Behandlung.
Homöopathisch. Man hat zu verhüten, daß sich der Patient nicht selbst beschädige. Die Kleider sollten an dem ganzen Körper geöffnet und ein Kork oder irgend ein anderer weicher Gegenstand zwischen die Zähne gebracht werden, um die Verwundung der Lippen und Zunge verhüten. Während des Anfalls wende man nur soviel Gewalt an, als nöthig ist, um den Kranken abzuhalten, sich wehe zu thun.
Das erste zu gebrauchende Mittel ist Belladonna.
Ist das Gesicht dunkel und geschwollen, der Athem schwer und schnarrend, so gebe Opium, Stramonium, Ignatia, Hyosciamus. Auch kann Coffea verordnet werden, namentlich wenn der Anfall durch Furcht, große Demüthigung oder andere Gemütsbewegungen herbeigeführt wurde.
Wenn zahnende Kinder die Fallsucht bekommen, so verordne Chamomilla, Coffea, Hyosciamus.
Wenn die Augen blutunterlaufen sind, der Mund schäumt und Gesicht wie Glieder verzerrt sind, Cicuta und Stramonium.
Wurde der Anfall durch große Aufregung, Würmer oder große Hitze herbeigeführt und schreit der Kranke, indem er heftige Zuckungen hat, mit den Zähnen knirscht und schäumt, so gebe Hyosciamus, Ignatia und Cocculus.
Ist der Anfall durch Unmäßigkeit im Trinken, oder geschlechtlichen Genuß oder verdorbenen Magen verursacht, so verordne Nux vomica.
Wenn Trunkenbolde von Epilepsie angefallen werden, Nux Vomica.
Wenn entstanden durch Rücktritt eines Ausschlags, Ipecac, Belladonna oder Cuprum.