Zu beachten sind folgende Punkte:
1. Huelsenfruechte, Backobst und geraeuchertes Fleisch muessen am Abend vor dem Gebrauch mit kaltem Wasser eingeweicht werden.
2. Allen Speisen muss nur das genau abgemessene Quantum Fluessigkeit beigegeben werden, da im Selbstkocher keine Fluessigkeit verdampft.
3. Die Toepfe sind moeglichst voll zu fuellen. Wird eine Kochkiste mit 2 Toepfen verwendet und soll zu einer Mahlzeit nur ein Kochtopf benutzt werden, so empfiehlt es sich zur Erhaltung der Waerme den zweiten mit kochendem Wasser angefuellt hineinzustellen oder die leere Oeffnung mit einem passenden Kissen auszustopfen.
4. Die Speisen muessen in fest schliessenden Toepfen kochend in den Selbstkocher gestellt werden, nachdem sie bereits 5 Minuten ordentlich gekocht haben.
5. Das Hineinstellen des Topfes und das Schliessen des Selbstkochers muss sehr schnell geschehen; der Deckel des Kochtopfes darf nun unter keinen Umstaenden mehr gelueftet werden.
6. Beim Vorkochen muessen die Speisen durch oefteres Schuetteln des Topfes vor Anbrennen bewahrt werden.
7. Der Selbstkocher darf waehrend des Kochens nicht geoeffnet werden, geschieht dies dennoch aus irgend welchem Grunde, so muss das Gericht ueber der Flamme wieder auf den Kochpunkt gebracht werden, ehe es von neuem in den Selbstkocher kommt.
8. Zusammengekochte Gerichte, z. B. Aepfel und Kartoffeln, Bohnen mit Aepfeln usw. muessen vor dem Anrichten untereinander geruehrt werden.
9. Huelsenfruechte werden erst vor dem Anrichten gesalzen.