So unbedingt nötig und segensreich es auch ist, daß möglichst viel Diakonissen, Diakonieschwestern und andere berufsmäßig ausgebildete Krankenpflegerinnen als Gemeindeschwestern und dergl. angestellt werden, so müssen doch eine große Menge kranker Personen ohne sachgemäße Pflege bleiben, da sie auf die Versorgung durch ihre Familienangehörigen oder Bekannte allein angewiesen sind.

An gutem Willen mangelt es in der Regel hier allerdings weniger, als an den nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten in den allereinfachsten Grundbegriffen der Krankenpflege. Ohne solche kann auch der beste Wille nur unvollkommenes leisten, denn er ist nicht im stande, die Anordnungen des Arztes verständnisvoll und sachgemäß auszuführen. Zur Erlangung solcher Kenntnisse und Fertigkeiten in der häuslichen Krankenpflege will die vorliegende Schrift Anleitung geben, nicht aber zur Krankenheilung selbst, dies bleibt dem Arzt überlassen.

Die Hauptabschnitte lauten: Einleitung. — Der Kranke. — Das Krankenzimmer; das Krankenbett. — Tägliche Hilfeleistungen am Krankenlager. — Die Krankenkost. — Die Arznei. — Bäder und Umschläge. — Wundenbehandlung und Verbände. — Hilfeleistungen bei ansteckenden Krankheiten. — Hilfeleistungen in besonderen Fällen. — Pflege Nervenleidender. — Hilfeleistungen an Sterbenden.