[330] In seinem oft citirten Bericht vor der Paulskirche.

[331] Hier folgte die von Fröbel beseitigte Drohung: „und behalten sich vor, gegen dieselben alle gesetzlichen Mittel in Anwendung zu bringen, sobald sie dazu im Stande sein werden“.

[332] Soll heißen: Schönbrunn.

[333] Sächsische L.-M. 1849. II. K. S. 258/59.

[334] 3. Bd. N. 193. Anh. S. 106.

[335] Das Schreiben ist vollständig mitgetheilt von Helfert, 3. Bd., Anh. S. 40, 41, sub 9.

[336] Damit war natürlich durchaus nicht unvereinbar, daß nicht nebenher noch geheime Instructionen über Blum nach Wien ergingen. Denn so gut Actenstücke aus den Acten verschwinden konnten, welche dorthin gehörten und nicht nach Schönbrunn (Blum’s Proteste vom 5., 7. und 8. z. B.), ebenso gut konnten auch Befehle auf dem Wege von Schönbrunn zu den Acten — secretirt werden. So gut wie der Fürst den ganzen Sommer über hinter dem Rücken seines Kriegsministers conspiriren konnte, so gut konnte er auch hinter dem Rücken der lieben Einfalt, die in Wien Standrechtscommission spielte, der „Gemeinen“ Tiefenthaller und Consorten seine Wünsche über Blum’s Schicksal verschämt andeuten. Die wunderliche Kürze des „Verfahrens“ gegen Blum, bei der alle wichtigen, für den Angeklagten entscheidenden Fragen durch einfaches Abstimmungscommando ausgetragen wurden, ist — namentlich wenn man damit die eingehenden Verhöre mit Messenhauser und die liebevolle Weitläufigkeit zur Ermittelung mildernder Umstände für Fröbel vergleicht — eine schwere Bestätigung dieser Vermuthung.

[337] Helfert, 3. Bd. Anh. S. 41. L.-M. a. a. O. S. 255 fg.

[338] Wir haben also an „Grundlagen“ für das Kriegsgericht oder, um es gerade heraus zu sagen, für die Tödtung Robert Blum’s: einen „Auftrag“ des G. M. Cordon, zwei Zeitungartikel nicht von Blum, möglicher Weise über Blum — das Nähere verräth das Protokoll nicht — den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Gemeinderathes, welches absolut nichts Belastendes für Blum enthalten haben kann, das völlig harmlose Protokoll über die Verhaftung, das ebenso harmlose Schreiben der Abgeordneten vom 3. November (das oben mitgetheilt wurde) und — last not least — den Kofferschlüssel Blum’s! Das war der Apparat, mit welchem die Anklage auf Tod und Leben erhoben wurde.

[339] Muß heißen am 17.