Wie die Angelegenheit mit jenen beiden Verlagswerken und speciell die Klage des Fürsten Hatzfeld schließlich für Brockhaus verlief, wissen wir nicht. Unter unsern Papieren findet sich darüber nur noch ein eigenhändiges Concept folgender am 5. März 1812 von Brockhaus der altenburger Regierung abgegebenen loyalen Erklärung:

Ich wiederhole vollkommen, was ich in der ersten Vernehmung vom 5. December v. J. hierüber bereits gesagt habe, und trage daher jetzt auf ein rechtliches Erkenntniß über diesen Gegenstand an, indem ich nur noch wünsche, daß mir gestattet werden möge, die Grundsätze, welche hier in Anwendung kommen könnten, meinerseits in einem mir zu bestimmenden Termine in einer nähern Deduction genauer zu entwickeln. Sollte dieses rechtliche Erkenntniß dahin lauten, daß seitens des Herrn Fürsten von mir, nach rechtlichen dabei eintretenden Grundsätzen, der oder die quästionirten Namen können verlangt und müßten mitgetheilt werden, so erkläre ich hierdurch ausdrücklich und bestimmt, daß ich mich demselben ebenso unweigerlich unterwerfen werde, als es mir jetzt unrechtlich und meine Pflicht als Verleger verletzend erscheinen würde, schon gegenwärtig darin dem Herrn Fürsten zu willfahren. Ich würde mir selbst, dem Verfasser oder den Personen, von welchen ich das quästionirte historische Factum in Manuscript erhalten habe, als feig und unedel erscheinen, wenn ich auf die bloße Instanz eines Individuums, das ich auch bei gleicher Namenslautung bisjetzt doch nur als dritte dabei nicht concernirte Person betrachten muß, gleich pliirte und den Verfasser dadurch vielleicht unmittelbar persönlichen oder Privatverfolgungen oder Ahndungen aussetzte, die ich von ihm oder ihnen so lange abzuwehren für meine Pflicht halte, als anerkannte rechtliche Grundsätze mich nicht dazu moralisch und bürgerlich verbinden. Der Herr Fürst kann sich übrigens ja auch vollkommen mit dieser Erklärung zufriedengeben. Entweder ist seine Frage rechtlich begründet, oder sie ist es nicht. Im erstern Falle wird das von mir provocirte rechtliche Erkenntniß ihm beistimmen, und ich, da alsdann meine Ehre als Verleger gegen den Verfasser gerettet ist, unterwerfe mich unbedingt dem Erkenntniß, soweit dasselbe die mir jetzt vorgelegte Frage betrifft. Im letztern Falle darf der Herr Fürst ja überhaupt keine Bewilligung seiner Instanz erwarten.

Ein wichtigeres Verlagsunternehmen, dem sich Brockhaus seit seiner Uebersiedelung nach Altenburg wieder mit Eifer widmete, und das er neben dem »Conversations-Lexikon« mit besonderer Vorliebe pflegte, war das von ihm begründete Taschenbuch »Urania«.

Der erste Jahrgang war unter dem Titel: »Urania. Taschenbuch für das Jahr 1810«, im Herbst 1809 erschienen und hatte viele Theilnahme gefunden. Das vom 1. September 1809 datirte Vorwort ist ohne Zweifel von der Hofräthin Spazier geschrieben und der Jahrgang auch von ihr zusammengestellt. Er wird durch einen Aufsatz von Jean Paul: »Erden-Kreis-Relazion« eröffnet, worauf andere abwechselnd prosaische und poetische Beiträge folgen: von Friedrich Kind, Charlotte von Ahlefeld, Theodor Körner, Luise Brachmann, Varnhagen, De la Motte Fouqué, Mahlmann, Apel u. a.. Die Ausstattung ist elegant: Miniaturformat, gutes Papier, scharfer Druck (wahrscheinlich von Vieweg in Braunschweig), hübsche Kupferstiche; das zierliche Bändchen wurde cartonnirt mit Goldschnitt ausgegeben.

Der zweite Jahrgang, in etwas größerm aber auch noch Miniaturformat, erschien erst zwei Jahre nach dem ersten, im Herbste 1811, unter dem Titel: »Urania. Taschenbuch für Damen auf das Jahr 1812«; er war gleichfalls noch von der Hofräthin Spazier zusammengestellt worden, doch übernahm Brockhaus selbst die schließliche Redaction und behielt diese für die Folge der Hauptsache nach in seinen Händen.

Im December 1811 erließ er eine Aufforderung an zahlreiche hervorragende deutsche Schriftsteller mit der Bitte um Beiträge für die »Urania«. Der nächste Jahrgang erschien aber erst 1814 (für das Jahr 1815), während inzwischen (1812) der zweite Jahrgang nochmals mit einem neuen Titel für 1813 und im Kriegsjahre 1813 überhaupt keiner ausgegeben wurde. Jene Einladung erging an Zschokke, Oehlenschläger, Kotzebue, August Wilhelm und Friedrich von Schlegel, Weißer, Haug, Therese Huber, Henriette Schubart, Amalie von Helvig u. a..

Auch an Baggesen schickte Brockhaus die in Circularform gehaltene Aufforderung und fügte selbst noch folgende Worte hinzu, die nach ihren frühern Zerwürfnissen ihm gewiß Ehre machen:

Es würde mich sehr freuen, mein guter Baggesen, wenn wir auf diesem Wege wieder zusammen in Berührung kämen. Wie Vieles hätte ich von Ihnen zu erfragen, wie Vieles Ihnen zu erzählen! Ich bin Ihnen mit alter Liebe und Freundschaft ergeben.

Ein Versuch, auch Goethe »für die 'Urania' zu erobern«, wie Brockhaus sich ausdrückt, schlug zwar in der Hauptsache fehl, verschaffte ihm aber doch die Gelegenheit, Goethe's persönliche Bekanntschaft zu machen. Wol hauptsächlich zu diesem Zwecke reiste er Anfang Januar 1812 nach Jena, Weimar und Gotha. In dem Jahrgange für 1812 hatte die »Urania« Scenen aus Goethe's »Wahlverwandtschaften« in acht Kupfern nach Zeichnungen von Dähling gebracht. Für den nächsten Jahrgang waren Darstellungen aus »Faust«, »Egmont« und »Tasso« gewählt, meist nach Zeichnungen von Heinrich Naeke in Dresden, und diese legte er jetzt dem Dichter vor. Nach seiner Rückkehr schrieb er an Naeke:

Goethe war mit Ihren ersten beiden Zeichnungen (zum »Faust«) sehr zufrieden, und er hat mir aufgetragen, Ihnen seinen Dank zu bezeugen. Ihr erstes Bild, das Puttrich gekauft, war auch in Weimar, und Schwerdgeburth hatte den Vorsatz, solches in großem Format in Kupfer zu stechen. Er wird aber wahrscheinlich diese Idee aufgeben, da ich auf eine andere gekommen bin: eine Goethe-Galerie in 12 oder 24 Blättern in der Größe Ihrer Zeichnungen herauszugeben, sobald die Zeitläufte eine solche Unternehmung nur einigermaßen begünstigen und das Publikum Ruhe findet, sich dafür interessiren zu können. Mündlich, da ich Sie bald persönlich zu sehen hoffe, hierüber mehr.