Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.« Geh Rat Sotzmann, der Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden; doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und »Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig, wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über Änderungen und Zusätze sich von neuem zu vereinbaren. Man verzichtet mithin auf jedes Vorrecht, [pg 096] erkennt die volle Gleichberechtigung des kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kündigung vor, als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen verpflichtet. Der Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen, daß auch die doppelte Vereidigung der Zollbeamten dem Dünkel der kleinen Höfe unerträglich sei, bloß eine gegenseitige Kontrolle der Zollverwaltung sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. »Wird nur der Zweck erreicht — die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und Konsumtionssteuersystems und die Verfolgung der Kontraventionen —, so kann man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hinweggehen.« Zum Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Kabinett fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen, wegen unserer höheren Zölle, nicht bloß kostspieliger, sondern auch gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der Tat, nicht die Höhe der Binnenzölle lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnenmauten selber; jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Übels die Axt legte, blieb ein Mißgriff.
Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buchstäblich an das Programm von 18l9. Sie wollten in gerader Linie »von Grenze zu Grenze« vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem entfernteren. Was schien auch einfacher als der Plan, zunächst die angrenzenden Staaten zu gewinnen, die im unmittelbaren Bereich der preußischen Macht lagen, und dann erst zu versuchen, ob das geeinte Norddeutschland vielleicht mit dem Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der [pg 097] allen Neuerungen abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf Englands, wird gar nicht erwähnt, ebensowenig das dänische Holstein. Thüringen »ist auf Preußen angewiesen«, muß sich aber, wie in einem besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Verein zusammentun, der dem preußischen Zollsystem als »Vorland und Deckwerk« dienen soll. Darmstadt »grenzt nicht an uns«, selbst sein Oberhessen kann nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen samt Waldeck, und sogar dies war unerreichbar, denn der hessische Kurfürst zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsystem versucht hatte, dem großen Nachbarstaate bald wieder die alte Gehässigkeit. Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen, ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven hinaus nicht absehen.
Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah, ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald dieser Entschluß feststand, [pg 098] war das Eis gebrochen. Der steile Weg war betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg führen sollte.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.
[54.] Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847, seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit 1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.[55.]S. o. S. 42 Anm. 1.[56.]George Canning, geb. 11. April 1770, gest. 8. August 1827, britischer Staatsmann, Vorkämpfer für liberale Handelspolitik und Gegner der von der heiligen Allianz vertretenen Legitimitätsanschauungen.[57.]Heinrich Theodor v. Schön, geb. 20. Januar 1773, gest. 23. Juli 1856, seit 1816 Oberpräsident von Westpreußen, von 1824 bis 1842 Oberpräsident der gesamten Provinz Preußen, seit 1840 gleichzeitig Staatsminister.[58.]Friedr. Aug. v. Stägemann, geb. 7. November 1763, gest. 17. Dezember 1840, im Ministerium Stein bis Dezember 1806 vortragender Rat, seit 1809 Geh. Staatsrat im Finanzministerium und Mitarbeiter Hardenbergs, 1817 in den Staatsrat berufen.[59.]Karl Friedr. Heinrich v. Kamptz, geb. 16. September 1769, gest. 3. November 1849, seit 1824 Direktor im Justizministerium, von 1832–1838 Justizminister, berüchtigt und verhaßt wegen seines Eifers bei Aufspürung demagogischer Umtriebe.[60.]Ludwig Samuel Kühne, geb. 15. Februar 1786, gest. 3. April 1864, seit 1819 Hilfsarbeiter im Finanzministerium, seit 1820 Geh. Finanz-, bzw. Oberfinanzrat. Die Übernahme des Finanzministeriums lehnte Kühne wiederholt ab.[61.]Franz Ludwig Graf v. Hatzfeldt, geb. 23. November 1756, gest. 3. Februar 1827, war seit 1822 preußischer Gesandter in Wien.[62.]Heinrich Freiherr v. Bülow, geb. 16. September 1792, gest. 6. Februar 1846, war bis 1827 im Ministerium des Auswärtigen hauptsächlich in den Handelssachen tätig, 1827 wurde er preußischer Gesandter in London, 1842 Minister der auswärtigen Angelegenheiten.[63.] In der Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. befand sich das Taxissche Palais, in dem die Bundesversammlung tagte.[64.]Karl Ferd. Friedrich v. Nagler, geb. 1770, gest. 13. Juni 1846, der schöpferische Organisator des preußischen Postwesens, war von 1824–1835 preußischer Gesandter am Bundestag.