„Und wann — wann dürfte sie ein Kind ...“
Der Alte kam ihr zu Hilfe, hatte dieses hohe, zartfremde Wesen lieb gewonnen, das da hilflos in seiner Kanzlei sich die Flügel zerstieß, und dem er als Baby einst das schmale Goldhaupt geküßt.
„Kommt das Kind ein Jahr nach erfolgter Scheidung zur Welt, gehört es der Ehe nicht mehr an, kann aber ohne weiteres durch eine andere Heirat legitimiert werden, die allerdings erst sechs Monate nach erfolgter Scheidung geschlossen werden darf.“
Sibyl war ganz perplex über die klare Antwort. Mochte der Inhalt auch Unsinn sein, man wußte wirklich, woran man war.
Wie zart, wie gut von Ralph Herson, daß er nie frug. Die ganze rechtliche Kloake vornehm ignorierte, durch die sie gemußt, um ans andere Ufer hinüber zu kommen, zu ihm, wie er gewünscht.
„Mein Wunderwesen vermag so wonnevoll leicht aus diesem trivialen Leben zu entgleiten,“ sagte er nur.
Und nach einer Pause:
„Daß wir sofort nach deines Vaters Tod uns wiederfanden, es ist, als hätte er dich irgendwie mir sterbend anvertraut, daß dir nur nichts geschehe.“
Sie sprachen nie von Täglichkeiten. Gewiß wußte er gleich ihr juristisch Bescheid. War die peinliche Wartezeit um, erledigte man eines Vormittages obenhin und möglichst in der Stille, was der Gesittung und der Kaste zukam.
So strichen noch drei Monate unter Qualen an den Grenzen der Erlösung hin, die heilige erste Flamme sollte erschaffen dürfen, nicht in Halbheit erstickt, verschwälen.