4. Gelten hat den 3. Fall, wenn es gleichbedeutend ist mit „werth sein“: Mir gilt die ganze Welt Nichts. Die Rede gilt dir. Steht es aber für „erfordern“ und „kosten“, so hat es den 4. Fall: Hier gilt es Entschlossenheit. Der Stock gilt einen Thaler.
5. Er schlägt mir die Hand roth. Es friert mir der Finger. Ich wasche mir die Hände. — Er tritt mir auf das Kleid. Es regnet mir in’s Gesicht. Die Thränen treten ihm in die Augen. Er tritt mir auf den Fuß. Dem geschenkten Gaul sieht man nicht in’s Maul. Gebratene Tauben fliegen Einem nirgends in den Mund. Der Regen schlägt mir in’s Gesicht.
6. Bei versichern steht entweder der 4. Fall der Person und der 2. F. der Sache, oder der 3. F. der Person und der 4. F. der Sache: Ich versichere sie meiner Freundschaft. Ich versichere ihnen die Wahrheit — oder: ich versichere ihnen, daß es wahr ist.
7. Bei trauen steht der 3. Fall, wenn es gleichbedeutend ist mit „Glauben schenken“, der 4. Fall, wenn von der priesterlichen Trauung die Rede ist: Ich kann ihm nicht mehr trauen (Glauben schenken). Der Prediger traute das Brautpaar.
8. Mit gratuliren und condoliren wird der 3. Fall verbunden: Ich gratulire dir = Ich wünsche dir Glück. Ich condolire Ihnen = Ich bedaure Sie, bezeige Ihnen mein Beileid.
9. Dieses Bild ist schön gemalt. Das Mehl ist fein gemahlen.
10. Der Lehrer lehrt die Schüler. Die Schüler lernen vom Lehrer.
VIII. Umstandswörter.
§. 32. Die Umstandswörter bestimmen die Zeit- und Eigenschaftsw. näher. Sie können sein:
1. Umstandsw. des Ortes. Wo? Wohin? — da, dort, draußen, drinnen, droben, drüben, hier, her, hin, überall, vorn, hinten, rechts, links, oben, unten, hinaus, hinein, vorwärts etc.