Wisby zur Zeit der Hanse.
Nach einem Stich von Merian.

Im Jahre 1229 schlossen die deutschen Kaufleute von Wisby ein Abkommen mit dem Fürsten von Smolensk, das für Lübeck, Bremen, Riga, Groningen, Münster, Soest und Dortmund Gültigkeit hatte. Zum ersten Male traten deutsche Kaufleute in der Ferne einig auf, um sich durchzusetzen, und für ihre Verbindung prägten sie das Wort: ‚Der gemeine deutsche Kaufmann‘. Die Bezeichnung ‚Hanse‘ brachte eine spätere Zeit auf. Die Vorrechtstellung von Wisby, an dessen Größe und Herrlichkeit noch heute die Ruinen der mächtigen Stadtmauer, die hohen Gewölbe der ehemals prächtigen Kirchen und die alten Treppengiebelhäuser erinnern, gründete sich insbesondere auch auf die Privilegien, die sich die ‚Kaufleute von Gotland‘ im Jahre 1257 von Heinrich III. in England erwarben. Handels- und Zollfreiheit wurden ihnen zugesichert; dies war nicht ein Vorrecht der Gotländer oder der Bürger von Wisby, sondern der gotländischen deutschen Genossenschaft, deren Mitglieder aus den verschiedensten Städten vom Rhein bis zum Finnischen Meerbusen stammten und im Osten wie im Westen Handel trieben. Den Angehörigen der Genossenschaften sollte der Weg nach beiden Richtungen offen stehen.

Die Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227.
Nach einer alten Lithographie.

Der Einfluß und die Bedeutung der Genossenschaft wuchs, als eine der in der Vereinigung vertretenen Städte — Lübeck — die Führung an sich brachte. Die günstige Lage am inneren Winkel der Ostsee, die Nähe der Salzwerke Lüneburgs, der schiffbare Strom, dazu die gesicherte Lage auf einem Hügel zwischen Trave und Wakenitz machten es zu einer Niederlassung, in der die Fäden der Handelswege zwischen Westdeutschland und den baltischen Plätzen zusammenliefen. Mächtig förderte Herzog Heinrich der Löwe Lübeck, und die ihr verliehenen Vorrechte blieben der Stadt erhalten zum Vorteil der deutschen Sache, als Friedrich Barbarossa Lübeck im Jahre 1188 zur Reichsstadt erhob.

Die Jahre des Zerwürfnisses zwischen Hohenstaufen und Welfen brachten den Aufstieg Dänemarks und eine Ausbreitung seines Gebietes. Im Jahre 1214 überließ Friedrich II. die Siedelungen bis nach Vorpommern dem Dänenkönig Waldemar. Erst die glücklich verlaufene Schlacht bei Bornhöved in Holstein im Jahre 1227 brachte den deutschen Ländern und den Städten, darunter auch Lübeck, die ersehnte Befreiung. Jetzt begann die Stadt sich emporzuarbeiten; die Anerkennung des Kaisers als freie Reichsstadt erhielt Lübeck. Dänemark ließ nicht leichten Kaufes die aufblühende Stadt fahren und schloß im Jahre 1234 Lübeck zur See und zu Lande ein. Lübecks Kriegskoggen, schnell ausgerüstet, durchbrachen die dänische Sperrflotte und vernichteten sie gänzlich, und damit hefteten sie den ersten deutschen Seesieg über eine bedeutende feindliche Übermacht an ihre Fahnen. Dieser erfolgreiche Kriegszug begründete, gestützt auf die Tüchtigkeit der lübeckischen Flotte, die Vormachtstellung dieser Stadt. Zum ersten Male waren die Deutschen Herren der Ostsee. Im Jahre 1241 ging Lübeck ein Bündnis mit Hamburg ein, um eine Flotte zu schaffen, deren Unterhaltung auf gemeinsame Kosten geschah und deren Aufgabe Offenhaltung des Seeverkehrs war.

Lübecks Flotte verheerte wenige Jahre darauf in einem Kriege mit Dänemark die dänische Küste. Sie zerstörte das Schloß von Kopenhagen und zertrümmerte auch das den Dänen unterworfene Stralsund. Trotz einiger Fehlschläge erbrachte der Friede vom Jahre 1254 nur Günstiges für die Stadt.

In der deutschen Geschichte begann die Periode der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit, in der Zuchtlosigkeit und Raub herrschten. Die deutschen Städte an den Seeküsten, die sich bis dahin immer noch auf deutsche Fürsten stützen konnten, blieben mehr auf sich allein angewiesen und mußten ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen. ‚Der gemeine deutsche Kaufmann‘ hatte sich dank seiner Tüchtigkeit und Rührigkeit im Auslande günstige Stellungen erworben. Weitgehende Vorrechte kamen ihm sehr zustatten und brachten ihm Erfolge. In Brügge, London, Bergen, Nowgorod, überall hatten die deutschen Kaufleute ihre besonderen Kontore, denen die Landesherren jener Gebiete Vorrechte überließen, und die damit zu wertvollen Stützpunkten des Handels wurden. Von ihnen soll weiter unten noch die Rede sein.

In jener Zeit schloß Lübeck ohne besonderen Auftrag im Namen ‚des gemeinen Kaufmannes römischen Reiches‘ Verträge, in denen es die gleichen Vorteile für alle deutschen Städte forderte. Eine edle Gesinnung, ein weitblickender staats- und kaufmännischer Geist sprachen aus solchem Vorgehen, das außerdem das Gefühl nationaler Zusammengehörigkeit offenbarte. Gerade die Berührung mit dem Auslande brachte die Anschauung hervor, daß der Deutsche ohne Unterschied des Standes oder Wohnortes als Angehöriger und Gleichberechtigter angesehen wurde.

Wie im Binnenlande gegen das Raubrittertum ein rheinischer Städtebund aus siebzig Städten, die von den Niederlanden bis hinauf nach Basel lagen, sich bildete, um durch die Selbsthilfe der Bürger sich in der Zeit der Gesetzlosigkeit zu schützen, so vereinigten sich auch die Seestädte. Über etwaige Verhandlungen, die über den engeren Zusammenschluß der späteren Hansestädte gepflogen worden sind, wird nichts in den Chroniken berichtet. Um das Jahr 1260 trat der erste Hansetag in Lübeck zusammen. Das Jahr kann nicht genau angegeben werden; nur spärliche Nachrichten berichten über diesen wichtigen geschichtlichen Vorgang. Schon die Zahl der Städte, die sich dem Hansebund anschlossen, schwankt. Man darf als sicher betrachten, daß manche der binnenländischen Städte die Verbindung mit der Hanse nur wegen der damit verknüpften Handelsvorteile suchten; dem Geschick des Bundes brachten sie nur geringe Anteilnahme entgegen.