Zusatz-Regel: Schwach biegen alle diejenigen Hauptwörter, die in der Mehrzahl ein „n“ oder „en“ annehmen; stark biegen die, welche in der M. kein „n“ oder „en“ erhalten: der Knabe — die Knaben, folglich schwach, und daher der 2. Fall der Einzahl: „des Knaben“; aber: der Garten — die Gärten, folglich, weil kein „n“ hinzugekommen stark und deshalb der 2. Fall der Einz. „des Gartens.“
III. Eigenschaftswörter.
§. 7. 1. Eigenschaftsw. bezeichnen die Eigenschaften der Gegenstände. Sie bestimmen also das Hauptw. und stehen:
a) beifügend (attributiv) auf die Frage: Was für ein, eine, ein? (Welcher, e, es?)
b) aussagend (prädicativ) auf die Frage: Wie ist der, die, das? Das große Haus. — Das Haus ist groß.
2. Die Eigenschaftsw. endigen oft auf: ig, isch, icht, ern, bar, sam, lich, haft.
3. Die Eigenschaftsw. werden klein geschrieben. Bestimmen sie jedoch das Hauptw. nicht, sondern nehmen sie dasselbe in sich auf, so werden sie selbst zum Hauptw. und also auch groß geschrieben. Der kranke Mann ißt Suppe. — Der Kranke ißt Suppe.
4. Die Eigenschaftsw. stehen mit ihrem Hauptw. in gleichem Geschlecht, gleicher Zahl und gleichem Falle.
5. Die Eigenschaftsw. unterliegen einer starken, schwachen und gemischten Biegung.
§. 8. Steht das Eigenschaftsw. mit seinem Hauptw. allein, so nimmt es die Endungen des best. Geschlechtsw. an und hat also: