§. 26. III. Gemischte Biegung der Zeitwörter.

Die Zeitwörter dieser Biegung haben Ablautung und Umendung:
Brennen — brannte — gebrannt: kennen, nennen, rennen.
Senden — sandte — gesandt: wenden.
Denken — dachte — gedacht: bringen.
Dürfen: ich darf, dürfe, durfte, gedurft.
Können: ich kann, könne, konnte, gekonnt.
Mögen: ich mag, möge, mochte, gemocht.
Sollen: ich soll, solle, sollte, gesollt.
Wollen: ich will, wolle, wollte, gewollt.
Müssen: ich muß, müsse, mußte, gemußt.
Wissen: ich weiß, wisse, wußte, gewußt.

Bemerkungen.

1. Die zielenden Zeitw. werden mit haben verbunden. Die ziellosen Zeitw. werden theils mit sein, theils mit haben verbunden. Einige Zeitw. haben sein und haben: ich bin gefahren; ich habe gefahren. Die Zeitw. begegnen, folgen, weichen, gehen, kommen, fliehen, fliegen, wachsen, sterben etc. werden mit sein verbunden.

2. Die Vergangenheit (Imperf.), vollendete Vergang. (Plusq.) und vollendete Zukunft (Fut. II.) werden auch bezügliche Zeiten (relative) genannt, weil der Sprechende seine Aussage auf eine andere Aussage bezieht: Die Knaben spielten, als der Lehrer kam. Johann der muntre Seifensieder hatte oft gesungen, ehe ihn der Reiche störte. Der Winter wird vergangen sein, ehe du es ahnst. Die Vergangenheit (Imperf.) ist die Zeit, in welcher in der Regel erzählt wird: Die Schlacht blieb lange unentschieden. In diesem Falle wird sie auch unbezüglich gebraucht.

3. a. Sprechen wir ein Urtheil als bestimmt, als unabhängig, als Thatsache aus, so gebrauchen wir die Wirklichkeitsform: Er lobt den Schüler.

b. Führen wir aber an, was Jemand sagt, glaubt, oder sprechen wir einen Zweifel, eine Vermuthung, einen Wunsch oder eine Bedingung aus, so gebrauchen wir die Möglichkeitsform: Man weiß nicht, daß er den Schüler lobe. Ich glaube, daß er kommen werde. Sehe Jeder, wie er’s treibe! Wen da dürstet, der komme zu mir und trinke! Er wünschte, daß er genese. Er arbeitet, damit er esse. Ginge er doch fort! Wenn er fleißiger wäre (sein würde), könnte er vorwärts kommen.

c. Fordern wir Jemanden auf, daß er etwas thue, gebieten wir ihm etwas, so gebrauchen wir die Befehlsform: Geh’ fort! Hole Wasser!

Anm. Da die sogenannte Bedingungsform (Conditionalis) auch eine Möglichkeit ausdrückt, so hielten wir es nicht für angemessen, die Möglichkeitsform zu zerstückeln und die in dieser Beziehung herrschende Sprachverwirrung in die Volksschule zu bringen. Auch hätten wir, bei Aufnahme des Conditionalis, den Optativ, überhaupt eine strengere Eintheilung des Conjunctiv, nicht vergessen dürfen.

§. 27. Die Zeitw. erfordern oft bestimmte Fälle. Es haben den 2. Fall: