisterwerk »in die Kürze gezogen und für einen Abend eingerichtet von H. W-r« auf dem Burgtheater erscheinen, nachdem Hofrat Friedrich Gentz, die rechte Hand Metternichs, das »von allen anstößigen Stellen gereinigte« Trauerspiel noch einmal durchgesiebt und am 9. Februar zu Protokoll gegeben hatte, daß man in politischer Hinsicht »gegen keine einzelnen Stellen des Stückes« in dieser Fassung mehr etwas erinnern könne. Die Bedenken gegen das Ganze waren also auch jetzt nicht völlig beseitigt.

Das Vorspiel »Wallensteins Lager« aber war der Kapuzinerpredigt wegen von Wiener Bühnen bis 1848 ausgeschlossen.

Maria Stuart – Maria Antoinette.

Als Schillers »Maria Stuart« 1801 erschien, wurde sie in Österreich sofort verboten, aber der Intelligenz »erga schedam« (gegen persönlichen Erlaubnisschein) zur Lektüre gestattet; in den »Gesammelten Werken« des Dichters beanstandete man sie nicht weiter.

Die Hinrichtung eines gekrönten Hauptes und die religiösen Elemente des letzten Aktes schlossen Schillers Drama vom damaligen Wiener Hofburgtheater natürlich aus.

In Prag wagte man sich gleichwohl schon am 17. Juni 1804 an die Aufführung, und zwar nach einer Bearbeitung, die auch das Dresdener Hoftheater angenommen hatte. Als aber daraufhin 1805 der Wiener Polizeipräsident von Sumerau die Aufführung auch für Wien befürwortete, stieß er auf den energischen Widerstand des Kaisers.