Als Maassstab zur Beurtheilung dieser Frage hatte ich (und auch mein Vorgänger), abgesehen von acuten Krankheiten oder schlechtem Allgemeinbefinden u. s. w., den Zustand der Hinterbacken angenommen.
Dieser Delinquent hatte kurz vorher dieselbe Strafe erhalten, und die Wunden waren noch nicht geheilt. Ich avisirte also: »Zeitlich ungeeignet.« Wenige Minuten danach stand der Commandant vor mir und machte mir die heftigsten Vorwürfe, da er unter diesen Verhältnissen unmöglich Zucht und Ordnung unter den Insassen erhalten könne, dass ich Schuld daran sei, wenn eine indisciplinirte Bande im Fort hausen werde. Diesen Sturm der Entrüstung, gespickt mit Hyperbeln und Uebertreibungen, liess ich, wie üblich bei solchen Gelegenheiten, ruhig über mich ergehen, weil er ja nur die Vorrede zu der Mittheilung des Thatsächlichen sein sollte. Endlich konnte ich zu Worte kommen. Ich theilte dem Commandanten mit, dass ich gar keine Ahnung hätte, um was es sich handle, und darum auch mich gar keiner Schuld bewusst fühlte.
»Nur wenn die Strafe dem Verbrechen auf dem Fusse folgt, nur dann, Herr Regiments-Arzt, kann sie helfen.«
Da ich in diesem Augenblicke noch nicht wusste, was der Delinquent begangen hatte, und natürlich an ein factisches Verbrechen denken musste, so erinnerte ich den Herrn Major X. daran, dass dies niemals und nirgends in Friedenszeiten geschehe, und dass stets der Bestrafung die Untersuchung, die Verhandlung und die Vertheidigung vorangehen. Natürlich war ich sehr überrascht, als ich das Vergehen dieses unglücklichen Soldaten erfuhr; die militärische Disciplin hielt mich zurück, seine Auffassung dieses Vergehens in gebührender Weise zu classificiren, ich gab mir jedoch Mühe, den Vorfall in einem günstigeren Lichte darzustellen. Der Herr Major X. war ein grosser, schöner Mann und hatte ein imposantes Auftreten. Selbst die Officiere bekamen das Gruseln, wenn sie in Dienstsachen zu dem Platz-Commandanten gerufen wurden, um wieviel mehr musste es mit so einem armen eingeborenen Delinquenten der Fall sein, welcher vor ihm stand und beinahe mit Sicherheit wusste, dass ihm eine schwere Züchtigung bevorstehe; er wurde also nervös und unruhig und auf diese Weise das Opfer seiner erregten Nerven.
Anfangs fühlte sich Major X. geschmeichelt, zu hören, dass er in so hohem Maasse den Soldaten und Officieren imponire, aber bald sah er in mir wieder den Untergeordneten, der niemals eine andere oder sogar bessere Auffassung oder Ansicht als er haben durfte, und verlangte selbst von mir, dass ich überhaupt niemals einen Delinquenten ungeeignet für die Strafe erklären und nur zum Scheine das Stethoskop auf die Brust desselben setzen sollte!! Nun war es meine Sache, Entrüstung zu zeigen.
»Herr Major, Sie verlangen etwas von mir, das gewiss mich in Ihren Augen herabsetzen würde. Unsere Sträflinge sind ja keine Mörder oder Räuber, es sind ja meistens nur Schlemihls, welchen es trotz ein- bis zweijähriger Recrutenzeit nicht gelungen ist, brauchbare Soldaten zu werden, es sind eingeborene Soldaten, welche noch nicht gelernt haben, das Gewehr sauber zu putzen oder die metallenen Knöpfe glänzend zu erhalten. Das Aergste, was einer dieser Unglücklichen angestellt hat, war, dass er sich trotz aller Ermahnungen und Strafen den verführerischen Blicken seiner braunen Geliebten bis in die späte Nachtstunde ausserhalb der Caserne ohne Erlaubniss seines Compagnie-Commandanten hingab, oder dass er im Würfelspiel nicht nur sein Baargeld, sondern auch seine zweite Hose verlor. Aber selbst, wenn es Räuber und Mörder wären, wäre es meine Pflicht, ihnen meine ärztliche Hülfe zu leisten, oder in casu zu verhindern, dass ihnen die Stockschläge unheilbares Leiden oder sogar den Tod bringen; selbst das Gesetz verpflichtet mich, bei der Strafvollziehung gegenwärtig zu sein und die Fortsetzung der Schläge zu verbieten, wenn ich sie gefährlich für den Delinquenten erachte. Ich habe selbst bis jetzt nur meine Pflicht als Arzt und als Officier gethan, wenn ich einen Delinquenten nicht bestrafen liess, so lange die Wunde der früheren Züchtigung nicht geheilt war.
»Ich will Ihnen aber behülflich sein, ganz unbeschränkt nach Ihrem Ermessen handeln zu können. Schicken Sie mir nicht die Delinquenten zur Untersuchung. Sie wissen, dass ich keinen Assistenzarzt habe und mit Amtspflichten überhäuft bin, ich habe auch keinen Apotheker und muss also den Dienst für drei Officiere verrichten; ich verspreche Ihnen, niemals und nirgends mich zu bekümmern, ob ein Delinquent täglich oder einmal im Jahre geprügelt wird. Wenn Sie aber, Herr Major, diese mir zur Untersuchung schicken, dann thue ich es gewissenhaft, und ich kann daher Ihren Vorschlag nicht acceptiren, nur »pura pura« (= zum Schein) zu untersuchen und Jedermann geeignet für die Prügelstrafe zu erklären.«
Die Mittheilung meiner Erlebnisse ist nicht Selbstzweck, sondern hat das Ziel, ein Bild von Land und Leuten der Inseln des indischen Archipels zu geben, und darum will ich mich mit dieser Affaire im Weiteren nur kurz fassen. Major X. berichtete darüber an den Landes-Commandanten in Samarang und liess durch einen Artikel in dem »Javabode« vom 8. September 1891 seinen Vater für die Prügelstrafe in der Armee eine Lanze brechen; ich selbst beschränkte mich auf die Vertheidigung meines Standpunktes gegenüber dem Landes-Sanitätschef, leider ohne Erfolg. Dieser Mann (de mortuis nil nisi bene) hatte niemals das Interesse seiner Untergeordneten vertreten, und war auch in dieser Affaire nur das Echo des Major X.
Ueber die Prügelstrafe in der indischen Armee selbst, für welche der pensionirte Oberst-Lieutenant X. in so warmen Worten eintrat, dass er die Absicht deutlich verrieth, meine »falsche Humanität gegen den Auswurf der Armee« der Heeresleitung ad oculos zu demonstriren, und seinem Sohne im Kampfe gegen mich Hülfstruppen zu senden, muss ich auf Grund meiner Erfahrungen unbedingt den Stab brechen.
Die indische Armee besteht aus zwei ausgesprochenen Elementen: Europäern und Nicht-Europäern (von welchen die ambonesischen Soldaten auch Christen sind und darum auch alcoholische Getränke gebrauchen, sie sind aber dennoch sehr nüchtern und müssen nur sehr selten wegen Missbrauchs des Alcohol gestraft werden). Im Allgemeinen stellt die Prügelstrafe dieselben Fragen an uns als die Todesstrafe, und zwar die der Abschreckungstheorie, der Besserung und der Repression. Die Abschreckungstheorie ist ungerecht und erreicht, wie die Erfahrung lehrt, ihr Ziel nicht; zur Zeit, als die härtesten und grausamsten Strafen für Mord und Diebstahl u. s. w. angewendet wurden, waren auch die gemeinsten Verbrechen an der Tagesordnung. Das Unrecht ist auch zweifellos, wenn Jemand für sein Vergehen härter bestraft werden soll, als er es verdient, nur um zu verhindern, dass ein Anderer dasselbe Verbrechen begehe.