[26] Junge Schweine.
[27] Eh’ der Esel zweimal geht, trägt er, daß ihm der Leib weh tut. (Sprichwort.)
[28] Scheunenfach.
[29] Früher pflegte der Stellmacher die Speichen vor dem Aufspeichen in kochendes Wasser zu legen und zu kochen; heute wird die Nabe gekocht oder gebrannt.
[30] Der vollständige Meierbrief, den der Erzähler im „Bruderhofe“ selbst einsehen konnte, lautet nach dem obigen wortgetreuen Anfange:
„.. wie solche Grundstücke in der dem gegenwärtigen Kontrakte angehängten Spezifikation näher bezeichnet sind, nebst allen ihnen anklebenden Rechten und Gerechtigkeiten; dergestalt, daß der Meier dieselben jure colonario und meierweise benutze und inne habe; davon alljährlich an Meierzins in natura 26 Himten, und zwar zwischen Michaelis und Martini 3 Himten in gutem, reinem, marktgängigem Korn, sowie ferner 25 Taler 4 Mgr. Hofzins, 3 Taler 24 Mgr. Rottlandszins und 10 Stück Hühner und zu Lichtmeß weitere 23 Himten abliefere und von den Grundstücken ohne meine Genehmigung nichts veräußere, verkaufe, versetze, verpfände, zur Leibzucht einräume oder sonst auf irgend eine Weise abhanden bringe; vielmehr selbige beisammen behalte und als guter Wirt haushälterisch benutze. Nach Verlauf der obigen neun Jahre hat der Colonus sich anderweit zur Bemeierung zu melden, und, gegen Erlegung der unten genannten Laudemial- und Schreibgebühren, einen neuen Meierbrief in Empfang zu nehmen. Sollte er aber wider Verhoffen mit Ablieferung des Zinses und Prästation der sonstigen Leistungen säumig sich beweisen und damit im Rückstande bleiben, so behalte ich mir das Recht der Abmeierung, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, bevor.
Urkundlich ist dieser Meierbrief doppelt ausgefertigt und sowohl von mir als von dem Meier eigenhändig vollzogen; die Laudemial-Schreib- und Stempelgebühren sind für jeden Bemeierungsfall auf — Rthr. 4 Ggr. Konventionsmünze, jetzt auf — Rthr. 4 Ggr. 1 Pfg. in Kourant bestimmt worden.
So geschehen Bodenburg, am 27. Dezember 1846.
††† v. Steinberg.“
(Handzeichen des Henderk Oelkers.)