Für das Anlegen werden stets die photographischen Farben benutzt, die von der Firma G. Bormann in Berlin zu beziehen sind. Die Vorschriften der Farbentabelle der Musterblätter sind einzuhalten. Hier sei nur erwähnt, daß angelegt werden mit 1. Preußischblau: Gewässer und Landesgrenzen; 2. Karmin: öffentliche Gebäude, massive Stadtviertel, in hellerem Ton: Buhnen, Feldwege, im Mittelton: Chausseen, Kreisgrenzen; 3. Gelb: veränderliche Feld-, Forst- und Wirtschaftswege, Weinberge, Regierungsbezirksgrenzen; 4. Wegebraun: alle bleibenden Landstraßen, Fußwege; 5. Magenta: Eisenbahnen und größere Eisenbauten. – Für Wald, Garten und Wiesen gibt es besondere Farben: Laubwald, Nadelwald, Mischwald, Gartengrün, Wiesengrün.

Fig. 22. Eisenbahnen, Straßen und Wege.

Fig. 23. Gewässer.
Die Tiefenlinien geben Stufen von 2, 4, 6 und 10 m an, die rückwärts liegenden Zahlen im Meere und die stehenden Zahlen in den Watten beziehen sich auf das Mittelwasser der Ostsee bzw. auf das mittlere Springniedrigwasser der Nordsee.

Fig. 24. Boden und Bodenbewachsung.