7. Allgem. (unbestimmte) Fürw. (Pr. indefinita): man, jeder, jeglicher; selbst, selber; jemand, niemand, jedermann.
Anm. 1. Die 3 letzten Fürw. werden auch groß geschrieben; die übrigen nur, wenn sie hauptwörtlich gebraucht werden; das Meinige, das Deinige; das Mein, das Dein etc.
Anm. 2. Die persönl. und besitzanz. Fürw., die sich in Briefen auf die angesprochene Person beziehen, werden ebenfalls groß geschrieben. Bald werde ich bei Dir sein. In Deinem Hause möchte ich weilen. Lassen Sie Sich nicht abhalten!
VI. Verhältnißwörter (Verhältniswörter).
§. 16. Die Verhältnißw. zeigen an, wie sich Gegenstände zu Gegenständen verhalten. Sie erfordern bestimmte Fälle. Es haben:
Den 2. Fall:
unweit, mittelst, kraft und während, laut, vermöge, ungeachtet, oberhalb u. unterhalb, innerhalb u. außerhalb, diesseit, jenseit, halben (r), wegen, statt, anstatt, längs, zufolge, trotz, um — willen.
Anm. Bei längs, zufolge, trotz kann auch der 3. F. stehen. — Steht zufolge vor dem Hauptw., so hat es den 2. Fall; steht es hinter demselben, so hat es den 3. Fall. — Halben steht immer dem Hauptw. nach; wegen und ungeachtet stehen bald vor, bald nach dem Hauptw. — Wegen, halben, um — willen bilden: meinetwegen, deinetwegen, um seinetwillen etc. —
Unweit des Thurmes, mittelst der Säge, kraft des Amtes, während der Spiele, laut eines Vertrages, vermöge einer Erbschaft, ungeachtet eines Verbrechens, oberhalb Berlins, unterhalb Charlottenburgs, innerhalb des Hauses, außerhalb meiner Ställe, diesseit deiner Lauben, ihrer Lüge halben (r), dieses Baumes wegen, statt dieser Eiche, anstatt dieses Buches, — längs jenes Stromes, zufolge jenes Befehls, trotz jenes Verbots — längs jenem Strome, jenem Befehle zufolge, trotz jenem Verbote — um seines Eigensinns willen.
§. 17. Den 3. Fall:
aus, außer, bei, binnen, entgegen, gegenüber, gemäß, mit, nach, nächst, nebst, sammt, seit, von, zu, zuwider, (ob).
Anm. 1. Entgegen und zuwider stehen stets nach dem Hauptwort, gemäß bald vor, bald nach demselben.