Das gesellschaftliche Leben in Tjilatjap beschränkte sich auf den Verkehr mit einigen Beamten, dem Platz-Commandanten und einigen Handelsleuten. Zu den ersteren gehörten der Assistent-Resident und der Chef-Ingenieur der Eisenbahn.

Der Assistent-Resident C... war ein Halbeuropäer. Da er seinen Beruf mit voller Gewissenhaftigkeit erfüllte und oft Anlass nahm, mit mir darüber zu sprechen, bekam ich einen Einblick in den Wirkungskreis der Verwaltungsbeamten. Ich finde die Stellung eines solchen geradezu ideal; er ist ein Patriarch stricte dictu. Patriarchalisch ist ja überhaupt die indische Regierung, und der Resident der Provinz Banjumas ist gewissermaassen der Oberpatriarch über die 1,213,792[134] Einwohner, welche diese Provinz zählt; wenn ich mir jedoch eine Vergleichung mit der militärischen Organisation erlauben darf, so ist der Resident der Bataillons-Commandant und der Assistent-Resident der Commandant der Compagnie. Dieser letztere ist also mehr im Contact mit dem kleinen Mann; er lernt die Leiden und Freuden seiner Unterthanen aus erster Quelle kennen, und das Wohl und Wehe der ganzen Bevölkerung findet in ihm einen Beschützer, wenn er seine Stellung richtig erfasst. Nominell steht der kleine Mann unter der Herrschaft des eingeborenen Fürsten, welcher Beamter der holländischen Regierung ist. Dieses weiss er und fühlt es täglich. Es ist ihm aber auch bekannt, dass jener »der jüngere Bruder ist«, dem der europäische Beamte als älterer und erfahrener Bruder in allen Verwaltungs-Angelegenheiten rathend zur Seite stehen muss. Der Tact, mit welchem der Assistent-Resident dieses Princip in Anwendung bringt, ermöglicht ihm, ein Wohlthäter seines Bezirkes zu sein, denn in jedem der eingeborenen Fürsten sitzt noch immer der alte Tyrann, der den »kleinen Mann« als recht- und schutzloses Wesen betrachtet. Trotzdem sieht dieser in dem Regenten den angestammten rechtmässigen Herrscher, dessen Antlitz er nicht einmal würdig ist zu sehen, und nur sehr selten wird er es wagen, sich über ihn zu beklagen. Dieses Gefühl der Anhänglichkeit an den angestammten Herrn wird natürlich genährt von den Fürsten, trotzdem sie Beamte mit sehr hohem Gehalt sind, und von der Geistlichkeit. Diese sehen sich als Verkünder des reinen Gottesglaubens im Gegensatz zu den Kafirs, und sind also per se die Bundesgenossen der Häuptlinge. Von der Autorität der eingeborenen Fürsten gegenüber dem Gros der Bevölkerung zieht Holland den grössten Nutzen; es ist dadurch im Stande, mit einer Armee von ungefähr 15,000 europäischen Soldaten nicht nur die 25,000,000 Seelen Javas, sondern auch den ganzen indischen Archipel zu beherrschen. Dies ist der punctum saliens der indischen Regierungsweisheit, die Autorität der Fürsten nicht zu untergraben, und andererseits den kleinen Mann gegen die Willkür und Despotismus seiner Häuptlinge zu beschützen; dazu gehört Tact und zwar sehr viel Tact von Seiten des Assistent-Residenten. Dass im Ganzen und Grossen die Mehrzahl dieser Beamten diese Routine besitzt, und dass das Regierungsprincip ein richtiges sei, dafür spricht der Erfolg. Indien ist in diesem Jahrhundert ein blühender Staat geworden, und die Sicherheit der Person ist — grösser als in Europa.

Fig. 16. Eine Hängebrücke aus Bambus bei Bandjar im Serajo-Thal (Bezirk Bandjarnegara).

Wie viel jedoch ohne Wissen und Willen der Regierung gegen das Regierungsprincip der europäischen Beamten gesündigt wird, lässt sich schwer beurtheilen; viel ist es nicht, weil vom »Beamten zur Verfügung« bis zum Residenten Jeder seine Spione hat; aber es kommt manchmal vor, dass die Politik des Strausses die Richtschnur eines Beamten ist, weil er sich dadurch viel Arbeit und »Susah«[135] erspart. Wenn z. B. der Resident in einen Bezirk zum Besuche kommt und einige Tage bei dem Regenten wohnt, der ungefähr 12,000 Gulden jährlichen Gehalt hat, so wird dieser Häuptling die Hühner für seinen Gast von dem kleinen Mann ohne Bezahlung verlangen, weil doch auch dieser »hoch erfreut über die Ehre des hohen Besuches sein müsse«, und wenn der Gemüsegarten des »Wedono«[136] vom Unkraut gereinigt werden muss, so müssen die Bewohner der umliegenden Dörfer dieses thun, weil sonst der Assistent über die Unreinlichkeit des Dorfes unzufrieden wäre. Wenn der Regent eine Scheuer für seinen reifen Reis bauen will, die vielleicht 10 fl. kosten würde, könne er unmöglich das Anerbieten (?) der Dorfbewohner zurückweisen, welche ihm damit eine Aufmerksamkeit oder Ueberraschung bereiten wollen, und wenn hundert Kulis seinen Acker bepflügen wollen, weil sie gerade an diesem Tage keine andere Arbeit hätten, warum sollte er es nicht annehmen statt sie müssig herumgehen und vielleicht Diebstahl oder Mord verüben zu lassen!? (Solche Herrschergelüste haben in früheren Jahren auch die europäischen Beamten gehabt; die Journalistik deckte jedoch diese Uebelstände schonungslos auf, und sie verschwanden nach und nach.) Wo solche Erpressungen stattfinden, kennt sie in den meisten Fällen der Controlor oder der Assistent-Resident; aber sie wollen sie oft nicht sehen, weil sie nicht immer — der Stütze der Regierung resp. des Residenten sicher sind. Wenn nämlich die Regierung nicht freie Verfügung über eine genügende Truppenmacht hat und fürchten muss, ein energisches Auftreten nicht mit einer oder zwei Compagnien Soldaten unterstützen zu können, dann will sie von kleinen Missbräuchen der Amtsgewalt von Seiten eines einheimischen Fürsten nichts wissen, und wenn der Assistent-Resident einen solchen Wink nicht verstehen will, so wird er einfach transferirt, und der schuldige Regent bekommt einen fürchterlichen Verweis. Die Transferirung des Beamten jedoch ist für den Nachfolger des Assistent-Residenten ein deutlicher Befehl, durch die Finger zu sehen, und für den Regenten der deutlichste Beweis, in seinem Thun und Lassen von den ewigen Rathschlägen seines »älteren Bruders« sich nicht beirren zu lassen. Zu groben despotischen Ausschreitungen der Fürsten kommt es gegenwärtig auf Java nicht mehr, und bei kleinen Tyrannengelüsten schliesst die indische Regierung so lange die Augen, bis sie die Macht hat, energisch gegen sie auftreten zu können. Leider ist sie diesbezüglich vom Abgeordnetenhaus in Holland abhängig, und bevor der Schuster und Schneider in dieser »Kammer« das nöthige Geld zur Errichtung einiger neuen Bataillone Soldaten bewilligt, muss die Noth sehr hoch gestiegen sein. Wenn auch nämlich der General-Gouverneur (mit einem jährlichen Gehalt von 120,000 fl. und neuer Einrichtung des Palastes in Buitenzorg) als Vertreter des Königs von Holland gegenüber den eingeborenen Fürsten das Recht über Krieg und Frieden hat und zugleich Oberbefehlshaber der Armee und der Marine ist, so untersteht er doch der Oberaufsicht des Ministers der Colonien, und dieser ist wiederum der Majorität des Abgeordnetenhauses für dessen ganzes Thun und Lassen in den Colonien verantwortlich; dieses Verhältniss veranlasste also die in Indien landläufige Phrase: Ueber das Schicksal von Millionen Javanen entscheidet der Greisler (Kruidenier) in Holland.


Der erwähnte Oberingenieur, welcher den Bau der Eisenbahn zwischen Tjilatjap und Bandong leitete, ist seit dieser Zeit gestorben; er war ein tüchtiger Ingenieur, ein Ehrenmann und hat mich zu grossem Danke verpflichtet. Er hat mir nämlich in liebenswürdiger Weise staatliche Anerkennung, und zwar in klingender Münze verschafft. Die Einkünfte eines Regimentsarztes sind in Indien nicht schlecht; aber ich hatte durch die Erkrankung meiner Frau ausserordentliche Ausgaben, und somit waren ausserordentliche Einnahmen mehr als erwünscht. Der Normal-Monatsgehalt eines Regimentsarztes ist nämlich 400 fl.; nach 8jähriger ununterbrochener Dienstzeit bekommt er die erste Zulage von 25 fl. monatlich, nach 12jähriger Dienstzeit weitere 50 fl. und nach 4 Jahren wieder 25 fl. Erhöhung; nebstdem bezieht er als Zulagen monatlich: 30 fl. für Pferdefourage, 50 fl. für civile Dienste und freie Wohnung oder 60 bis 100 fl. Quartiergeld, je nachdem er sich in einer grösseren oder kleineren Garnison befindet. Für einen ledigen Regimentsarzt, der standesgemäss leben will, ist dieser Gehalt mehr als hinreichend; denn er kann gewiss jeden Monat wenigstens 100 bis 200 fl. ersparen. Ein verheirateter Regimentsarzt kann, wenn er auch zwei bis drei Kinder hat, ohne Sorgen davon leben, und selbst bei einer grösseren Zahl von Kindern braucht er keine Schulden zu machen, wenn er einen bescheidenen Haushalt führt, d. h. keine Equipage hält, wenig Conserven gebraucht, keine feinen Weine trinkt und eventuell die Kleider seiner Frau aus Europa kommen lässt. Wohnt er in einem Orte, wo kein zweiter Arzt ist, dann wird allerdings in den meisten Fällen eine Equipage nöthig sein. Die Unkosten einer solchen sind jedoch nicht hoch, vielleicht 20 bis 30 fl. pro Monat, und werden natürlich durch die Privatpraxis reichlich aufgewogen.

Auch ich hatte eine kleine Privatpraxis in Tjilatjap, obwohl mein Vorgänger sich dieser Gunst des Schicksals nicht erfreuen konnte. Ich schreibe dies der Thatsache zu, dass ich die Bestimmungen der Armenpraxis nicht engherzig auffasste. Wie schon früher erwähnt, haben die Armen und die europäischen Beamten mit einem Gehalte unter 150 fl. pro Monat Recht auf freie ärztliche Behandlung und Medicamente. Nach einer Rücksprache mit dem Assistent-Residenten war es mir ganz überlassen, diese gesetzlichen Bestimmungen so weit als möglich auszudehnen, und thatsächlich fand diesbezüglich niemals eine Controle statt. Am Ende eines jeden Monats reichte ich die Rechnung für Medicamente ein, welche für das Frauenhospital und »die arme Bevölkerung« abgeliefert wurde, und diese ging zur »Regulirung« den dienstlichen Weg vom Kriegs-Departement zu dem des Innern. Für die Praxis aurea galten ähnliche Bestimmungen. Ich musste am Ende eines jeden Monats eine Liste der Arzneien und etwaiger Instrumente anfertigen, welche ich an Privatpersonen verabfolgt hatte, und der Betrag dafür, nach dem officiellen Preis-Courant berechnet, wurde um 20% erhöht von dem Zahlmeister der Garnison bei dem nächsten Monatsgehalt eingesetzt. Im Grossen und Ganzen ist dies ein Vorgang, der einerseits an die Rechtlichkeit des Arztes appellirt, andererseits die Nonchalance desselben unberücksichtigt lässt. Häufig geschieht es, dass der Arzt am Ende des Monats pour acquit de conscience aus dem Gedächtnisse zwei Listen anfertigt, wie es ihm eben einfällt; zu einer regelmässigen Buchführung hat er weder die Zeit noch die Musse, und vielleicht auch nicht die Geschicklichkeit; je kleiner die Liste ist, die er anlegt, desto besser; denn die Verrechnung von 10 Gramm Soda z. B., von dem das Kilo 17 Cts. kostet, oder von 0·15 Gramm Morphium ist eine langweilige Arbeit. Nebstdem werden diese Rechnungen in Batavia controlirt, und wenn nur ½ Ct. unrichtig ist, kommt die Rechnung zurück, und bei Wiederholung derselben schwebt das Damoklesschwert der »oberflächlichen und nachlässigen Administration« über dem Haupte des Schuldigen. Ich kann nur auf diese ungesunden Verhältnisse hinweisen, ohne etwas Besseres dafür mittheilen zu können; vielleicht ist Jemand anders diesbezüglich glücklicher.

Aber auch auf die Behandlung der Patienten wandte ich das Reglement der Armenpraxis im weitesten Sinne an.