Die Nachspiele der Julirevolution gereichten der preußischen Handelspolitik zum Vorteil; sie räumten plötzlich alle die Hemmnisse hinweg, welche das alte System in den norddeutschen Mittelstaaten dem Zollverbande entgegenstellte. Durch den Untergang der ständischen Anarchie in Sachsen, der despotischen Willkür in Hessen war die Verwaltung beider Länder den preußischen Institutionen angenähert worden; früher oder später mußte die Verständigung erfolgen. In Kurhessen zunächst wurde die Morschheit des alten Mautwesens offenbar. Nicht zuletzt die wirtschaftliche Not hatte die Volksbewegungen im Herbst 1830 hervorgerufen. Das Ländchen mit seinen 154 Geviertmeilen besaß 154 Meilen Zollgrenze. Frecher als irgendwo auf deutschem Boden gedieh hier der Schmuggel; in geschlossenen Scharen zogen die Schwärzer aus, maßen sich mit den Zollwächtern in offenem Gefechte. Während die Kosten der Zollverwaltung den Ertrag der Eingangsabgaben fast verzehrten, begann jetzt auch der ergiebige Durchfuhrzoll zu versiegen, da der Transit sich nach der neuen Thüringer Straße hinüberzog. Als die Unruhen ausbrachen, verließen alle Mautbeamten im Hanauischen und Fuldischen ihre Amtshäuser; Massen fremder Waren strömten unverzollt ins Land, und der Bundesgesandte Meyerfeld erklärte dem Bundestage, die Regierung dürfe nicht wagen, die Zollämter wieder herzustellen. Entsetzt schrieb Blittersdorff: »Die Mauten können leicht für ganz Deutschland ein Losungswort des Aufruhrs werden.«

Doch wie konnte Kurhessen aus dem unerträglichen Notstande heraus? Die Regierung war zwiefach gebunden: durch den Mitteldeutschen Handelsverein und durch den Eimbecker [pg 174] Vertrag. Jener lag im Sterben, dieser war vorderhand noch ein Entwurf, änderte nichts an den Leiden des Landes. Man schwankte lange; noch im Herbst 1830 widmete Geh. Rat Meisterlin, einer der Urheber des Eimbecker Vertrags, den Landständen eine Flugschrift, die den Eintritt in das preußische Zollsystem verwarf, weil Hessens Gewerbefleiß die Mitwerbung der überlegenen rheinischen Industrie nicht ertragen könne. Die alte Abneigung des Kurfürsten gegen Preußen war nicht verflogen, auch schien ihm doch bedenklich, eine zweifache Verflichtung ohne weiteres zu brechen. Er wünschte — und mit ihm wohl die Mehrzahl im Lande — einen Mautverband des gesamten Deutschlands, der die Sonderbünde von selbst aufgehoben hätte. In diesem Sinne mußte Meyerfeld bei dem bayrischen Bundestagsgesandten Lerchenfeld vertraulich anfragen. Das Münchener Kabinett aber kannte jetzt die handelspolitischen Pläne wie die Verhandlungsweise des Berliner Hofes; daher gab Graf Armansperg an Lerchenfeld die verständige Weisung: diese Sache sei vorsichtig dahin zu lenken, daß sie in Berlin unter Preußens Leitung erledigt werde. Gleichwohl konnte der Kurfürst sich noch immer nicht entschließen, mit dem verhaßten Preußen und dem so gröblich beleidigten Darmstädter Vetter allein zu verhandeln. Noch im folgenden Frühjahr erhielt Meyerfeld den Auftrag, die Vereinigung sämtlicher deutscher Mautverbände beim Bundestage zu beantragen; da warnte ihn Nagler: niemals werde Preußen einer solchen Utopie zustimmen.

Unterdessen hatte Motz, ein Verwandter des preußischen Ministers, das hessische Finanzministerium übernommen. Die Anarchie im Zollwesen ward unhaltbar; die Kommissäre des Eimbecker Vereins, die in Hannover tagten, konnten sich nicht einigen. Motz und sein wackerer Amtsgenosse Schenk zu Schweinsberg bewogen endlich den Kurfürsten, daß er die Geheimräte Ries und Meisterlin im Juni nach Berlin schickte, um mit Preußen-Darmstadt und Bayern-Württemberg zugleich einen Zollverein zu schließen. Doch unerbittlich hielt Eichhorn den beiden Bevollmächtigten den alten preußischen Grundsatz entgegen: Verhandlungen mit mehreren Staaten zugleich sind aussichtslos. Vergeblich sträubte sich der Kurfürst; man mußte sich der Forderung des Berliner Hofes fügen, mit Preußen-Darmstadt allein verhandeln. In [pg 175] Maaßens Auftrag führte L. Kühne die Unterhandlung. Der schlicht bürgerliche kleine Mann erwies sich jetzt schon, wie späterhin in allen Geschäften des Zollvereins, als meisterhafter Diplomat. Klar und bestimmt, mit überlegener Sachkenntnis und ehrlichem Wollen, entwickelte er seine Vorschläge; wenn ihm aber das törichte Mißtrauen der Kleinen entgegentrat, dann funkelten seine kleinen scharfen Augen, und er fertigte alle Winkelzüge mit schneidenden Sarkasmen ab. Auf die Frage des Preußen, ob Kurhessen nicht noch durch die mitteldeutschen Handelsverträge gebunden sei, verweigerten die Hessen jede Antwort, weil ihnen das Gewissen schlug. Man ging also über diesen wunden Punkt schweigend hinweg. Die Kurhessen drängten zur Eile; denn sie befürchteten einen neuen Umschwung an ihrem heimischen Hofe, wo Österreich und England-Hannover alle Minen springen ließen, und sie wollten, geängstigt durch die nahende Cholera, den unheimlichen Boden Berlins schleunigst wieder verlassen. Schon am 29. August 1831 war alles beendigt. Um dem zollvereinsfreundlichen Könige von Bayern eine Ehre zu erweisen, wurde der Vertrag auf den Ludwigstag (25. August) zurückdatiert. Kurhessen trat dem preußischen Zollsystem bei, im wesentlichen unter denselben Bedingungen wie einst Darmstadt. Der alte Kurfürst ließ diese Demütigung noch über sich ergehen, wenige Tage bevor er die Regierung seinem Sohne abtrat. Vor sieben Jahren war man in Berlin bereit gewesen, ein erhöhtes Einkommen an Kurhessen zu bewilligen; jetzt hatte das Kurfürstentum seinen Durchfuhrhandel verloren und durch gehäufte Sünden jeden Anspruch auf Begünstigung verscherzt. Hessen mußte sich begnügen mit dem Maßstabe der Kopfzahl.

Der Vertrag war für Kurhessen eine politische Notwendigkeit, er rettete das Land aus namenlosem Elend. Selbst der Kasseler Landtag wagte nicht zu widersprechen. Die mitteldeutschen Verbündeten freilich drohten und lärmten. Nicht ohne Grund: Kurhessen hatte in den rohesten Formen seine Vertragspflicht gebrochen, ohne auch nur ernstlich eine Verständigung mit den alten Bundesgenossen zu versuchen. Für Preußen dagegen war ein klarer Gewinn errungen. Wie die Gotha-Meininger Straße den Verkehr mit dem Süddeutschen Verein gesichert hatte, so wurde jetzt die lang ersehnte [pg 176] Verbindung zwischen dem Osten und dem Westen hergestellt, der Mitteldeutsche Verein noch an einer zweiten Stelle durchbrochen. Während in Thüringen die Zollfreiheit der preußischen Durchfuhrstraße den mitteldeutschen Verbündeten gefährlich wurde, mußte Kurhessen die höheren Transitzölle des preußischen Tarifs einführen. Auf Bayerns dringende Vorstellungen setzte Preußen diese hessischen Zölle bald auf die Hälfte herab. Eine noch weitergehende Verminderung war vorderhand untunlich; die mitteldeutschen Verbündeten, vornehmlich die Frankfurter Kaufleute, sollten fühlen, daß sie von Preußen abhingen, und durch heilsamen Druck bestärkt werden in ihrer beginnenden Bekehrung.

Durch den Abfall Kurhessens ward der Mitteldeutsche Handelsverein vernichtet. Der Liberalismus freilich kam so schnell nicht los von den liebgewonnenen Phrasen. In Bayern deklamierte Siebenpfeiffer gegen die Maut: sie hätte zur Volkssache werden sollen und ist zur Volksfeindin geworden! Stromeyer in Baden schrieb in die gefürchtete Zeitschrift »Rheinbayern« einen donnernden Artikel: Die preußische Aristokratenstirne wagt es, sich an das Nationalgefühl zu wenden! In Preußen herrscht, härter als irgendwo auf der Welt, die eiserne Konsequenz des Merkantilsystems; der Mitteldeutsche Verein vertritt die Freiheit. Darum soll Baden festhalten an seinem trefflichen liberalen Zollwesen. Dann wird Württemberg, das ohnedies durch seine hohe politische Bildung dem konstitutionellen Musterstaate nahe steht, und bald auch das konstitutionelle Bayern, Sachsen, Kurhessen dem badischen System sich anschließen! — Auch einer der edelsten und gelehrtesten Vertreter deutscher Wissenschaft brach eine Lanze für den sterbenden Sonderbund. Johann Friedrich Böhmer[108] verfaßte das wunderliche Büchlein »das Zollwesen in Deutschland geschichtlich beleuchtet«. Der Legitimist des heiligen Reiches stellte den kühnen Satz auf, die Zollfreiheit der deutschen Flüsse müsse von Recht wegen auch für die Landstraßen gelten. Er pries den Mitteldeutschen Verein als »den letzten Versuch, von dem, was einstens als gemeines deutsches Recht und Freiheit gegolten, soviel wie möglich, wenigstens vertragsweise [pg 177] zu sichern«. Er schalt Preußen den »Reichsfeind und Landfriedensbrecher«, warnte die Kleinstaaten, »wie leicht sich Einverleibungen der Nachbarländer an Zollangelegenheiten knüpfen«, und getröstete sich des schönen Wortes, das vor zwölf Jahren der k. k. Präsidialgesandte gesprochen: daß »die hohe Bundesversammlung die Beförderung und Erfüllung des deutschen Handels in die Hand nehmen werde!«

Die sächsischen Höfe waren längst nicht mehr in der Lage, solchen Schrullen nachzuhängen. Die Not des Haushalts, das laute Murren des Volkes zwang sie, demütig bittend in Berlin anzuklopfen. Armselige Advokatenkünste mußten vorhalten, um den Vertragsbruch zu beschönigen. Meiningen behauptete, der Mitteldeutsche Verein sei durch den Eimbecker Vertrag zerrissen worden, er bestehe nicht mehr zu Recht. Der Verrat des einen diente dem anderen zum Vorwande; sobald die kleinen Thüringer schwankten, berief sich das Dresdner Kabinett auf den Artikel des Kasseler Vertrages, wonach die gänzlich vom Auslande umschlossenen Gebietsteile den Satzungen des Vereins nicht unterliegen sollten. Das sei jetzt Sachsens Fall, wenn Thüringen sich mit Preußen verständige — eine offenbare Sophisterei, da jene Klausel sich nur auf entlegene Enklaven bezog. Wollte der sächsische Hof ehrenhaft verfahren, so mußte er sofort einen neuen Kongreß der mitteldeutschen Verbündeten berufen, dort die Auflösung des unhaltbaren Vereins beantragen und dann erst mit Preußen unterhandeln. Aber die alte Politik der Winkelzüge, der Halbheit, des Mißtrauens gegen Preußen wurde selbst unter dem neuen Ministerium Lindenau nicht sogleich aufgegeben. Die sächsische Regierung glaubte, ihre Wünsche in Berlin sicherer durchsetzen zu können, wenn sie an dem Gespenste des Mitteldeutschen Vereins noch einen Rückhalt hätte; sie begann mit Preußen zu verhandeln, noch bevor sie ihrer älteren Verpflichtung entbunden war.

Nachdem das Dresdner Kabinett schon im August 1830 bei den süddeutschen Kronen leise angefragt, mußte sich der alte König Anton endlich entschließen, an den König von Preußen selber zu schreiben. Er beteuerte, daß er längst die Absicht gehabt, mit Preußen in kommerzielle Verbindung zu treten »und somit im Sinne des hochwichtigen und wohltätigen Zwecks zu handeln, dessen Erreichung von Ew. Majestät [pg 178] bereits seit längerer Zeit beabsichtigt wird. Daß diese Verhandlung von Preußen begonnen und eingeleitet werde, scheint die notwendige Bedingung des Erfolges zu sein.« Lindenau, der im Januar 1831 dies Handschreiben nach Berlin brachte, überreichte zugleich eine Denkschrift, worin Sachsen den Entschluß aussprach, die Auflösung des Mitteldeutschen Vereins durchzusetzen, »da Veranlassung, Zweck und Grund des Vereins nicht mehr vorhanden sind. Das Bedürfnis einer bewegten Zeit, die Zuversicht, durch den Antritt einer solchen Verhandlung die aufgeregten Gemüter am sichersten zu beruhigen, endlich die Hoffnung, daß ein solcher die Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten umfassender Verband auch auf die größeren Weltereignisse einen friedlich besänftigenden Einfluß äußern könne«, ermutigten den sächsischen Hof, die Verhandlungen in Berlin zu beginnen.

Noch kläglicher war die Demütigung Weimars. Derselbe Minister Schweitzer [S. Fußnote S. 132], der seit Jahren das preußische Zollsystem als den Todfeind deutscher Handelsfreiheit bekämpft hatte, versicherte im Juli 1830 dem Auswärtigen Amte: »daß zur Förderung des von dem König von Preußen begonnenen, in seinen Zwecken und seinen Gründen immer klarer hervortretenden deutschen Werkes, also zur Förderung eines freien Handels und Verkehrs im deutschen Vaterlande von Preußen aus, der Großherzog von Weimar im Einverständnis mit dem Königreich Sachsen mit Vergnügen die Hand bieten wird.« Dann sang der weimarische Minister Fritsch [S. Fußnote S. 47] die Totenklage des Sonderbundes: »Auf hinreichende Zeit zur Ausbildung des Vereins ist nicht mehr zu rechnen, nachdem die großen welthistorischen Ereignisse seit dem 25. Juli 1830 und deren Folgen auf deutschem Boden eine weit schleunigere Hilfe notwendig gemacht, man kann sagen, die Übel, welche als chronische behandelt werden sollten, in akute verwandelt haben. Nur Schaden, nur Verderben könnte es bringen, wenn man sich unter solchen Umständen noch gegenseitig beschränken, sich zum Nichtstun verpflichtet halten wollte in einer Zeit, welche in allen öffentlichen Dingen ganz andere Forderungen stellt. Was uns die Jahre 1829 und 1830 [pg 179] genommen und gebracht haben, ließ sich im Jahre 1828 nicht voraussehen, nicht vorausahnen. Der Kasseler Verein war und bleibt ein bedeutendes Unternehmen, nicht ohne Folgen. Es wird den Stiftern desselben ein gerechtes Urteil in der Geschichte um so weniger entgehen, je bereitwilliger sie jetzt das Geständnis ablegen und betätigen, daß eine ganz neue Zeit uns gekommen ist.«

Friedrich Wilhelm antwortete dem König von Sachsen sehr freundlich, er sei bereit, Sachsens Anträge zu erwägen, und sprach sich zugleich offen aus über die nationalen Ziele seiner Handelspolitik: »Wiewohl der Abschluß dieser Verträge stets nur mit einzelnen Staaten erfolgte, so hatte man dennoch dabei nicht ein ausschließliches Interesse der unmittelbar Beteiligten im Auge, sondern man verfolgte zugleich den Gesichtspunkt, daß die einzelnen Verträge als Mittel dienen möchten, der Freiheit des Verkehrs in Deutschland überhaupt eine größere Ausdehnung zu geben.« Dem weimarischen Hofe drückte der Minister des Auswärtigen seine Freude aus, daß unser Werk auch in den Augen Weimars »immer klarer als ein deutsches Werk hervortritt«; dann wiederholte er in schneidenden Ausdrücken die hundertmal von Preußen ausgesprochene Ermahnung: die Thüringer sollten sich erst unter sich verständigen, bevor Preußen mit ihnen verhandeln könne.

Nach solchen Erfolgen stand in Berlin fester denn je die Überzeugung, daß der eingeschlagene Weg der Einzelverhandlungen allein zum Ziele führe. Mit voller Sicherheit schrieb Bernstorff dem König: »Die Schöpfung eines allgemeinen deutschen Zoll- und Handelssystems oder irgendeiner anderen bleibenden Institution ähnlicher Natur ist eine Aufgabe, deren Lösung dem Bunde solange unmöglich bleiben wird, als derselbe nicht eine andere, von der jetzigen ganz verschiedene Organisation besitzt«. Seit dem Zerfall des mitteldeutschen Sonderbundes schien die Bahn frei für die vollständige Vereinigung der beiden befreundeten Zollvereine des Südens und des Nordens. Was sollte jetzt noch hindern, da beide Teile die Unhaltbarkeit des bestehenden Zustandes lebhaft empfanden? da die zwischenliegenden Staaten nicht mehr feindlich im Wege standen, sondern selbst um ihre Aufnahme baten? da das Grundgesetz des preußisch-hessischen Vereins sich von selber darbot als die Regel für den [pg 180] großen Verein? Und dennoch mußte Preußen wieder und wieder durch den Flugsand waten, der im Wüstenwinde der deutschen Kleinstaaterei emporwirbelte. Fast drei Jahre lang, von 1830 bis 1833, spielte in Berlin, vielfach unterbrochen, eine dreifache Reihe mühseliger Verhandlungen: mit Bayern- Württemberg, mit Sachsen, mit den thüringischen Staaten; und das Geschäft wäre nie zum Abschluß gelangt, wenn man nicht, dem alterprobten Grundsatz getreu, die Unterhandlungen mit den einzelnen Gruppen scharf auseinandergehalten hätte. Der Vergleich drängt sich unwillkürlich auf: der Deutsche Zollverein ging aus dem Preußisch-Hessischen hervor unter ähnlichen Kämpfen und Bedenken, wie späterhin das Deutsche Reich aus dem Norddeutschen Bunde. Der Zollverein wie der Norddeutsche Bund stieß auf die höchsten Schwierigkeiten erst, als die größeren Mittelstaaten, mit ihrem festgewurzelten und nicht ganz unberechtigten Partikularismus, mit der Fülle ihrer scheinbar oder wirklich abweichenden Interessen in die Verhandlungen eintraten. In Versailles, wie 40 Jahre zuvor in Berlin, gebärdeten sich die süddeutschen Kronen anfangs, als stände man vor einem Neubau, als sei noch gar kein Grundgesetz vorhanden; erst nach langem, peinlichem Zögern erkannten sie die im Norden bestehende Ordnung an, doch indem der Bau erweitert wurde, lockerte man zugleich das feste Gefüge seiner Mauern.