Nach so gründlichen Niederlagen hätten ernsthafte Staatsmänner den Sonderbund als einen verunglückten Versuch [pg 165] sofort aufgeben und eine Verständigung mit den überlegenen Zollvereinen des Südens und des Nordens suchen müssen. Doch die unverwüstliche Zanksucht dieser kleinen Höfe wollte nicht Frieden halten, ihr Dünkel sträubte sich gegen ein beschämendes Geständnis. Der sächsische Gesandte in Wien, Graf Schulenburg, wußte Wunder zu berichten von den Handelserleichterungen, die Metternich in allgemeinen Andeutungen dem Verein versprach; ähnliche Zusagen, ebenso unbestimmt gehalten, gab der französische Gesandte Graf Fenelon dem Nassauer Hofe. In Hannover lebte ungebrochen der alte Welfenstolz; Graf Münster bot alle kleinen Künste auf, um den Meininger Herzog durch seine Schwester, die Herzogin von Clarence, von Preußen abzuziehen. Im Februar 1829 war Varnhagen von Ense[106] von der preußischen Regierung nach Kassel und Bonn gesendet worden, um nochmals eine Beilegung des ehelichen Zwistes im kurfürstlichen Hause zu versuchen. Er hatte sich des undankbaren Auftrags mit erstaunlichem Ungeschick entledigt, bei Hruby, dem grimmigen Feinde Preußens, sich belehren lassen über die Lage. Das Ende war, daß die beiden Gatten unversöhnlicher denn je einander gegenüberstanden, und der Kurfürst in schäumender Wut seinem königlichen Schwager Rache schwur. So geschah es, daß das längst verlorene Spiel der Mitteldeutschen noch durch einige Jahre fortgesetzt wurde, bis Preußen den Gegnern auch den letzten Stein aus dem Brette geschlagen hatte.
Seit dem Juni 1829 tagte in Kassel abermals der Kongreß der Mitteldeutschen — ein Bild vollendeter Ratlosigkeit, ohnmächtigen Grolles. Alles tobte wider die Verräter in Meiningen und Gotha, die dem Verein »ein wichtiges Objekt« geraubt hatten; man sendete Kommissäre hinüber, um die beiden Herzöge zu verwarnen. Alles zitterte vor der freien preußischen Handelsstraße Hamburg-Nürnberg. Selbst die patriotische Hoffnung, daß Dänemark vielleicht den Bau [pg 166] jener Straße hindern werde, bot keinen Trost; denn das kleine Stück holsteinischen Gebiets zwischen Hamburg und der mecklenburgischen Grenze konnte leider auf der Elbe umgangen werden! Der nassauische Bevollmächtigte Röntgen pflegte auch dem befreundeten badischen Hofe Bericht zu erstatten über den Gang der Verhandlungen. Diese Berichte wurden von Karlsruhe getreulich der preußischen Regierung mitgeteilt; man kannte also in Berlin aus erster Quelle die rettungslose Verwirrung des feindlichen Lagers. Schon in einer der ersten Sitzungen warf ein Bevollmächtigter die wohlberechtigte naive Frage auf: »worin denn eigentlich das materielle Wesen des Vereins bestehe?« Man fühlte, daß man »eine Gesamtautonomie gründen müsse, um die eigene Autonomie zu bewahren«. Man verlangte nach einem »Gemeingut«, das als Unterhandlungsmittel gegen Preußen dienen solle. Die Lächerlichkeit eines Zollvereins ohne gemeinsame Zölle begann zwar einzelnen einzuleuchten; selbst Nassau meinte, die Vorteile des freien Binnenhandels überwögen unendlich jede Erleichterung des ausländischen Verkehrs. Aber, hieß es dawider, »würde der Verein ein wirklicher Mautverband, so müßten wir schließlich doch preußische Farbe annehmen!« Sechs Kommissionen wurden gebildet, um im Stile des Bundestages über alle erdenklichen Fragen der Verkehrspolitik hin und her zu reden. Absonderliche patriotische Freude erregte der Vorschlag, den 21 Guldenfuß anzunehmen und also »das preußische Geld zu verdrängen«.
Von neuem tauchte der Gedanke auf, mehrere Bünde im Bunde zu bilden — zwei, drei oder vier, was verschlug es? Diese politischen Mollusken ließen sich doch in jede beliebige Form pressen. Hannover wünschte einen Sonderbund der Küstenstaaten. In lehrhafter Denkschrift bewies Smidt von Bremen, daß die Vereinsstaaten teils in horizontaler, teils in vertikaler Richtung zu den großen deutschen Handelsstraßen lägen; sie möchten also zwei oder drei Gruppen bilden. Die freie Stadt Bremen, versteht sich, müsse unabhängig bleiben, denn sie »qualifiziert sich von selbst als eine Ausnahme von der Regel des Handelsvereins«. Indes begann dem gewiegten Handelspolitiker doch unheimlich zu werden; er riet dringend zu Verhandlungen mit den beiden anderen Zollvereinen.
Unverhohlen sprach sich die ängstliche Unlust der thüringischen Staaten aus. Reuß beantragte sofort Verhandlungen mit Preußen zu eröffnen; Meiningen und Gotha drohten, ihres eigenen Weges zu gehen, wenn der Verein nicht mit Preußen sich verständige. Geschäftig trugen die Bevollmächtigten der kleinen Thüringer dem preußischen Gesandten Hänlein die Geheimnisse des Vereins zu. Doch die größeren Staaten Hannover, Sachsen, Hessen, Weimar blieben hartnäckig. Die rastlosen Treiber Carlowitz, Grote, Conta brachten endlich am 11. Oktober 1829 einen neuen Bundesvertrag zustande. Die Verpflichtung, einseitig keinem auswärtigen Zollverein beizutreten, wurde verlängert bis zum Jahre 1841, weil der preußisch-bayrische Vertrag bis zu diesem Jahre währte. Die Durchfuhrzölle auf den großen, das Ausland mit dem Auslande verbindenden Straßen sollten nur nach gemeinsamer Verabredung verändert werden. Es lag auf der Hand, daß dieser Artikel allein bestimmt war, den Verkehr zwischen Preußen und Bayern zu erschweren, die Wiederholung der Gothaer und Meininger Vorgänge zu verhindern. Preußen versuchte auch sofort den Beschluß zu hintertreiben. Eichhorn schrieb an Bülow in London: »von der kurhessischen Regierung ist man schon lange gewohnt, daß sie das Verkehrte tut und keine Verhältnisse achtet«; unbegreiflich aber sei Hannovers Verhalten; der Gesandte solle daher in London nachdrückliche Beschwerden erheben. Trotzdem ging der Beschluß durch, und nach dieser unzweideutigen Feindseligkeit bestimmte man in Kassel noch, daß Sachsen, Hannover und Kurhessen im Namen des Vereins Verhandlungen mit Preußen eröffnen sollten — jenes Kurhessen, das sich in den gröbsten Beleidigungen gegen den Berliner Hof erging!
Im übrigen blieb auch dieser zweite Vertrag nahezu inhaltlos; keine irgend erhebliche Verkehrserleichterung war vereinbart. Daher erhob sich sofort nach dem Abschlusse des Vertrages überall heftiger Widerstand. Die Ratifikation konnte erst im April 1830 erfolgen. Meiningen und Gotha versagten ihre Zustimmung. Die reußischen Länder folgten am 9. Dezember 1829 dem Beispiel ihrer Nachbarn, sie vereinbarten mit Preußen Handelserleichterungen und Straßenbauten und versprachen, dem preußischen oder dem bayrischen [pg 168] Verein beizutreten, sobald sie ihrer Pflichten gegen die Mitteldeutschen ledig seien. Im Frankfurter gesetzgebenden Körper fragte man murrend: warum verständige Kaufleute sich verpflichten sollten, zwölf Jahre lang nichts zu tun? Einflußreiche Firmen forderten den Anschluß an Preußen, selbstverständlich nicht zu gleichem Rechte: das mächtige Frankfurt sollte nur »einen Freihafen des preußischen Vereins« bilden. Die Stadt litt schwer; Spedition und Fabriken begannen nach Offenbach überzusiedeln. Dennoch behauptete die österreichische Partei die Oberhand. Sachsen und Weimar, erschreckt durch den schwunghaften bayrisch-preußischen Verkehr dicht neben ihren Grenzen, knüpften ihre Ratifikation an den Vorbehalt: vom Jahre 1835 müsse ihnen der Austritt freistehen, falls bis dahin Preußen und Bayern zu einem Zollverein sich verschmolzen hätten. Der rastlose Röntgen reiste von einer preußischen Gesandtschaft zur anderen, versuchte sich zu entschuldigen: wer hätte denn vor einem Jahre ahnen können, daß Preußen in der orientalischen Frage und in den Zollsachen eine so glückliche Rolle spielen würde? Als Maltzan allen Anzapfungen nur ein diplomatisches Schweigen entgegensetzte, fuhr der beleidigte Nassauer heraus: »Es ist unrecht, auch den kleinsten Feind zu mißachten« — worauf jener verbindlich erwiderte: »Also Ihr seid unsere Feinde?« Endlich genehmigte Nassau den Vertrag nur mit der Erklärung: als unbedingt verpflichtend könne er nicht gelten. So drohten Abfall und Verrat von allen Seiten her.
Bei der verblendeten Selbstüberschätzung dieser Kabinette läßt sichs nicht leicht entscheiden, ob die drei führenden Mittelstaaten ernstlich hofften, Zugeständnisse von Preußen zu erlangen, oder ob sie die Verhandlungen mit dem Berliner Hofe lediglich begannen, um ihre unzufriedenen thüringischen Bundesgenossen zu beschwichtigen. Genug, das hannöversche Kabinettsministerium richtete schon am l4. August an Bernstorff die Frage, ob Preußen mit den Verbündeten unterhandeln wolle, und fügte in der üblichen hochtrabenden Weise hinzu: »Der Verein sei wohl imstande, solche Vorteile anzubieten, welche die Zugeständnisse aufwiegen dürften«. In Berlin ergriff man die Gelegenheit, den Mitteldeutschen unumwunden die Meinung zu sagen und zugleich den nationalen Sinn der preußischen Handelspolitik [pg 169] ausführlicher als je zuvor darzulegen. Ein Ministerialschreiben vom 31. Oktober 1829 hielt der hannoverschen Regierung ihr gehässiges unaufrichtiges Verfahren vor, schilderte drastisch den Handelsverein, der »nichts Gemeinsames habe als das Motiv, woraus er entsprang; im übrigen findet man nur ein Aggregat besonderer Interessen«. Wesentliche Vorteile hat der Verein uns nicht zu bieten, es müßte denn sein, daß er den Verkehr zwischen unseren Provinzen erschweren wollte. »Vor dergleichen feindseligen Maßregeln hegt die preußische Regierung überhaupt keine Besorgnis.« Mit Hannover allein sind wir bereit zu verhandeln, nicht mit einer Mehrzahl grundverschiedener Staaten. Preußen hat jetzt, nach den neuesten vorteilhaften Verträgen, noch weniger als sonst ein unmittelbares Interesse an solchen Verhandlungen, sondern nur das eine Interesse, »daß dadurch eine engere Verbindung zwischen den deutschen Völkern begründet und durch diese ein neuer Segen über Deutschland und dessen einzelne Staaten verbreitet werde. Wird dabei der Grundsatz befolgt, solche gemeinschaftliche Maßregeln zu verabreden, wodurch nur in dem eigenen Gebiet bisher bestandene Hemmungen im gegenseitigen Verhältnis zueinander aufgehoben und keine neuen zur Störung des Verkehrs mit anderen Staaten angeordnet werden, so kann sich niemand über eine Vereinigung, welche auf einer solchen Grundlage errichtet wird, beschweren. Jede solche Vereinigung bildet vielmehr den Übergang zu einer neuen; und in einer solchen praktisch fortschreitenden Entwicklung, welche keinem feindseligen Prinzip Raum gibt, läßt sich hoffen, daß allmählich das Problem einer gegenseitigen Freiheit des Verkehrs zwischen den deutschen Staaten in dem größtmöglichen Umfange, welchen überhaupt die Natur der Verhältnisse gestattet, gelöst werde.« Hannover suchte noch einige unwahre Entschuldigungen vorzubringen, doch allein mit dem Berliner Hofe zu verhandeln, war dem Welfenstolze unmöglich.
Sachsen und Kurhessen unterließen nunmehr jede Anfrage; indes konnte sich der Dresdener Hof eine Rechtfertigung seiner Handelspolitik nicht versagen. Geh. Rat v. Könneritz[107] [pg 170] — in späteren Jahren als Minister eine Säule der hochkonservativen Partei —, verfaßte eine Denkschrift im kursächsischen Kurialstile und wiederholte darin die alten hundertmal widerlegten Anklagen gegen das preußische Zollsystem. Dann versicherte »Man annoch fordersamst«: der Mitteldeutsche Verein sei »eine völkerrechtlich vollkommen statthafte und in der Staatengeschichte gar nicht ungewöhnliche Übereinkunft mehrerer souveräner Staaten, eine zur Rettung der dem hiesigen Lande unentbehrlichen Nahrungszweige, des Fabrikwesens und des Handels, notwendig bedungene Maßregel« — und sprach sein Befremden aus, daß Preußen dieser unschuldigen Verbindung entgegenarbeite. Motz, von Eichhorn befragt, ob eine Verhandlung mit Sachsen rätlich sei, erwiderte: »Sachsen gewinnt durch eine Zollvereinigung mit Preußen in allen Beziehungen vorzugsweise, und Preußen kann dieselbe mehr nur in politischer, weniger in finanzieller Beziehung wünschen. Auch die politischen Vorteile sind mehr in der hierdurch geförderten Einigung von Deutschland als in dem besonderen Anschluß von Sachsen an Preußen zu suchen. Sachsen kann freundlicher, rücksichtsvoller Verhandlungen gewärtig sein, wenn es seine mitteldeutschen Verpflichtungen aufgibt, deren Dauer den Anschluß an das preußische Zollsystem geradezu verhindert. Herr v. Könneritz gehört zu den beschränkten einseitigen Köpfen, deren Belehrung, wenn man auch Zeit daran wenden wollte, ebenso unfruchtbar bleiben würde als die ganze Idee des Mitteldeutschen Vereins.« Darauf verwies das Auswärtige Amt dem Gesandten in Dresden, daß er das anmaßende sächsische Schriftstück angenommen habe, und begnügte sich, die Beschuldigungen der Denkschrift kurz zu widerlegen.
Unterdessen arbeitete Hannover heimlich an einem Verein der Küstenstaaten. Am 27. März 1830 kam zu allgemeiner Überraschung der Eimbecker Vertrag zustande, ein Werk Grotes, die Grundlage des späteren norddeutschen Steuervereins. Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Kurhessen verpflichteten sich, innerhalb des Mitteldeutschen Vereins einen Zollverein mit gemeinschaftlichen niedrigen Zöllen zu bilden. Vorderhand war alles freilich noch Entwurf. Daß die Küstenstaaten sich zusammentaten, erschien nicht ganz unnatürlich; Motz selbst urteilte mild über den Eimbecker Vertrag. Hannover [pg 171] war nun einmal unfrei der englischen Handelspolitik gegenüber; auch bestand damals weit verbreitet und festgewurzelt die Meinung, daß die Volkswirtschaft der Nordseeküste von den preußischen Zuständen sehr weit abweiche — ein Vorurteil, das erst nach zwei Jahrzehnten überwunden wurde. Um so mehr mußte die Teilnahme des Binnenlandes Kurhessen befremden. Die Luft ward schwül in dem unglücklichen Lande. Die Reichenbach befürchtete einen Aufstand; irgend etwas, stellte sie dem Kurfürsten vor, müsse geschehen, um das mißhandelte Volk zu beschwichtigen. Da nun der Kurfürst nicht mit Preußen gehen wollte, so schloß er den Eimbecker Vertrag, der mindestens an der hannoverschen Grenze Erleichterungen versprach. —
Das war die Lage der deutschen Volkswirtschaft, als die Julirevolution hereinbrach, das alte System in den Hauptstaaten des Mitteldeutschen Handelsvereins über den Haufen warf und also dem Verein den letzten Stoß gab.
Motz selber sollte den vollständigen Sieg seiner Ideen nicht erleben; er starb, erst vierundfünfzigjährig, am 30. Juni 1830. Er nahm ins Grab die feste Zuversicht, daß Preußens Handelspolitik die eingeschlagenen Bahnen nicht mehr verlassen könne; »mein eigenes Departement macht mir am wenigsten Sorge«, sagte er oft in seinen letzten Tagen. Wie gänzlich hatte sich Preußens deutsche Machtstellung verändert in den fünf Jahren, seit dieser Mann den Staatshaushalt leitete! Die ausländische Presse selbst, die sonst so gleichgültig an den deutschen Dingen vorüberging, fing schon an aufzumerken. Wenn diese Staaten, schrieb der Constitutionnel, schon die Einheit ihrer Handelsinteressen erkennen, so werden sie auch bald entdecken, daß sie dieselben politischen Interessen haben, und das wird ein Sieg sein über Österreich. Die Edinburgh Review aber sagte mit jener englischen Bescheidenheit, die sich auch im Lobe nie verleugnet: »Die preußische Handelspolitik, die vielleicht der jedes anderen Staates in der Welt überlegen ist, verdankt ihren Ursprung wahrscheinlich dem Selbstbereicherungstriebe eines absoluten Herrschers.« Vor kurzem noch verhaßt und gemieden, war Preußen jetzt mit den bekehrten Kernlanden des Rheinbundes zu einem großen nationalen Zwecke verbündet. Das vor zehn Jahren von ganz Deutschland bekämpfte preußische Zollgesetz begann [pg 172] bereits siegreich vorzudringen, und schon ließ sich voraussehen, daß es seine Herrschaft bis zum Bodensee erstrecken würde. In Berlin, nicht mehr in Frankfurt und Wien, wurden die großen Geschäfte der Nation erledigt.