Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs, Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes« hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des [pg 057] konstitutionellen »reinen Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke, der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.
Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er seinen Gönner Wangenheim[42] in einem Rausche des Entzückens: so trug das reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran! Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das Gelingen noch sehr fraglich scheine.
Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft hatten einst die Fremden gespottet über [pg 058] die furiosa dementia[43] der Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804 wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt, das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der Leinpfade[44] zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819). Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe. Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich, ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.
Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115 ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen [pg 059] rings umschlossen war, dem preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die »Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«
Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.
Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten [pg 060] Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg, Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr auf dem Strome begann sich bald zu heben.
Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem [pg 061] neuen Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort: »das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein[45], »der ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall: »Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs. Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen. Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei jeder Veranlassung geltend gemacht.«
Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar, auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den Betrag der [pg 062] preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor den Bundestag zu bringen.
Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden Vettern von Dessau und Bernburg[46], die ihr Wort halten wollten, wieder umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam Müller über einen neuen Betrug einig geworden.
Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte, freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe einer Durchsuchung zu unterwerfen. [pg 063] Eben auf diese Vertragstreue Preußens hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie 64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie 9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog, wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein, 4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer, insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.