Ansicht der alten Stadt Nowgorod im 15. Jahrhundert.
(Aus Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert.)

Als Meister auf dem Hofe galt damals der, welcher auf eigene Rechnung wohnte. Hatte er Knappen mitgebracht, so mußte er diese bei einer Strafe von fünf Mark wieder mit nach Hause nehmen. Es bestand für ihn die Verpflichtung, sobald er seine Ware verkauft und seine Angelegenheiten geordnet hatte, daß er abfuhr.

Der Petershof in Nowgorod bildete einen mit Planken umzäunten Raum, in dem die Häuser standen, die man als Verkaufshallen, Wohnbuden, Lagerhäuser usw. benutzte. Ein Hauptgebäude bildete die Kirche, die hier den Hansen unter Andersgläubigen besonders lieb war. Die Geistlichen warteten nicht nur ihres Amtes, sie halfen auch dem Kaufmann bei seinem Schreibwerk. In der Kirche bewahrte man auch die Kleinodien, die Schriften, die Kasse des Hofes, sowie das für alle Streitfälle nötige Normalmaß und Gewicht.

Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts erfuhr die Kontorordnung eine Erweiterung. Von nun an konnte der einzelne bei seiner Ankunft wählen, ob er seine Waren außerhalb oder innerhalb des Hofes niederlegen wollte, denn die Warenhäuser auf den Höfen hatten nur beschränkten Raum. Die drei größeren von ihnen, ‚Kleten‘ genannt, boten für je vierundzwanzig Meistermänner Platz. Jede Haushaltung des Hofes hatte wieder eine besondere Ordnung, einen selbstgewählten Vogt mit einem Meister und einem Knappen als Gehilfen und Aufseher über jeden Zweig der Haushaltung. Der Vogt war für die Ordnung des Hofes verantwortlich, hatte jeden Sonnabend Gericht zu halten und durfte für alle Vergehen gegen die Ordnung Geldstrafen erkennen. Jedes Spiel, wobei über einen Vierding[5] verloren werden konnte, war bei zehn Mark Strafe verboten; spielte aber jemand in einem russischen Hofe, so zahlte er fünfzehn Mark und verlor das Hofrecht; wer den andern erstach, hatte sein Leben verwirkt, wer ihn vorsätzlich verwundete, verlor die Hand, wer ihn schlug und ohne Grund schimpfte, zahlte eine Geldstrafe. Diebe wurden in gemeinen Versammlungen gerichtet und kamen an den Galgen.

2. Bergen.

Unter günstigeren Verhältnissen als in Rußland lebte der hansische Kaufmann in Norwegen, nachdem er dort Herr des Handels geworden war. Kleinere Kaufhöfe bestanden in Tönsberg und Oslo, die Rostock benutzte. Eine größere Bedeutung erhielt das Kontor zu Bergen, das an einer geschützten Meeresbucht liegt.

Die deutsche Brücke in Bergen.

Schon seit dem 13. Jahrhundert zog es die deutschen Kaufleute und Handwerker an; diese führten die Bezeichnung ‚Schuster‘, so genannt, weil jene ihre stärkste Gilde bildeten. Sie hielten sich allezeit im Glück und im Unglück zu den Hansen. Dadurch, daß eine Anzahl von Kaufleuten während der langen Winterzeit in Bergen blieb und daselbst für den Aufenthalt Häuser erwarb, wurde der Grund gelegt zu dem hansischen Kontor, von dem um die Mitte des 14. Jahrhunderts zuerst in der Geschichte berichtet wird; nach 1429 kam diese Niederlassung erst zur vollen Blüte. Der Teil des Gestades, an dem die alten Baulichkeiten standen, führte die Bezeichnung: ‚Die deutsche Brücke‘. Sie lag am Ende der Meeresbucht Vaagen so günstig, daß die Schiffe dicht an den Landungsbrücken anlegen konnten und hier mit Hilfe von hohen beweglichen Kranen sehr leicht ihre Warenballen löschten. In einer Reihe lagen dreißig Häuser; sie führten die Bezeichnung Garde oder Garten; aus rohen Balken hergestellt, waren sie meist dreistöckig, hatten zwar eine schmale Vorderseite, aber eine große Tiefe, außerdem standen sie dicht nebeneinander. In ihnen lebten Kaufleute und Kaufmannsgesellen, Bootsjungen und Dienstleute zu besonderen Familien abgeteilt unter Aufsicht der ‚Hausbonden‘ in engen, niedrigen Stuben. Im Hintergrunde der Gebäude lag der ‚Schütting‘, ein langer, viereckiger Raum, ohne jeden Schmuck, mit nur wenigen kleinen Fensteröffnungen. In ihm versammelten sich während der Winterzeit um die lodernden Holzfeuer die Hausgenossenschaften. Eine Luke im Dach ließ den Rauch von dem Feuer abziehen. An den Wänden herum standen Bänke. Jeder Bewohner hatte seinen bestimmten Platz und über diesem in einem Schränkchen sein Eß- und Tischgerät. Die Zubereitung der Speisen geschah in einem besonderen Küchenraume, der ‚Elthaus‘ hieß, dort befand sich auch der Brunnen. Die Speisen wurden durch ein Schiebefenster von der Küche in den Schütting hineingereicht. Hinter den Gebäuden lag ein kleiner Garten, der die nötigen Küchengewächse lieferte. In jedem dieser Häuser wohnten etwa hundert Mann, insgesamt also dreitausend; während der Zeit des Sommerverkehrs vergrößerte sich die Zahl natürlich erheblich. In den Räumlichkeiten herrschte keine gute Luft, weil die Bewohner dicht zusammengepfercht hier hausten und die umliegenden Gebäude nur wenig Licht und Luft hereinließen. Der Geruch der getrockneten Fische, der Qualm und der Dunst von den Feuerstätten machten den Aufenthalt nicht angenehmer.