Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne [pg 064] in die Reihen des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold Friedrich Franz von Dessau vor kurzem[47] gestorben war; er würde den zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit Preußen versprochen.

Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin, befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus: Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene« Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben, daß Fürst Metternich [pg 065] das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus, immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen würden.

Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle Kraftworte verführen.

Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen — in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels [pg 066] verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon[48], der alte Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.

Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde, bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«. Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff[49] und die Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«. Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt, der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten, ebenso sehr durch Köthen geschützt [pg 067] werde, wie Köthen durch Preußen. Von den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu brandmarken.

Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten, welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen, sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit [pg 068] gefährdende Anmutungen mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.


[32.] Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28. März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem Amte zurück.[33.] Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16. Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.[34.] Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha (gest. 29. Januar 1844).[35.] Vertreter Nassaus am Bundestag.[36.]Wilhelm I., gest. 27. Februar 1821.[37.] Adam Müller, geb. 30. Juni 1779, gest. 17. Januar 1829, damals österreichischer Generalkonsul für Sachsen in Leipzig.[38.] Georg Friedrich Freiherr v. Zentner, geb. 27. August 1752, gest. 20. Oktober 1835, bayrischer Staats- und Justizminister.[39.]Ludw. Phil. Graf v. Bombelles, geb. 1. Juli 1780, gest. 7. Juli 1843, österr. Diplomat, damals Gesandter in Dresden, nachmals an anderen Höfen.[40.] Karl August, geb. 3. September 1757, gest. 14. Juni 1828.[41.] Joh. Rudolf Freiherr v. Buol-Schauenstein, geb. 21. November 1763, gest. 12. Februar 1834, von 1816–1823 Bundespräsidialgesandter, nachher Staatminister und Präsident der Hofkommission.[42.]Karl August Freiherr v. Wangenheim, geb. 14. März 1773, gest. 19. Juli 1850, von 1817–1823 württembergischer Gesandter am Bundestage.[43.]Den rasenden Wahnsinn.[44.]Unter Leinpfaden versteht man die an schiffbaren Wasserläufen angelegten Wege, von denen aus Schiffe mittels einer am Maste befestigten Leine stromaufwärtsgezogen oder »getreidelt« werden (daher auch Treidelwege genannt).[45.] Wilh. Ludwig Georg Graf zu Sayn-Wittgenstein, geb. 9. Oktober 1770, gest. 11. April 1851, von 1814–1819 Polizeiminister, seitdem Minister des Königlichen Hauses.[46.] Anhalt zerfiel damals in die 3 Teile Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg. Herzog von A.-Dessau war damals Leopold IV. Friedrich (1817–1871), von A.-Köthen Ferdinand (1818–1830), von A.-Bernburg Alexius Friedr. Christian (1796 bis 1834). Seit 1863 war das ganze anhaltische Gebiet in die Hände Leopolds IV. vereinigt.[47.]9. August 1817.[48.] Louis Pierre Baron Bignon, geb. 1771, gest. 5. Januar 1841, franz. Diplomat und Publizist, zeitweilig als französischer Geschäftsträger bzw. bevollmächtigter Minister an deutschen Höfen tätig, nach Belle-Alliance Minister der auswärtigen Angelegenheiten.[49.] Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf, geb. 10. Februar 1792, gest. 16. April 1861, war von 1821–1835 badischer Bundestagsgesandter, danach bis 1843 Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von 1843–1848 wieder Bundestagsgesandter.