„Ausgeschlossen,“ sagte der alte Anwalt, denn er war mosaischen Glaubens.
Sie schüttelte seinen ranzigen Jargon ab:
„Wenn also eine Frau in Yokohama von jemandem ein Kind bekommt, deren Mann in Berlin ist, und der in Yokohama, sowie die Frau bezeugen es beide, und der Yokohamaer will sein Kind haben und anerkennen, während der Mann in Berlin keinen Wert drauf legt — ist es dann automatisch durch Fernverkehr doch sein Kind — auf Jus?“
„Natürlich. Außer, der Gatte klagt auf Ehebruch, und dann wird im laufenden Verfahren schon ganz von selber eine großmächtige Schweinerei draus.“
„Welch prächtige Einrichtung,“ sagte Sibyl.
„Nun, dies eine Mal nur — dann mein Leben lang nichts mehr von Gerichten.“
Da setzte Dr. Lederer einen zweiten Zwicker auf, um sie mitleidig anzustarren.
„Jeder Tag ist verloren ohne Liebe,“ hatte er beim Abschied gesagt. Sie ging auf alles ein, nahm die Schuld „böswilligen“ Verlassens auf sich, trat durch Schenkung einen Teil des väterlichen Erbes an Charmion ab, Ralph Hersons Frau würde es entbehren können. Ihm Zeit ersparen war wichtiger. Gabriel, fanatisch und bigott verwildert, stellte immer bösere Bedingungen, nicht um sie erfüllt, um die Scheidung abgebrochen zu sehen. Ihm schien seine Frau, der gefallene Morgenstern — ein brünstig gewordener Seraph. Nur um Charmion rang sie mit ihm. Einen Teil des Jahres mußte ihr das Kind verbleiben. Er ging darauf ein mit einer Klausel: so lang ihr Wandel einwandfrei. Das ließ sich unterschreiben.
Ralph Herson traf sie in Paris, Venedig, Rom. Sein Heim mochte sie nicht als Gast, erst als Dame des Hauses wieder betreten. Warum er sich nicht lieber in England einen Landsitz errichte, als am ligurischen Strand?
Er wehrte erschrocken ab: „Unter solchen Gesetzen leben.“