[340] Die Unterschriften dieses Protokolls, vom Gefreiten bis zum Rittmeister aufwärts hat selbst Helfert kaum entziffern können. Die slavischen Namen vieler der Herren Richter vervollständigen das Bild ihres muthmaßlichen Bildungsstandpunktes.

[341] Damit sind die vom Standgericht zu Gunsten Fröbels angeführten Milderungsgründe erschöpft. (Helfert, Anh. S. 44/45.) Denn, daß seine Abtheilung „mit den k. k. Truppen noch in keinen Kampf gekommen war“, war ein Irrthum oder eine Zweideutigkeit. Zum Handgemenge war Blum auch nicht gekommen. — Uebrigens muß es ein erhebender Augenblick gewesen sein, wie die „Gemeinen“ Tiefenthaller und Compéis ihr Urtheil über die gemäßigten Schriften, Reden und Thaten des Professors Fröbel abgaben.

[342] Schreiben Hipssich’s vom 30. Nov. L.-M. S. 256/57.

[343] Votum informativum (Actenvortrag und Anklagebegründung) des Auditor’s von Wolferom vor Schöpfung des Urtheils wider Messenhauser. (Helfert, Bd. 3, Anh. S. 49.)

[344] Stilübungen dieser Art sind zu finden in der Wiener Zeitung, Morgenblatt vom 28. November und in den Nummern vom 29. November bis 1. December; im „Lloydjournal“ vom 21. Nov. ab; in Ebersberg’s Zuschauer vom 25. u. 28. Nov.; im „Oesterr. Courier“ vom 23. November; in der Prager Zeitung vom 14. November 1848 u. s. w. — Keine einzige dieser Ausführungen bietet den Versuch einer objectiven rechtlichen Beurtheilung an der Hand der Gesetze und der Acten. Alle ergehen sich nur in politischen Ausführungen und in leidenschaftlichen persönlichen Schmähungen R. Blum’s.

[345] Bluntschli, „Das moderne Völkerrecht,“ S. 30 fg. u. S. 547, 548, 549. „So weit die Nothwendigkeit reicht, so weit reicht die Kriegsgewalt. Darüber hinaus wird sie rohe Willkür.“ S. 561 u. 568.

[346] Helfert, 3. Bd., S. 206 u. 207, Anh. S. 112, N. 209.

[347] Das Protokoll „erhebt“ durchaus keinen „Thatbestand“.

[348] Selbst die Geständnisse Blum’s decken in keiner Weise das ihm zur Last Gelegte.

[349] Im Protokoll steht nichts von Zeugen. Keinesfalls ist die Aussage solcher Blum vorgehalten, keinesfalls ist ihm ein Zeuge nur genannt worden.