§. 46. Gehören in beigeordneten Sätzen mehrere Gegenstände (Subj.) zu einer Aussage (Praed.), oder mehrere Aussagen zu einem Gegenstande, so hat man zusammengezogene Sätze:
Grobheit und Stolz wachsen auf einem Holz. Hoffen und Harren macht Manchen zum Narren. Bewegung, Mäßigkeit und Ruh’ schließt dem Arzt die Thüre zu. Einige Blumen blühen im Sommer, andere blühen im Herbste. Der Fuchs ist schlau, listig und raubgierig. Er kam, sah’ und siegte. Nadelhölzer sind: Tannen, Fichten, Kiefern etc. Fleiß bringt Brod, Faulheit Noth. Roggen wird entweder geschnitten oder gemäht. Verschlossener Mund und offene Augen haben noch Niemandem geschadet. Sammet und Seide löschen das Feuer in der Küche aus.
Anm. In den zusammengezogenen Sätzen steht vor „ und “ und „ oder “ kein Komma.
B. Nebensätze.
§. 47. Der Nebensatz steht immer an der Stelle eines Satzgliedes und kann in ein solches verwandelt werden.
Die Nebensätze werden durch die Bindewörter der Unterordnung mit den Hauptsätzen verbunden.S. §. 33. B.
Da es dreierlei nähere Bestimmungen giebt, so giebt es auch dreierlei Nebensätze.
1. Eigenschaftssätze.
Die Nebensätze können stehen für eigenschaftliche Bestimmungen = Eigenschaftssätze (Adjectiv-, Relativ-Sätze). Sie werden mit dem Hauptsatze in der Regel durch die zurückbeziehenden Fürwörter: welcher, e, es; der, die, das, auch wohl durch: wo, wann, wie, verbunden:
Nichts ist so elend, als ein Mann, der Alles will, und der Nichts kann. = Nichts ist so elend, als ein Alles wollender und Nichts könnender Mann. Die Sterne, welche ihr eigenes Licht haben, heißen Fixsterne.