Zunächst hatte Brockhaus noch Unannehmlichkeiten wegen zweier früher von ihm übernommener und von uns bereits erwähnter Verlagswerke, die im Herbste 1811 mit der Jahreszahl 1812 und unter der bekannten fingirten Verlegerfirma »Peter Hammer in Köln« erschienen waren: »Handzeichnungen aus dem Kreise des höhern politischen und gesellschaftlichen Lebens« und »Briefe eines reisenden Nordländers«.

Der ungenannte Verfasser des erstern Buchs ist auch unbekannt geblieben. Aus einer von Brockhaus selbst herrührenden Notiz geht nur hervor, daß die Hofräthin Spazier es vor dem Druck redigirt hatte und dafür 50 Thlr. »Redactionsgebühren« erhielt; verfaßt ist es von ihr schwerlich, vielleicht von dem Kriegsrath von Cölln. Das kleine Buch enthält eine Reihe meist hochgestellte Persönlichkeiten betreffender Anekdoten und Erzählungen, die, ihre Wahrheit vorausgesetzt, allerdings »zur Charakteristik der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts« (wie noch auf dem Titel steht) dienen, aber zum Theil Skandale und Verbrechen unter voller Namensnennung der Betreffenden enthüllen und deshalb bei diesen wie im Publikum großes Aufsehen erregten. Der daraus entstandene Conflict mit dem Staatskanzler Fürsten Hardenberg, aus dessen früherm Leben eine pikante Anekdote erzählt wird, wurde bereits früher berichtet. Jetzt verursachte Fürst Hatzfeld in Berlin, von dessen verstorbenem Bruder in dem Buche ebenfalls eine schlimme Gerichte erzählt wird, dem Verleger ernstere Unannehmlichkeiten, indem auf seine Veranlassung dasselbe gleich den »Briefen eines reisenden Nordländers« in Leipzig mit Beschlag belegt wurde, nachdem er außerdem eine Klage gegen ihn anhängig gemacht hatte.

Die »Briefe eines reisenden Nordländers« sind von Reichardt, dem bekannten Musiker und Reiseschriftsteller, verfaßt, von dem Brockhaus bereits 1810 »Vertraute Briefe« über Wien und Oesterreich verlegt hatte, und waren, wie früher erwähnt, von Brockhaus selbst hervorgerufen worden. Das Buch erschien zuerst ebenfalls anonym, dagegen ist der Verfasser auf der (1816 veranstalteten) neuen Auflage genannt, wenn auch eigenthümlicherweise mit einem Druckfehler: Reichhardt statt Reichardt.

Ueber die Conflicte wegen dieser beiden Bücher schreibt Brockhaus am 5. December 1811 aus Altenburg an Bornträger:

Ich befinde mich hier seit wenigen Tagen in einer besondern Krisis. Von unserm Verlage haben die »Handzeichnungen« und die »Briefe des Nordländers« große Sensation gemacht. Von den ersten sind in Leipzig 73 Exemplare confiscirt und sind solche in vielen Orten verboten worden. Auch die »Briefe des Nordländers« sind in Leipzig vor der Hand verboten, doch nur erst dort, weil sie erst seit kurzem versandt sind. In Leipzig soll ich von der Büchercommission gar, wie Mitzky mir meldet, zu sechswöchentlichem prison verdammt worden sein, weil ich die Firma Peter Hammer gebraucht habe.

Auch bin ich direct vom Fürsten von Hatzfeld in Berlin wegen einer seinen verstorbenen Bruder betreffenden Anekdote in den »Handzeichnungen« auf rechtlichem Wege in Anspruch genommen worden, und habe ich deshalb heute eine Vernehmung zu erdulden gehabt.

Dies ist es indessen weniger, was mich afficirt gerade, ob ich gleich glaube, daß noch von vielen Seiten Reclamen wegen der »Handzeichnungen« erfolgen werden. Es schützt mich hier so ziemlich die passirte Censur und die Erlaubniß der Nennung des Verfassers, den ich aber bisjetzt noch nicht genannt habe.

Mehr bin ich besorgt wegen des »Nordländers« in Rücksicht des darin wehenden Geistes, ob ich gleich alle marquanten Stellen gestrichen habe. Die Gefahren scheinen aber demohnerachtet nicht unbedeutend zu sein, da besonders heute sehr schreckbare Nachrichten eingelaufen sind. So ist Hofrath Becker in Gotha vor drei Tagen durch 250, ich sage 250 Mann französische Dragoner aus der Residenz ohne Vorwissen des Herzogs und der Landesregierung aufgehoben und in Zeit von 10 Minuten aus der Stadt mit allen seinen Papieren fortgefahren worden, ohne daß man weiß wohin. So ist Hofrath Voigt in Jena wegen leichtsinniger Censur des dritten Bandes von Seume's »Reise nach Syrakus« ebenfalls beim Kopf genommen. In Leipzig ist, wie ebenfalls heute die Nachricht eintrifft, die alte Büchercommission cassirt und ein Einziger statt derselben angestellt worden mit den größten Vollmachten. Dieser Einzige heißt Brückner, das Alles ist, was ich bis zur Minute von ihm weiß.

Von Gotha war ich von unbekannter Hand von der Hatzfeld'schen Requisition vorab unterrichtet worden, und ich werde hier so leicht nichts zu fürchten haben, wenn Alles im gewohnten rechtlichen Wege ginge. Bei diesen außerordentlichen Begebenheiten ist aber für nichts zu stehen, und die Freunde und die Freundinnen beschwören mich, mich zu entfernen. Dies ist auch beschlossen, und werde ich eine längst vorgehabte Reise unternehmen.

Einige Tage darauf, am 11. December, schrieb Brockhaus:

Ich habe die Idee, die ich Ihnen neulich mittheilte, wieder aufgegeben, da mir die Gefahr bei näherer Ueberlegung minder dringlich scheint. Adressiren Sie indessen Ihre Briefe nur immerhin an Scholber[48], da doch ein Fall eintreten könnte. Wegen Becker weiß man noch nichts Näheres. Man sagt, er sei nach Hamburg gebracht.

Rudolf Zacharias Becker, der bekannte Volksschriftsteller und Buchhändler, war auf Davoust's Befehl in Gotha verhaftet und nach Magdeburg gebracht worden, wo er bis zum April 1813 gefangen gehalten wurde; er hat dies selbst in der interessanten Schrift: »Becker's Leiden und Freuden in siebzehnmonatlicher französischer Gefangenschaft« (Gotha 1814), geschildert.