Mit diesem warmen Wunsche schließe ich.
Februar 1875.
Alfred Krupp.”
Auch in diesem Schriftstück betont Krupp wieder den konfessionellen Frieden. Es sind seine schlimmeren Feinde, die Hetzkapläne, welche die durch den Kulturkampf irre gewordenen Arbeiter gegen ihren protestantischen Fabrikherrn zu erregen suchen. Es ist der große Kampf des paritätischen preußischen Staates, der sich hier in den kleineren Verhältnissen des auf paritätischer Grundlage aufgebauten Etablissements widerspiegelt. Mittelst der Phrasen von Arbeiterausbeutung und Bereicherung der Besitzer konnten die staatsfeindlichen Elemente an Krupps Arbeiter nicht heran. Diese hatten in guten und bösen Zeiten doch zu gut ihres Herrn Fürsorge kennen gelernt, als daß sie dagegen die Vorspiegelungen der Agitatoren in gutem Glauben gern vertauscht hätten. Sie konnten bei der gegenwärtigen traurigen Lage aller wirthschaftlichen Verhältnisse es nirgend besser haben, als in der Gußstahlfabrik. Die sozialdemokratischen Wühler, deren Hetzereien am meisten Anknüpfungspunkte in den verflossenen Jahren des industriellen Aufschwunges gefunden hatten, schoben aber jetzt ihre sozial-ultramontanen Genossen ins Vordertreffen, die Agitation ward vom Geldbeutel auf das Gewissen übertragen, um das Vertrauen zu dem Ungläubigen zu untergraben und konfessionelle Streitigkeiten zu erregen. Auf diese Weise ward der Grund und Boden vorbereitet, auf welchem später die Saat der politischen Unzufriedenheit desto besser Wurzel schlagen konnte. Wenn auch zur Zeit Krupps Ermahnungen mit bestem Erfolg gekrönt zu sein schienen, so sollten doch die späteren Ereignisse ihn von dem tiefbetrübenden Erfolge überzeugen, welchen die stetige und unermüdliche Wühlarbeit seiner unheimlichen Feinde errungen hatte; er fand nicht mehr bei Allen den alten Glauben an sein Wort, das alte Vertrauen zu seiner Führerschaft; sie gingen andere Wege als ihr Herr und Meister.
Als in dem folgenden Jahre die Aufträge weiter zurückgingen, als die Arbeiterzahl der Gußstahlfabrik von 9741 im Januar 1876 auf 8322 im Dezember vermindert werden mußte und auch die Zahl der Grubenarbeiter von 6839 auf 6111 Mann herabsank, glaubte Krupp eine Maßregel einführen zu müssen, welche lediglich auf eine Lohnverbesserung seiner Arbeiter hinzielte, jedenfalls aber von seinen Gegnern in anderem Sinne ausgebeutet wurde. Bislang war eine größere Zahl von Feiertagen — meist Festtage der katholischen Kirche — in der Fabrik gebräuchlich gewesen, wodurch die evangelischen mit den katholischen Arbeitern zur Unthätigkeit und hierdurch zum Verlust des Arbeitslohnes an diesen Tagen gezwungen worden waren. Krupp legte die Sache dem Generalvikar von Münster zur Begutachtung vor und erst, als er von dieser Seite die Antwort erhielt, daß keine Bedenken gegen sein Vorhaben zu erheben seien, sofern den katholischen Angestellten nur der Besuch der Messe ermöglicht werde, verfügte er am 3. Januar 1876 Folgendes:
„Die ungünstigen Zeitverhältnisse, welche eben so nothwendig für den Arbeitgeber große Verluste, wie für den Arbeiter Schmälerung der Einnahmen herbeiführen, veranlassen die Firma, um diesen Uebelständen im beiderseitigen Interesse entgegen zu arbeiten, folgende Regel aufzustellen:
1. Es soll die Arbeit in Zukunft außer an den Sonntagen nur an den gesetzlichen Feiertagen ruhen, nämlich: Neujahrstag, Charfreitag, Ostermontag, Bettag, Christi Himmelfahrtstag, Allerheiligentag, Pfingstmontag, Weihnachtsfest.
2. An allen anderen Tagen, an denen bisher nicht gearbeitet worden, u. a. am: h. Dreikönigstag, Fastnachtsmontag, Lichtmeßtag, Mariaverkündigungstag, Maikirmeßmontag, Frohnleichnamstag, Peter- und Paulstag, Mariaempfängnißtag, Herbstkirmeßmontag, soll in Zukunft gearbeitet werden.
3. Um den katholischen Arbeitern die Anhörung der Messe an den unter 2 genannten Feiertagen zu erleichtern, hat sich die Firma an die Ortsgeistlichkeit gewandt. Insoweit es zeitweilig nicht möglich sein möchte, daß früh genug Messe gelesen wird, soll denjenigen Arbeitern, welche am Morgen des vorhergehenden Tages darum bitten, Urlaub zur Anhörung der 6 Uhr-Messe gegeben werden, Fortbleiben ohne Urlaub wird indeß, wie in jedem anderen Falle, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nach Maßgabe des Arbeiterreglements bestraft werden.
Gußstahlfabrik, den 3. Januar 1876.