Dennoch wird diese Anstalt von einem großen Theile des Publikums, selbst von solchen Leuten, denen sie täglich Nutzen verschaft, nicht gehörig geschätzt und geachtet. Wenigstens giebt man sich nicht überall Mühe genug, die Einrichtungen, welche im Allgemeinen und in den verschiedenen Ländern besonders, bei dem Postwesen gemacht sind, und wodurch dessen Betrieb und Bestand erhalten wird, kennen zu lernen und zu beobachten. Dagegen hört man fast täglich Klagen und Beschwerden über das Postwesen und über Postbediente; daher entstehen so viele Verdrüßlichkeiten, Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den Postofficianten und den Reisenden und denen, welche mit der Post etwas versenden, oder empfangen. Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht nicht selten Verdruß und Verlust.

Ich glaube daher ein nicht unnützes Geschäft zu übernehmen, wenn ich mich bemühe, hier einige Regeln und Nachrichten mitzutheilen, welche man befolgen muß, um Verdruß und Verlust bei der Post zu vermeiden. – Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein seyn, und ich kann dabei natürlich nicht auf die eigenthümlichen Posteinrichtungen irgend eines Staats, oder eines Orts, besonders Rücksicht nehmen. Da jedoch die Einrichtungen bei dem Postwesen, so wie es gegenwärtig in Europa beschaffen ist, im Wesentlichen große Aehnlichkeit haben; so wird man sich mit der Befolgung dieser Anweisungen so ziemlich durch alle Länder, wo Posten sind und wo man sich derselben bedienen will, aushelfen können.

Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien geneigt sind und die sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe besitzen, sich mit andern über vorkommende Zweifel und Mißverständniße auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und begangen werden können. – Jedoch muß ich gleich vorläufig, als eine Hauptregel festsetzen, daß man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, überall bemühen müsse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich auf der Stelle rächen und ausfechten zu wollen und über jeden, in diesem Fache uns aufstoßenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten genugthuende Aufklärung zu verlangen, führt gewöhnlich zu noch größern Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten.

Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in allen solchen Fällen, wo man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu übergeben. Von diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vorfalls und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erklärung, oder Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel erlangt, daß man Verdruß und Aerger vermieden hat, welches für die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpostämter und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten Beschwerden gehörig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von denselben sicher mit größerm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn kann) so bleibt freilich nichts übrig, wenn man nicht weiter oberrichterliche Hülfe suchen will, als vorläufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. –

Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu setzen.

Handelt er nach seiner Instruction; so fällt unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen können. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser, unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in Zänkerei einzulassen. Es ist über dieß bekannt, daß in den meisten Ländern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren lassen werde. In manchen Ländern wird der herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision geräth, nur zu strenge behandelt und der Fremde oft zu sehr begünstigt. –


Ich will nun erstlich Regeln vortragen, welche man beim Reisen mit der Post beobachten muß, und alsdann zweitens Anweisungen, welche bei Versendungen und beim Empfange von Sachen mit der Post anwendbar sind.

[Vom Reisen mit der Post.]