In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete umschlossenen Kleinstaaten [pg 088] waren durch das wüste Geschrei, das sich an den Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt[61] in Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen« durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg hocherfreulich.
Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut [pg 089] gegen den unredlichen kleinen Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten, so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab; denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen, angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an Preußen zu hintertreiben.
In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau, der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine, auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner Gemahlin bewiesenen väterlichen [pg 090] Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.
Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich v. Bülow[62], Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun brachte Köthen cette affaire ennuyante, wie Bernstorff zu [pg 091] seufzen pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse[63] ein Ausschuß zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte[64] eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan, damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.
Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte, und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des [pg 092] Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12 Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt, daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings in Gefahr schweben.«
Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken, daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen, ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen Schmuggelfreuden, traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem bei. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird — auf »die Interessen seines Kammerhaushalts«. Alle diese Enklavenverträge gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen Anteil am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Anteil an der Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete. Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der Tat begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu gedeihen, und bald fühlte jedermann, die natürliche Ordnung der Dinge sei hergestellt.
Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden Erfahrungen der Wiener Konferenzen, hatte der Berliner Hof während der letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Not der Finanzen einen der Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vorteil, daß Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die Mückenseigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht einlassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag, der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und ein dauerhafter Bund möglich sei.
Aus dem Ränkespiel Adam Müllers erfuhr man überdies, welche Kräfte an den kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die kundigen Fachmänner, deren, und das reiche statistische Material, dessen man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die Vorurteile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten Gemeinwesen übt immer einen wohltätig ernüchternden Einfluß, und selbst in jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohlwollendes Urteil über die preußischen Dinge sich [pg 094] bildeten. Graf Bernstorff blieb mit den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das Verhältnis zu den Kabinetten sich trübte.
Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darmstädter Zollkonferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg versprechen. Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. Diese streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen, noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte das Berliner Kabinett schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung selbst auf den Darmstädter Konferenzen von dem sachkundigen badischen Bevollmächtigten anerkannt wurde. Allen anderen Staaten gegenüber blieb der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht.
Über die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Berliner Hof sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein tiefer Groll gegen Österreich, der unseren Geschäftsmännern zustatten kam. Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie ließ sich ein Geheimnis bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung über Bayerns oder Württembergs anmaßende Vorschläge in den schweigsamen Busen des wohlwollenden preußischen Gesandten aus zuschütten? Der Karlsruher Posten diente als die beste Warte, um den Wandel der kleinen Gestirne zu beobachten. Die Teilnahme Preußens an dem geplanten süddeutschen Zollverein befürwortete in Berlin niemand, weil man ihn für hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem Gutachten vom [pg 095] 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern: »Annahme unserer Branntweinsteuer und einer angemessenen Biersteuer«, nur dann wird der Verkehr aller Schranken ledig. Ferner »ein sehr überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben«. Endlich »die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz von uns abhängen«, da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten keine Bürgschaft gibt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze. Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine »fremde« Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche herab.