2. Gegenstandssätze.
§. 48. Die Nebens. können stehen für gegenständliche Bestimmungen = Gegenstandssätze (Substantiv-Sätze) und werden mit dem Hauptsatze in der Regel durch: daß, ob, wer, was, wo, wann, wie etc. verbunden. Als solche können sie sein:
a. Gegenstandssätze für den 4. Fall (Object-Sätze).
Sage mir, mit wem du umgehst, und ich will dir sagen, was du werth bist. = Sage mir deinen Umgang, und ich will dir deinen Werth sagen. Wer läuft, den jagt man. Wer hoch steht, den sieht man.
1. Hierher gehören auch die Sätze, die angeben, was Jemand sagt, meint, behauptet etc.
Solon sagte: Niemand ist vor seinem Tode glücklich.
2. Vor der wörtlich angeführten (directen) Rede steht ein Doppelpunkt. Häufig folgen diesem Doppelpunkt auch noch Anführungsstriche:
Solon sagte. „Niemand ist vor seinem Tode glücklich.“
3. Tritt der Einführungssatz zwischen den Ergänzungssatz, so sind die Zeichen in folgender Weise zu setzen:
„Niemand“, sagte Solon, „ist vor seinem Tode glücklich“. — „Komm mit“, sprach neulich der Klaus zu mir, „vor dem Thore etc.“