Den Wahlen von Oppositionsmännern zu Stadträthen wurde grundsätzlich die Bestätigung versagt. Dieses Loos traf Ende 1847 auch Blum. Sowie die Kreisdirection Nachricht von seiner Wahl erhalten, erließ sie am 10. November 1847 folgendes sinn- und stilvolle Schreiben an das Vereinigte Criminalamt zu Leipzig[93]: „Die Königl. Kreisdirection wünscht von Demjenigen (!) unterrichtet zu sein, was gegen den vormaligen Theatersecretair, jetzigen Buchhändler Robert Blum allhier, theils in Bezug auf die (!) Ereignisse im August 1845, theils sonst etwa (!) bei dem Vereinigten Criminalamte allhier vorgekommen ist und es erhält daher Letzteres andurch Veranlassung die darüber (?!) ergangenen Acten baldmöglichst anher einzureichen.“ Wie neugierig die Königliche Kreisdirection war, den Inhalt dieser Acten kennen zu lernen, erhellte schon daraus, daß dieser vom 10. Nov. 1847 datirte Erlaß am nämlichen Tage noch mundirt und abgesendet wurde. Das verrieth eine ganz ungewöhnliche Eile. Das Vereinigte Criminalamt konnte nun freilich mit „Demjenigen, was gegen Blum theils in Bezug auf die Ereignisse im August vorgekommen“ gar nicht aufwarten, sondern nur mit dem früher besprochenen kleinen Beamtenbeleidigungsproceß. Aber auch dieses Material, in Verbindung mit der Erinnerung, welche die Königliche Kreisdirection von Blum’s Verhalten in den Augusttagen 1845 in ihrem Haupte trug, genügte vollkommen, um Blum die Bestätigung als Stadtrath zu versagen. Blum ließ sich natürlich die Gelegenheit nicht entgehen, in einem Recurse gegen diese Nichtbestätigung seinem Herzen gegen die Regierung ungestraft Luft zu machen. Als eine ernstliche Begründung dieser Beschwerde konnte man es jedenfalls nicht ansehen, wenn er sagte: „er erkenne offen die Nothwendigkeit der Nichtbestätigung freisinniger Männer an bei einem Ministersysteme, welches mit Gewalt an seiner Selbstvernichtung arbeite. Dieses System, welches im entschiedensten Widerspruch mit den Staatseinrichtungen stehe, habe er auf jedem Schritte bekämpft und werde es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln fernerhin bekämpfen.“ Selbstverständlich blieb es auf diesen Recurs bei der Nichtbestätigung.

Eine letzte Heldenthat der Reaction endlich, welche Aller Gemüther damals (1846) lebhaft bewegte, wurde von Blum besonders tief empfunden: die Ausweisung sämmtlicher Polen aus Sachsen. Von dem ersten Augenblicke an, wo Robert Blum sich um öffentliche Dinge kümmerte, trug er eine schwärmerische Sympathie für Polen, dessen tragisches Geschick und dessen exilirte Bewohner im Busen. Kein Wunder, da die wirklich heldenmüthige Erhebung Polens um 1830 mit dem ersten Erwachen der politischen Naturtriebe Blum’s zusammenfiel. Er hat die Niederlage dieser Revolution poetisch gefeiert und betrauert wie einen Weltuntergang. Auch zu der traurigsten und undramatischsten seiner Tragödien hatte ein polnischer Stoff, Kosciuszko, herhalten müssen. Seit dieser Zeit war Blum den Polen so kritiklos treu geblieben, wie einer ersten Liebe. Von der heillosen polnischen Wirthschaft der letzten Jahrzehnte des Polenreiches, welche uns Heutigen die Theilung des Landes nicht blos als eine reich verdiente Strafe des Weltgerichtes, sondern als einfache politische Nothwendigkeit für den Frieden Europa’s erscheinen läßt, hatte Blum, wie die Meisten seiner Zeitgenossen, kaum eine Ahnung; ebensowenig dachte er daran, was die Forderung einer Wiederherstellung des Polenreiches für unsere deutschen Ostmarken bedeute! Daß Prof. Wuttke, ein trefflicher Polenfeind, Blum über diese Dinge nachdrücklich und immer wieder zu belehren suchte, war der Hauptgrund, weshalb Blum diesen Professor immer mit tiefstem Mißtrauen betrachtete, so lang und so oft auch ihre politische Bahn zusammenging. Längst hatte Blum’s polnische Liebe übrigens aufgehört, sich mit der platonischen Form lyrischer und dramatischer Maculaturpoesie zu begnügen. Schon in der Mitte der dreißiger Jahre wußten die flüchtigen Polen, die durch Leipzig kamen, wohl, daß sie nirgends ihr gesuchtes und steckbrieflich prämiirtes Haupt sicherer bargen, als in dem schmalen Bett, unter dem einfachen Dach des leipziger Theatersecretairs. Wiederholt schreibt Blum im Jahre 1839 triumphirend an die Braut, daß er wieder einem edeln, arggehetzten polnischen Wild durchgeholfen habe, auf dessen Kopf ein Blutlohn gesetzt sei, der einen Verräther reich machen könne. Dasselbe sichere Asyl stand allen Polen unter Blum’s eigenem Dache in den vierziger Jahren offen. Seit 1845 hatte er sich aber in noch tiefere Geheimnisse eingelassen. Er wußte darum, daß in Posen und Galizien 1846 polnische Aufstände ausbrechen sollten. Durch seine Hand gingen in Gestalt von Clavieren u. s. w. nicht unerhebliche Waffensendungen an die Centren der künftigen Erhebung ab. Er selbst schmiedete und feilte in stillen Nächten den Schlüssel, mit dem die Citadelle von Krakau in polnische Hände gespielt werden sollte. Deshalb war er vor allen Andern betroffen und tief gebeugt, als diese Aufstände mißlangen, Sachsen alle Polen auswies und im Februar 1846 den flüchtigen Dictator von Krakau, Tyssowski, in Dresden verhaftete und an Oesterreich auslieferte. Hier ist dieser polnischen Schwächen Blum’s nur deshalb eingehend Erwähnung geschehen, weil sie ihm später noch im Frankfurter Parlament besonders verhängnißvoll werden sollten.

Die öffentliche Mißstimmung, welche sich an alle diese Maßregeln der Regierung knüpfte, wurde indessen weit in den Hintergrund gedrängt durch die entsetzliche Mißernte und Theuerung, welche das Jahr 1846/47 über Sachsen und einen großen Theil des nordöstlichen Deutschlands brachte. Schon 1842 hatte Blum versucht und verstanden, die damalige Mißernte agitatorisch auszubeuten. Er machte sich auch diesmal an die Arbeit. Eine besondere Broschüre „Ein Blick in das Leben des Erzgebirges“, die er im Frühjahr 1847 schrieb, enthält eine ergreifende und gewiß durchaus wahrheitsgetreue Schilderung des Elends, welches damals im sächsischen Gebirge herrschte. Sein Auge war für solche Leiden des Volkes besonders geschärft, sein Herz besonders theilnehmend gestimmt durch seine eigene harte Kindheit und Jugend. Neben den Zwecken des Agitators verfolgte hier unzweifelhaft der Menschenfreund, der Berather der Armen und Hülflosen im weitesten Maße seine edeln Ziele. Dafür spricht in dieser lesenswerthen Flugschrift nicht blos die höchst lebendige objective Schilderung des Leidens der Bevölkerung, sondern namentlich auch die treffende gründliche Untersuchung der Ursachen der schweren Krankheit und der Mittel, mit welchen ihr abgeholfen werden könne, besonders der beredte Weckruf an die Privatwohlthätigkeit, den Blum am Schluß erhob. Aber weit gründlicher und verständiger als der menschenfreundlichste Oppositionsmann half diesmal die Regierung selbst dem Nothstande ab. Blum schlug als Heilmittel vor: „Gewährung von Rechten im Staate und Arbeit.“ „Die ersteren kann, muß der Staat geben, die letztere schafft gewiß die Gesellschaft selbst besser. Solche Versuche mißlingen in den Händen des Staates.[94] Viel wirksamer ist in dieser Beziehung das Bestreben des Kaufmanns Karl Heicke in Leipzig, der einen Verein zu Stande brachte, welcher bereits die Mittel aufbot, mehrere hundert Arbeiter zu beschäftigen.“ Das Unreife dieses Heilvorschlages liegt auf der Hand: nicht auf Gewährung von Arbeit, sondern auf productive Arbeit kam es an und diese konnte unmöglich durch „Vereine“ und mühsam herbeigeschaffte Geldmittel geboten werden, sondern es waren produktive Arbeitsziele zu ermitteln, welche der feiernden Arbeit Beschäftigung und Lohn gaben.

Weit umfassender und weiser waren die Maßregeln zur Abhülfe des Nothstandes, welche die Regierung selbst traf und bezw. dem im Januar 1847 zusammenberufenen außerordentlichen Landtag vorschlug. Ihre Kornpolitik zur allmählichen Linderung der schweren Theuerung war geradezu meisterhaft zu nennen; selbst die erste Autorität auf diesem Gebiete, Wilhelm Roscher, hatte nur Lob für sie. Sie gewährte Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte, ermäßigte Bahnfracht, ließ die Dorfbäcker zu städtischen Märkten zu, hob die Brodtaxe auf, suchte Hülsenfrüchten und trockenen Gemüsen an Stelle der mißrathenen Kartoffeln bei der Bevölkerung Eingang zu verschaffen, übte Steuernachsicht, bot reichliche Arbeit an Straßen- und Eisenbahnbauten, weckte und leitete die Privatwohlthätigkeit, und suchte in trefflicher Weise die durch das Phantom des Kornwuchers aufgeregte Phantasie der Massen über die wahren Ursachen der Theuerung aufzuklären. Große Mittel ließ sie sich von dem außerordentlichen Landtag bewilligen, um etwaigen plötzlich gesteigerten Bedürfnissen genügen und ihre Maßregeln zur Linderung des Nothstandes durchführen zu können. Doch wurden nur 187,000 Thaler wirklich verausgabt. Schon im Frühjahr 1847 sank der Roggenpreis wieder auf sieben Thaler (von 9½) und kehrte infolge der reichen Ernteaussichten bald auf seinen gewöhnlichen Stand zurück. Damit war die Noth überwunden. Die „entschiedene“ Opposition hatte sich in diesen volkswirthschaftlichen Fragen auch in der Kammer nicht mit Ruhm bedeckt. Sogar durch Erhebung von Competenzzweifeln hemmte sie die so nothwendige Beschleunigung der Hülfeleistung an das Land. Und ihre Preßerzeugnisse wimmeln von den dicksten und verderblichsten volkswirthschaftlichen Irrthümern.

Einen Trost hatte die Opposition bei ihrer Niederlage: ihr alter Hauptgegner v. Könneritz hatte diesen Sieg über sie nicht mehr erfochten. Er hatte schon Ende 1846 sein Amt in die Hände des bisherigen Präsidenten der ersten Kammer, des Herrn v. Carlowitz niedergelegt und sich nur den Vorsitz im Ministerium und die Leitung der Gesetzgebungsarbeiten vorbehalten. Während nun v. Carlowitz in der Nothstandsfrage zeigte, daß er der Mann von Geist und Charakter sei, für den das Land ihn hielt, sorgte Herr v. Könneritz seinerseits durch Fortsetzung seiner reactionären Regierungskunst dafür, daß das Land seinen Rücktritt nicht etwa als Systemwechsel betrachten dürfe, und stärkte dadurch bald wieder den Einfluß der entschiedenen Opposition. Als Robert Blum z. B. dem Redeübungsverein in Leipzig 1847 den Jahresbericht erstattete, durfte er ein Anwachsen der Mitgliederzahl um hundert Procent verkünden.

Inzwischen hatten sich aber für Blum auch die Bedenken gemindert, welche noch 1846 der Lösung seines abhängigen Verhältnisses beim Theater entgegenstanden. Die Versammlung der freisinnigen deutschen Patrioten hatte in Hallgarten schon im August 1846 beschlossen, eine „Volksbuchhandlung“ auf Actien (zu fünf Thalern) zu gründen und Blum mit den Vorarbeiten und Cassengeschäften betraut. Mit gewohnter Energie betrieb Blum diesen Auftrag. An alle Welt versandte er Antheilscheine. Dr. Jucho allein setzte in Frankfurt achtzehn Stück ab (Brief vom 4. März 1847), Wippermann arbeitete dafür in Kurhessen, Winter und Itzstein in Baden, die sächsischen Freunde männiglich in Sachsen, Jacoby, Simon u. A. in Preußen. „Recht sehr bitte ich Sie, sich um den Stand der Actien bekümmern zu wollen“, schreibt Blum am 15. Juli an Jacoby, „aut Caesar aut Michel!“ Diese Bemühungen waren von recht günstigem Erfolg gekrönt. Größere Summen zum Beginn des Geschäftes stellten Joseph und Andere zur Verfügung. Doch zog man klugerweise vor, diese „Volksbuchhandlung“ nicht in den Formen einer Actiengesellschaft zu gründen, sondern als einfache Handelsgesellschaft, unter der Firma Robert Blum u. Comp. Zum Beitritt als Associé erklärte sich der alte treue Kampfgenosse Blum’s, der Verleger der Vaterlandsblätter und später der Constitutionellen Staatsbürgerzeitung, Robert Friese, bereit.

Als die Vorbereitungen soweit gediehen waren, schrieb Blum am 1. Mai 1847 folgenden Kündigungsbrief an den Theaterdirector Schmidt, den ich vollständig mittheile, da er eine Fülle interessanter Einblicke gewährt.

Sehr geehrter Herr Director.

Mit aufrichtigstem Bedauern, welches hier keine Redensart ist, wie gewöhnlich in solchen Fällen, muß ich Ihnen den zwischen uns bestehenden Contract hiermit kündigen, so daß derselbe mit Ende Juli sich auflöst. Ist es im Allgemeinen schon eine schwere Aufgabe, ein Geschäft zu verlassen, in welchem man volle 15 Jahre gearbeitet hat, so ist es bei mir doppelt schwer, weil mir das Geschäft als das Mittel lieb und werth ist, an welches sich eine sociale Erhebung für mich geknüpft hat, die ich früher kaum zu hoffen wagte. Indessen es muß denn doch sein.

Fragen Sie nach den Gründen, so sind dieselben verschiedener Art:

1) politische; die Stellung und die öffentliche Wirksamkeit vertragen sich schlecht mit einander, und entweder muß das eine oder die andere mitunter leiden, was mir in beiden Fällen empfindlich ist. Kommt es gar zu einer Wahl, wo ich nach Partheistellung und Ueberzeugung concurriren muß, wenn ich auch durchfallen sollte, so würde die Stellung allein die Wahl unmöglich machen. Deshalb haben Freunde von nah und fern mich schon längst angetrieben, das Geschäft zu verlassen; freilich sind solche Rathschläge in Deutschland billiger, als Ersatz für das Aufzugebende.

Dann ist es 2) die Rücksicht auf meine und der Meinigen Zukunft. 15 Jahre bin ich am Theater, bleibe ich noch 10 Jahre, so bin ich vielleicht zu stumpf und abgenutzt, um eine andere Laufbahn zu beginnen; und doch ist weder für die Dauer der Stellung die geringste Bürgschaft vorhanden, noch für die Arbeitsunfähigkeit irgend ein Rückhalt, seit die Verwaltung des Pensionsfonds völlig willkührlich und gesetz- wie statutenwidrig den Cassirer ausgeschlossen hat. Die Gerechtigkeit und Billigkeit dieses Verfahrens, welches den Mann ausschließt, der vielleicht sein Leben dem Leipziger Theater widmet, während es den Fremden begünstigt, der flüchtig für schweres Geld hier weilte; so wie die völlige Principlosigkeit des ganzen Instituts, seine nothwendige Unhaltbarkeit, wenn das bon plaisir der wechselnden Verwaltung Gesetze giebt oder ändert, werde ich zu einer öffentlichen Besprechung bringen, sobald ich in keiner Weise mehr betheiligt bin. — Ich muß also trachten, mir ein Geschäft zu schaffen, welches mich aus dieser precären Stellung herauszieht und glaube und hoffe, dazu jetzt Gelegenheit zu haben.

Weiter ist es 3) die Ueberzeugung, daß ich Ihnen nütze, wenn ich abgehe; ich glaube, oder ich weiß vielmehr, daß unser edler Stadtrath großen Anstoß daran nimmt, daß der ihm verhaßteste Mensch an einem städtischen Institut angestellt ist, und bei der unglaublichen Kleinlichkeit, die diesen Staatsweisen anklebt, ist es nicht unmöglich, daß dies auf Ihre Stellung zum Stadtrathe Einfluß hat. Bin ich nun auch eitel genug zu glauben, daß ich nicht gerade Ihrem Wunsche entgegen komme, so überhebe ich Sie doch der Calamität, heut’ oder morgen einer unangenehmen Nothwendigkeit folgen, oder deren Nachtheile tragen zu müssen.

Endlich sind es 4) auch finanzielle Gründe, die mich bestimmen. Bei den schweren Lasten, die ich bei einem Hauskaufe ohne eigenes Vermögen mir aufbürden lassen mußte, ist es nothwendig, daß ich fast eben so viel durch literarische und andere Arbeiten verdiene, als am Theater. Dazu aber brauch’ ich einen großen Theil meiner Nächte, da der freien Tage und Abende immer weniger werden, und eine solche Anstrengung reibt mich auf. Aber die Thatsache, daß ich mir das Nothwendige seit drei Jahren verdient habe, zeigt mir auch, daß ich mit literarischen Arbeiten allein, wenn ich mich denselben ruhig und ungestört hingeben kann, mehr zu erwerben vermag, als jetzt bei der Stelle; wenn ich auch das Precäre einer literarischen Existenz in Deutschland keineswegs verkenne und meine Zukunft nicht darauf gründen möchte. In der Erwähnung dieses Umstandes soll nicht ein Schatten von Vorwurf für Sie liegen und ich würde denselben um keinen Preis erwähnt haben, wenn eine Aenderung darin auf meinen Entschluß Einfluß haben könnte. Sie haben mir die Lasten nicht aufgebürdet, Sie sind mit Gehalten überlastet genug und müssen so oft spielen, als Sie thun; ich aber vermag es nicht, Ihre zu große Gutmüthigkeit zu mißbrauchen, um heute eine Zulage und morgen eine Gratification u. s. w. von Ihnen zu verlangen. Nur die Thatsache erwähne ich, die Sie anerkennen werden, da Sie ja selbst wissen, was das Leben selbst bei der größten Einschränkung kostet.

Das sind die Motive meines Entschlusses, die ich Ihnen offen mitzutheilen für Pflicht hielt; ich füge die Bitte hinzu: bleiben Sie mir auch in veränderten Beziehungen gewogen und seien Sie versichert, daß ich Ihnen stets die vollste Achtung und Verehrung zollen werde.

Ihr

ergebenster

Robert Blum.

Am 1. Juli 1847 wurde die neue Firma und Verlagshandlung Robert Blum u. Comp. eröffnet. Die ersten Verlagswerke schon zeigten die Tendenz und Spezialität der Unternehmer. Wohl die erste Schrift, die unter der neuen Firma das Licht der Welt erblickte, war die interessante Broschüre des Vertheidigers Heinrich Simon’s (Justizrath Gräff), welche die Vertheidigungsschriften aus dem Majestätsbeleidigungsprocesse enthielt, der gegen Simon wegen seiner berühmten Flugschrift „Annehmen oder Ablehnen“ angestrengt worden war. Gleichzeitig wurde vorbereitet Blum’s „Weihnachtsbaum“, eine populäre Schrift, welche die Biographien der liberalen Zeitgenossen u. dgl. bieten sollte; und sofort mit Eröffnung des Geschäftes wurde angezeigt das Hauptwerk, das die junge Firma zu verlegen gedachte: „Das Volksthümliche Handbuch der Staatswissenschaften und Politik. Ein Staatslexicon für das Volk, herausgegeben von Robert Blum“. Doch sollte dieser Plan, wie alle anderen Lebenspläne des Unternehmers, jäh zerrissen werden. Denn kaum hatte Blum seines Glückes Schiff auf diese neue Bahn getrieben, als der große Völkersturm hereinbrach, der in der Rechnung der Zeiten das Jahr 1848 heißt.

Bei Lebzeiten Blum’s ist nur der erste Band des Werkes vollständig erschienen; zum zweiten hat er nur noch wenig selbst beitragen können, da die Pflichten des Abgeordneten ihn daran hinderten. Gewiß wird man vom persönlichen Standpunkt aus bedauern müssen, daß Blum sich an eine jenseits seiner Kenntnisse liegende Aufgabe wagte, wird man vom wissenschaftlichen Standpunkt aus das Buch in hohem Grade ungenügend finden, und im Allgemeinen dem treffenden Urtheil Robert v. Mohl’s[95] beipflichten, der das Werk nach dem „Populären Staatslexicon“ von Hermann vom Busche (Prof. Baumstark) rangirt und darüber bemerkt: „Noch kürzer und somit stoffärmer, ferner auf eine noch tiefere Bildungsstufe berechnet, ist ein von Robert Blum begonnenes, nach seinem Tode von Gleichgesinnten zu Ende geführtes Handbuch“. Folgt der Titel. Bei „und (?) Politik“ macht Mohl ein Fragezeichen. „Dem Umfang nach geht dasselbe nicht selten über den richtig gezogenen Kreis des staatlichen Lebens hinaus; inhaltlich aber gibt es in der Regel kaum etwas mehr, als eine Worterklärung oder eine auf das Aeußerste beschränkte geschichtliche Nachweisung. Nur da, wo eine Gelegenheit ist, Ansichten der demokratischen Partei auszusprechen, wird in die Sache eingegangen, aber allerdings mehr mit Behauptungen, als mit umsichtigen oder gar unparteiischen Gründen. Zu den staatswissenschaftlichen Arbeiten ist das Buch somit nicht wohl zu rechnen; dagegen kann ihm das Zeugniß, für den practischen Zweck der Bestärkung und Vorbereitung der demokratischen Partei gut berechnet zu sein, nicht versagt werden.“ Aber dem Biographen Robert Blum’s, und allen Denen, welche sich mit der Geschichte jener Zeit und insbesondere mit den radicalen Parteibestrebungen jener Tage beschäftigen, bietet das Buch die interessantesten Aufschlüsse. Es enthält das Glaubensbekenntniß der Männer, die längstens ein halbes Jahr nach Abschluß der Vorarbeiten für den ersten Band des Blum’schen Staatslexicons als Linke des Frankfurter Parlaments große Politik trieben. Manches, was in Frankfurt nicht zur Sprache kam, oder nicht bekannt wurde, ward hier ausgesprochen. Blum’s Urtheil über den Freimaurerbund, über die Deutschkatholiken, haben wir schon an früheren Stellen diesem Werke entnommen.