[182] Beiträge (Histor. Taschenbuch) a. a. O. S. 144.

[183] St. Ber. S. 566.

[184] Daß übrigens Blum diese Geldsendung im eigentlichsten Sinne des Wortes nur als Darlehn betrachtete, geht aus der folgenden Stelle eines Briefes an seine Frau vom 28. September 1848 hervor: „Die Diäten vom 50er Ausschuß nutzen mir leider nichts, denn ich muß sie, sobald sie bezahlt sind, dem Leipziger Ausschuß erstatten, welcher damals für uns gesammelt hat.“ —

[185] Des Deutschen Vereins. Vgl. den flg. Abschnitt.

[186] Er starb merkwürdigerweise am nämlichen Tage wie Blum, 9. Nov. 1848, an der Auszehrung.

[187] Die erste Kunde ihrer Erkrankung, einer Unterleibsentzündung, hatte Blum am 9. Juni erhalten.

[188] St. B. S. 677.

[189] St. B. S. 721/22.

[190] St. B. S. 896. — Die Reactivirung des Bundestags wurde später wirklich rechtlich angeknüpft an den perfiden Doppelsinn der Erklärung Schmerling’s vom 12. Juli. Die k. k. Staatsjuristen sagten: die Befugnisse des Bundestags seien der Centralgewalt übertragen und bis zum Erlöschen derselben von dieser geübt worden; nun hindere nichts, daß der Bundestag seine schlummernden Befugnisse selbst wieder ausübe. Dieser verlogenen Rechtsverdrehung hat Zachariä zwar mitten in der wildesten Reactionszeit die ganze Verachtung entgegengeschleudert, die sie verdiente (in seiner Schrift „Die Reactivirung des Bundestages“), und Albrecht hat in Leipzig den vielen Tausenden, die nacheinander zu seinen Füßen gesessen, mit dem königlichen Freimuth seiner Kritik die ganze Tiefe der Rechtlosigkeit und Ruchlosigkeit der Wiedereinsetzung des Bundestags offenbart. Dennoch aber wäre das Bewußtsein dieser Rechtlosigkeit im Volke wesentlich gefördert und jener Staatsumwälzung auch der letzte Vorwand des guten Glaubens entzogen worden, wenn das Parlament damals den Antrag seines linken Centrums angenommen hätte.

[191] Sitzung vom 21. Aug. St. B. S. 1624. — An anderen Quellen die beim vorigen Abschnitt genannten und Gegenwart, 7. Bd. S. 239–295, Flathe S. 575–592.