a) Die Stuttgarter Zollkonferenzen.

Als die Darmstädter Konferenzen im Sterben lagen, gaben die kleinen thüringischen Staaten die Erklärung ab: wenn man in Darmstadt sich nicht vereinige, so sähen sie sich genötigt, einen bereits verabredeten bedingten Vertrag auszuführen und »einen in sich geschlossenen Handelsstaat« zu bilden — »eine Selbsthilfe, welche das Bild der Zwietracht, das Deutschlands Staaten darstellen, zur höchsten Vollendung zu bringen gemacht wäre.« Und wahrlich, der Süden bot einen jammervollen Anblick nach dem Abbruch der Darmstädter Verhandlungen. Jedes Kabinett ging trotzig und verstimmt seines eigenen Weges. Die darmstädtische Regierung versuchte noch einmal (Februar 1824), die oberrheinischen Höfe zur Annahme gleichförmiger Zollgesetze zu bewegen; da dies mißlang, gab sie ihrem Lande eine selbständige Zollordnung, welche, dem Volke verhaßt, kaum 80000 Gulden jährlich einbrachte. Der kluge du Thil hatte diesen armseligen Ertrag vorhergesehen, er wollte sich aber für künftige Zollverträge ein Unterhandlungsmittel sichern. Auch Württemberg führte im selben Jahre ein neues Zollgesetz ein, das dem bayrischen nahe stand. Das Schmuggelgeschäft in Frankfurt und in Baden blühte wie nie zuvor. Törichte Retorsionen belästigten den Verkehr. Als Württemberg mit der Schweiz über einen Handelsvertrag verhandelte, sendete Baden sofort einen Bevollmächtigten nach Zürich, um den Fortgang des Geschäftes argwöhnisch zu beobachten. In der Schweiz herrschte dasselbe Elend germanischer Zersplitterung; konkordierende und nicht konkordierende Kantone fanden des Haders kein Ende, die Verhandlungen rückten kaum von der Stelle.

Nur der Stuttgarter Hof gab in diesem Zeitraum allgemeiner [pg 099] Zerfahrenheit die Triasträume und Zollvereinspläne nicht auf. Der württembergische Gesandte in München, Freiherr von Schmitz-Grollenburg, ein rühriger Liberaler, gleich seinem Gönner Wangenheim begeistert für den Bund der Mindermächtigen, ließ nicht ab, das bayrische Kabinett um Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bitten. Eine geraume Zeit hindurch fand er keinen Anklang; sein Freund Lerchenfeld konnte nicht aufkommen gegen Rechberg, der rundweg aussprach, eine gemeinschaftliche Zollgrenze sei entwürdigend für die rückwärtsliegenden Staaten. Auch bestand im altbayrischen Volke wenig Neigung mehr für die Zollvereinspläne; die öffentliche Meinung verlor das Vertrauen zu den immerdar vergeblichen Unterhandlungen.

Immerhin hatten die Darmstädter Beratungen die Lage etwas geklärt. Süddeutschland zerfiel in zwei Gruppen. Die beiden Königreiche auf der einen, die Rheinuferstaaten auf der anderen Seite, waren sich der Gemeinschaft ihrer Interessen bewußt geworden. Eben diese Sonderung zweier Gruppen führte dann zu neuen Einigungsversuchen. Baden schloß mit Darmstadt (10. September 1824) einen Vertrag, der den eigenen Produkten der beiden Staaten einige Erleichterung gewährte, und sendete sodann seinen Nebenius zu gleichem Zwecke nach Württemberg. Der badische Bevollmächtigte ward in Stuttgart sehr unfreundlich aufgenommen und wochenlang hingehalten, da der württembergische Unterhändler stets zur unpassenden Stunde unwohl wurde. Gekränkt und verstimmt dachte er schon heimzureisen; da erfuhr er endlich, daß Württemberg inzwischen schon eine neue geheime Verhandlung mit Bayern begonnen habe. Die Nachricht von dem badisch-hessischen Vertrage hatte den Münchener Hof mit schwerer Sorge erfüllt. Man fürchtete die Führerschaft im Süden zu verlieren und geriet in Unruhe wegen der Rheinpfalz; diese unzufriedene Provinz forderte dringend, fast drohend eine Verständigung mit den Rheinuferstaaten, die für ihr Handelsinteresse weit wichtiger seien als die altbayrischen Lande. Überdies hatte Blittersdorff den unsterblichen Artikel 19 und die Handelssache soeben am Bundestage wieder zur Sprache gebracht; und obwohl dies nur ein Zeichen der Ratlosigkeit war, so wollte doch Bayern jede Einmischung des Bundes abschneiden. So geschah es, daß Schmitz-Grollenburgs [pg 100] Anträge jetzt in München einer günstigeren Stimmung begegneten. König Max Joseph[65] gestattete, daß der württembergische Geheimrat Herzog nach München kam. Während man Nebenius in Stuttgart mit leeren Ausflüchten vertröstete, ward an der Isar über einen süddeutschen Zollverein verhandelt.

Schon am 4. Oktober 1824 kam dort ein vorläufiger Vertrag zustande; im folgenden Monat traten die Bevollmächtigten der beiden Königreiche in Stuttgart zusammen, um die Vereinbarung endgültig festzustellen. Gewitzigt durch den ziellosen Meinungswirrwar der Darmstädter Konferenzen, zogen Bayern und Württemberg diesmal vor, zunächst unter sich ins reine zu kommen, dann erst die kleinen Nachbarn zum Beitritt aufzufordern. Ein richtiger Gedanke, sicherlich, doch die Heimlichkeit des Verfahrens verletzte die oberrheinischen Höfe. In Karlsruhe wie in Darmstadt prahlte man gern: wir können Bayerns entbehren, Bayern nicht unser, da wir seine Verbindung mit der Rheinpfalz beherrschen. Um so bitterer empfand man das rasche Vorgehen des Münchener Hofes. Um »den Prätensionen der königlichen Höfe« entgegenzutreten, eilte Berstett nach Frankfurt, besprach sich dort mit Marschall. Gleich darauf (19. November 1824) hielten Berstett, Nebenius, du Thil und Hoffmann in Heidelberg eine geheime Zusammenkunft, welche der badische Minister selber in einem vertrauten Briefe »ein Gegengift« gegen die bayrisch-württembergischen Umtriebe nannte.

Das hier vereinbarte Protokoll, dem nachher auch Marschall beitrat, wurde bedeutungsvoll für die Geschichte der deutschen Handelspolitik; denn hier spielte der Partikularismus seinen höchsten Trumpf aus, er stellte seine letzte und schwerste Bedingung auf. Die verbündeten Staaten verpflichteten sich, in fester Gemeinschaft vorzugehen und vornehmlich bei dem Verlangen zu beharren, daß jeder Staat seine Zollverwaltung selbständig führe; nur unter dieser Bedingung sei ein Zollverein möglich. Baden, das doch in Wien und in Darmstadt selber eine Zentralverwaltung vorgeschlagen hatte, hielt jetzt die entgegengesetzte Forderung am hartnäckigsten [pg 101] fest. Die beiden Königreiche hatten ihr Mißtrauen gegen die allzu nachsichtige badische Zollverwaltung oft und in verletzender Form ausgesprochen. Der Karlsruher Hof fühlte sich dadurch tief gekränkt und — er fürchtete die Anwesenheit bayrischer Zollbeamten in seinem bedrohten pfälzischen Gebiete. Wir wollen, schrieb Berstett an du Thil, schlechterdings keinen status in statu[66], kein Funktionieren fremder Beamten in unserem Gebiete; und jener antwortete: auch keine Verpflichtung der Zollbehörden für die Gemeinschaft, denn sonst könnte der Großherzogliche Zolldirektor dem Minister sich widersetzen! Ebenso nachdrücklich erklärte Nebenius: »Die Frage ist ganz einfach diese, ob die Untertanen der einzelnen Staaten in einem unmittelbaren Verhältnis zu der Gemeinschaft stehen sollen«; hege man kein Vertrauen zu der redlichen Verwaltung der Bundesgenossen, dann sei ein Zollverein überhaupt undenkbar. Es war einfach die Gesinnung des eifersüchtigen Partikularismus, die hier nackt heraustrat. Aber dieser Partikularismus blieb die Lebensluft des deutschen Bundesrechts. Der badisch-darmstädtische Vorschlag ergab sich folgerecht aus dem Wesen eines Staatenbundes. Eine Zentralverwaltung für das Zollwesen ließ sich nur denken auf dem Boden eines Bundesstaates, eines Reiches.

Indessen hatten die beiden Königreiche ihren Entwurf festgestellt und die oberrheinischen Kabinette zu Verhandlungen über das Beschlossene eingeladen. Im Februar 1825 begannen die Stuttgarter Konferenzen — eine kläglichere Wiederholung der Darmstädter Verhandlungen, von Haus aus verdorben durch Groll und Mißtrauen. Daß Nassau keinen redlichen Willen mitbrachte, errieten die preußischen Diplomaten sofort; was ließ sich auch von diesem Bevollmächtigten, dem hartköpfigen Partikularisten Röntgen[67] erwarten? Die Darmstädtische Regierung begann schon seit langem zu bezweifeln, ob ein süddeutscher Verein ihrem Staate nützlich sei. Wein und Getreide, für jetzt fast die einzigen wichtigen Ausfuhrartikel des Ländchens, fanden ihren Absatz im Norden; und auch wenn der Verein zustande kam, blieb Darmstadt nach wie vor ein Grenzland, überall von Mauten [pg 102] umstellt. Kurhessen hielt sich den Konferenzen fern. Auch der badische Bevollmächtigte Nebenius kam aus unlustig hoffnungsloser Stimmung nicht heraus, und erschwerte die Verhandlungen durch seine Reizbarkeit. Der bayrisch-württembergische Entwurf nahm das bayrische Zollgesetz zur Grundlage, gewährte den beiden Königreichen eine überwiegende Stimmenzahl und verteilte die Einnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung. Hier erhob sich ein Streit, der wieder ein scharfes Licht warf auf die Gesinnung der kleinen Höfe. Sollte die Bevölkerung berechnet werden nach einer neuen Zählung oder auf Grund der provisorischen Bundesmatrikel? Die Matrikel diente zum Maßstab für die militärischen Leistungen der Bundesstaaten; als man sie zusammen stellte, ergab sich in vielen Kleinstaaten eine betrübende Entvölkerung, eine überraschend niedrige Kopfzahl. Jetzt, da die Zolleinnahmen nach der Stärke der Bevölkerung verteilt werden sollte, beteuerten die kleinen Gesandten wie aus einem Munde: die Matrikel genüge längst nicht mehr, die Zahl der Einwohner sei inzwischen zur Freude aller Wohlmeinenden wunderbar schnell gewachsen!

Den wichtigsten Streitpunkt bildete doch die Frage nach den Formen der Verwaltung. Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine gemeinschaftliche Zentralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe Zolleinnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte dafür, daß die Bundesgenossen ihre Überschüsse pünktlich herauszahlten? Gereizt durch solches Mißtrauen, hielten die Minister der Rheinuferstaaten abermals eine Zusammenkunft in Mainz (Ende März 1825) und beschlossen, fest auf dem Heidelberger Protokoll zu bestehen. Triumphierend erzählte Marschall an Berstett, wie überlegen sein Herzog[68] den Kronprinzen von Bayern[69] bei einem Besuche in Bieberich abgefertigt habe. »Niemals, hatte der stolze Nassauer in heiligem Zorne gerufen, niemals werde ich mir von Euch in meinem Lande Gesetze vorschreiben lassen. Meine 300000 Untertanen [pg 103] sind mir gerade so lieb, wie Euch Eure drei Millionen. Ich brauche Euch nicht!« — worauf der Bayer den Austausch freundnachbarlicher Gefühle abschloß mit der Beteuerung: »Wir brauchen Euch auch nicht!« Zugleich setzte der Karlsruher Hof seinen ergebenen Landtag in Bewegung; der geistreiche allezeit partikularistische Staatsrechtslehrer Karl Salomon Zachariä[70] kämpfte auf der Rednerbühne wider die Anmaßung der königlichen Höfe: »wer ist wohl Herr in seinem Hause, wenn er die Herrschaft mit anderen teilt?« Da gaben Bayern und Württemberg endlich nach.

Doch alsbald erhob sich ein neuer Zwist: um den Tarif — ein Streit, der bei dem grundtiefen Gegensatz der Meinungen zum Bruche führen mußte. Baden gab als höchsten Zoll für Kolonialwaren 1½ Gulden zu und hielt dies für ein großes Zugeständnis, während Bayern für Kaffee 15 Gulden forderte; Wollenwaren dachte Bayern mit 60 Gulden zu belasten, Baden bewilligte nur 8 Gulden als höchsten Satz für Fabrikate. Vergeblich beschwor Miller von Immenstadt den Karlsruher Hof um Nachgiebigkeit; das Prohibitivsystem herrsche in der weiten Welt, auch Huskisson könne mit seinen freihändlerischen Träumen nicht durchdringen. Berstett blieb fest: »Bayern, schrieb er an Marschall, verlangt, daß wir ohne Ersatz alle Vorteile unserer geographischen Lage mit ihm teilen. Der König von Württemberg stimmt den bayrischen Ansprüchen zu, um sich die Gewogenheit einer gewissen Partei zu erhalten«. Im August 1825 erklärte Baden seinen Austritt und verkündigte zugleich ein neues Zollgesetz, dessen niedrige Sätze allgemeine Freude im Lande erregten. Nassau trat ebenfalls zurück.

Auch diesmal spielten politische Bedenken mit; eine Reise des Königs von Württemberg nach Paris erweckte die Besorgnis, ob der Bund der Mindermächtigen vielleicht mit französischer Hilfe ins Leben treten solle. Nebenius versicherte späterhin, ihm habe in Stuttgart immer der Gedanke an Deutschlands künftige Handelseinheit vorgeschwebt; hohe Schutzzölle im Süden hätten die spätere Vereinigung mit dem Norden erschweren müssen. Und sicherlich, wenn unter dem [pg 104] Schutze der bayrischen Zölle eine jugendliche Industrie in Oberdeutschland emporwuchs, so blieb dem früher entwickelten preußischen Gewerbefleiß wenig Hoffnung, den süddeutschen Markt für sich zu erobern; der preußische Staat verlor mithin den einzigen Vorteil, den ihm ein allgemeiner Zollverein, zur Entschädigung für schwere finanzielle Opfer, versprach. Gleichwohl ist unverkennbar, daß auch der geistreiche badische Staatswirt sich nicht frei hielt von jener allgemeinen schwarzsichtigen Verstimmung, welche die trübseligen Stuttgarter Konferenzen beherrschte. Von hohen Schutzzöllen war ja gar nicht die Rede. Die von Bayern vorgeschlagenen Zölle für Fabrikate standen erheblich unter den Sätzen des preußischen Tarifs; die Gefahr, welche Nebenius fürchtete, lag zum mindesten noch in der Ferne. Im nächsten Winter hat Bayern noch einmal versucht, den Verein ohne Baden und Nassau in Gang zu bringen. Freiherr v. Zu Rhein verhandelte in Stuttgart und Darmstadt. Aber die Darmstädter Regierung erwiderte, sie könne ohne Kurhessen nicht beitreten. Da der Kasseler Hof sich weigerte, so war auch dieser letzte Versuch gescheitert.