Lieutenant Y. wurde wenige Wochen vor meiner Ankunft auf Vorschlag des Dr. X. wegen eines Gehirnleidens nach Medan evacuirt. Da er wegen dieser Krankheit die Reise nur unter geübter Aufsicht antreten mochte, begleitete ihn mein späterer Nachbar, der Officiersaspirant Z. Diese Vorsicht war dringend geboten, und thatsächlich hatte dieser Begleiter sehr viele Mühe, den Lieutenant Y. lebend nach Pangkalan Sitas zu bringen; er wollte sich nämlich in’s Wasser stürzen, als er die weite See zu Gesicht bekam. In seinem Wahnsinn erzählte er auch bei Tisch der Frau seines Gastherrn zu Pangkalan Sitas, dass Dr. X. in Seruway ihn habe ermorden wollen. In Medan hatte er sich von dem Malariafieber bald erholt, welches die Ursache seines Gehirnleidens gewesen war, und besuchte auch den nächsten Empfangsabend des Landescommandirenden, Majors P.; hier sah er Dr. X. und seine Frau. Sofort ging er auf Frau Dr. X. zu, um sie zu begrüssen und sich nach ihrem Befinden zu erkundigen. Diese Dame nahm die angebotene Hand nicht an, gab ihm keine Antwort und streckte ostentativ ihre Hände nach rückwärts. Da er sich keiner Schuld bewusst fühlte (was er s. Z. in seinem Delirium gesprochen hatte, wusste er auch nicht), suchte er ihren Mann auf, um Aufklärung für dieses beleidigende Vorgehen seiner Frau zu erhalten. »Sie ist in ihrem Rechte«, war die kurze Antwort. Um zu dieser ungelegenen Zeit und auf diesem Orte des Vergnügens kein unliebsames Aufsehen zu erregen, machte Lieutenant Y. dem Gespräche sofort ein Ende und schickte ihm den nächsten Tag seine Zeugen. Dr. X. nahm keines seiner Worte zurück, gab auch keine Erklärung dafür, warum er das beleidigende Benehmen seiner Frau gut heisse, und weigerte sich aus principiellen Ursachen, ein Duell anzunehmen. Diese Affaire nahm den unvermeidlichen weiteren Verlauf. Major P. bestrafte Dr. X. wegen seines, eines Officiers unwürdigen Benehmens mit vier Tagen Arrest; dieser reclamirte, und der Armeecommandant bestätigte die Strafe und gab noch vier Tage Arrest, weil er durch seine leichtsinnige Reclamation Mangel an Ehrfurcht vor seinem Vorgesetzten gezeigt habe. Dr. X. liess auch diese Strafe nicht auf sich ruhen und suchte nun den Ausspruch eines Kriegsgerichtes nach. Glücklicherweise hat ihn dieses freigesprochen, weil im andern Falle mit der Strafe noch ein grosser geldlicher Verlust verbunden gewesen wäre. Der »Krygsraad« tagte nämlich in Atjeh, wo sich zu dieser Zeit Dr. X. in Garnison befand. Die Zeugen mussten persönlich ihre Aussagen vor dem Kriegsgericht abgeben und daher, so weit sie sich nicht ebenfalls in dieser Garnison befanden, dahin reisen. Nach ungefährer Berechnung wären die Gesammtunkosten ungefähr 1000 Fl. gewesen; Dr. X. wurde von dem Kriegsgericht freigesprochen, weil es sich der Anschauungsweise des Sanitätschefs angeschlossen hatte, welcher folgenden Standpunkt in seiner diesbezüglichen Erklärung abgegeben hatte: Lieutenant Y. habe in zweifacher Weise die ganze Affaire provocirt und sei darum der Hauptschuldige in dieser Angelegenheit. Zunächst habe jeder Mann abzuwarten, ob ihm eine fremde Dame überhaupt die Hand reichen will. Dann aber sei Lieutenant Y. besonders unvorsichtig gewesen, weil er Frau Dr. X. zuerst die Hand angeboten hatte, obzwar er gewusst hatte, dass ihr Mann vor nicht langer Zeit in Unfrieden mit ihm gelebt habe.
Es kann hier nicht weiter meine Aufgabe sein, mit dem Freispruche des Kriegsgerichtes mich zu beschäftigen; aber ich glaube darauf hinweisen zu müssen, weil Dr. X. nur durch theilnahmsvolle Intervention seiner Collegen von den Folgen seiner unüberlegten Handlungsweise befreit blieb.
»Du gehst zu Frauen, vergiss die Peitsche nicht.« In noch unwürdigerer Weise liess sich Lieutenant B. durch seine Frau beeinflussen, welcher oder welche der Commandant des Forts Seruway zu meiner Zeit war.
Das Fort bestand aus hölzernen Gebäuden und hölzernen Palissaden. Die Nordseite wurde von einem hölzernen Hause eingenommen, in welchem die zwei Officiere und obengenannter Aspirantofficier wohnten. Ich bewohnte den westlichen Theil, welcher gegenüber dem Marodenhause lag. Die Wohnung trug den Typus aller indischen Häuser, wie ich sie im II. Theile »Java«[47] beschrieb. An die westliche Wand schloss sich ein Theil des Hofraumes mit einer Bretterwand als Gehege an.
Eines Tages lag ich um 3 Uhr in der vorderen Veranda in einem Faulenzerstuhle zu ruhen, weil mich die Wärme im Schlafzimmer verhinderte, mein gewöhnliches Mittagsschläfchen im Bette zu halten. Da sah ich plötzlich einen eingeborenen Soldaten und einen Sträfling, beide mit einem Knüttel gewaffnet, in den Hofraum sich schleichen. Ich rief sie zu mir und frug sie, was dies bedeute. »Njonjah tuwan Commandant suruh« = Die Frau des militärischen Commandanten habe den Auftrag gegeben. »Suruh apa?« = Was hat sie befohlen? »Die Katze zu tödten« war die Antwort dieser Bösewichter. (?) Ich befahl ihnen natürlich sofort, mein Haus zu verlassen, und ging den andern Morgen auf das Platz-Bureau, den Lieutenant X. davon zu verständigen. Natürlich (!) war ihm davon nichts bekannt, und ich versicherte ihn, dass dies eine angenehme Aufklärung für mich sei, weil ich natürlich (??) nicht glauben konnte, dass mit seinem Wissen ein Soldat bewaffnet auf das erf (H. = Grundstück) eines Officiers eindringen werde. Abends ging ich zu seiner Frau eine Abschiedsvisite machen, weil ich den andern Morgen eine Inspectionsreise nach Pangkalan Siatas unternehmen sollte; bei dieser Gelegenheit erfuhr ich den Grund ihres Hasses gegen meine Katze. Diese bevorzugte besonders gerne ihren Milchtopf und ihre Küchlein. Ich bat diese Dame also, ihren Milchtopf zuzudecken, weil ich die Katze nicht entbehren wolle und auch nicht wegen der zahlreichen Ratten entbehren könne. Ich bekam aber nur die bedeutungsvollen Worte zur Antwort: »Ich werde mir schon zu helfen wissen.« Im ersten Augenblicke dachte ich daran, dass diese Antwort eine friedfertige Bedeutung hätte. Vorsichtshalber befahl ich jedoch meinem Bedienten, während meiner Abwesenheit meine Katze in einen Bambus-Käfig abzuschliessen. Bei meiner Rückkehr war die Katze verschwunden. Dieser Erfolg ihrer autokratischen Gelüste befriedigte sie jedoch nicht. »Kromo«[48] und »Wongso«[48] der Truppen sollten sehen, dass ihr Mann im Fort das höchste Wesen sei, obwohl ich als Regimentsarzt höher im Rang sei und nur aus dieser Ursache ein höheres Gehalt als ihr Mann bezöge. Als ich dieses Gespräch zu hören bekam, hielt ich mich aus naheliegenden Ursachen »indisch taub«[49] (dieses Gespräch war ja an die Adresse einer Soldatenfrau und nicht direct an mich gerichtet), und es gelang ihr nicht, mich zu einer Gegenäusserung zu verlocken.
Den andern Morgen kam ein eingeborener Soldat, welcher eine ansteckende Hautkrankheit hatte, auf den Krankenrapport. Ueblicherweise schrieb ich in das betreffende Register neben seinen Namen: Ziekenzaal (= Marodenzimmer). Nach dem Reglement musste dieser Patient sofort in die Caserne gebracht werden, wo er (oder bei acuter Erkrankung ein Kamerad in seiner Gegenwart) seine Kleider und Wäsche in seinen Koffer einzupacken und diesen nebst Waffe in die dazu bestimmte Wachstube (= Rustkamer H.) im Beisein seines Feldwebels zur Aufbewahrung zu geben und sich dann sofort in das Marodenzimmer zu begeben hatte. Diesmal geschah nichts von allem diesen. Es war 11 Uhr geworden, und noch immer konnte mir der Krankenwärter nicht mittheilen, dass dieser Patient angekommen sei; ich liess den Krankenwärter bei dem Schreiber des Platzcommandanten sich informiren und erfuhr, dass dieser keinen diesbezüglichen Befehl geben wolle, weil ich ihn nicht direct darum ersucht hatte. Da dies im Widerspruch mit den Vorschriften des »Garnisondienstes« war, schrieb ich ihm officiell einen Brief mit der einfachen Mittheilung, dass ich einen Soldaten, welcher an einer ansteckenden Hautkrankheit leide, angewiesen habe, in’s Spital zu gehen, dass dieses nicht geschehen sei und dass ich glaube, den militärischen Commandanten für die Folgen dieser Ausserachtlassung verantwortlich zu machen und nebstdem den Landescommandirenden in Kenntniss zu setzen, dass ich in der Ausübung meines Dienstes nicht der üblichen Unterstützung mich erfreuen könne.
Vier Jahre später sollte der ungezügelte dämonische Einfluss dieser Frau auf ihren braven, etwas willensschwachen Mann traurige Folgen haben. Ich wurde im Jahre 1887 nach L. transferirt und hatte unter anderen Obliegenheiten auch die Verpflichtung, jede Woche zwei Mal nach L. zu gehen, wo Lieutenant X. der Commandant des Forts war. Bei meinem ersten Besuche sah ich Frau X. im Hofraume im Gespräche mit einem anderen Lieutenant stehen. Die 40 Mann, welche zu meinem Schutze mitgegangen waren, hatten vor dem Fort ihre Waffen abgelegt, der Hornist des Forts gab das Zeichen: »Der Doctor ist da«, und bevor die Patienten sich meldeten, ging ich in das Fort, und als ich Frau X. erblickte, eilte ich auf sie zu, um sie herzlich zu begrüssen. Alle grossen und kleinen Zwistigkeiten, welche ich vier Jahre vorher mit dieser Dame hatte, waren ja vergessen; auch diese Dame zeigte nur die Freude des ersten Wiedersehens, und ich — klopfte ihr mit den Händen auf die Schulter mit den Worten: »Ja, ja, was sind Sie, Frau Lieutenant, seit dieser Zeit stark geworden.« Ich unterhielt mich noch kurze Zeit mit ihr über unsern Aufenthalt in Seruway; auch ihr Mann nahm daran Antheil, und bald kam mir »der Sergeant der Wache« mittheilen, dass die Patienten sich eingestellt hätten. Ich nahm von Beiden herzlichen Abschied, versprach, ihnen so bald als möglich meine Frau vorzustellen, hielt meine Krankenrapporte und ging nach Hause. Wie war ich jedoch den anderen Tag überrascht, mit der Post einen Brief von Lieutenant X. zu erhalten, in dem er mich beschuldigte, seine Frau coram publico »gemein« behandelt zu haben; durch zwei Officiere wurde diese Sache zwar beigelegt, aber das Verhältniss zwischen uns Beiden blieb ein gespanntes; so oft ich ex officio in das Fort kam, verkehrten wir nicht mehr und in der Regel kehrte ich zurück, ohne Lieutenant X. oder seine Frau gesprochen zu haben. Sehr oft fiel mir aber auf, dass das Aussehen des Herrn X. viel zu wünschen übrig lasse; eines Tages glaubte ich officiell den Landescommandirenden davon in Kenntniss setzen zu müssen, und als mich dieser aufforderte, es schriftlich zu thun, schrieb ich, dass mir bei meiner Inspectionsreise nach L. das schlechte Aussehen des Commandanten des Forts aufgefallen war, und dass im Interesse des Dienstes und noch mehr im eigenen Interesse dieser Officier sich unter ärztliche Behandlung stellen sollte. Oberst C. schickte eine Abschrift dieses Briefes nach L. zur Information.
Fig. 12. Uléë Lhöë, Hafen von Atjeh.