Es handelte sich um Geld; wir hatten keines. Ich mußte also die monatliche Rate einfordern und mich rechtfertigen, als ich wegen ungenügender Quittung mit leeren Händen zurückkehrte. Die Hergabe meiner kleinen Ersparnisse wies die Frau Gräfin wiederholt schroff zurück.

Nach allem wenden Sie, gnädiger Herr, verstehen, daß einer Erklärung gar nicht auszuweichen war. Trotz all meiner Vorstellungen bestand Frau Gräfin nach Einblick in ihre trostlosen Verhältnisse auf Veräußerungen ihrer Diamanten und sonstigen Schmuckgegenstände.

Ich gelange nun zu demjenigen Punkt, bei dessen Erwähnung ich Ihre Nachsicht, gnädiger Herr, einholen muß: die Frau Gräfin erklärte mir auf das bestimmteste, daß sie ihren Hausstand aufzulösen wünschte und aus dem Erlöse ihrer überflüssigen Wertgegenstände gesonnen sei, neben den übrigen Verpflichtungen in erster Linie diejenigen gegen den Herrn Baron abzulösen.

Die Frau Gräfin äußerte, daß diese Vorschüsse sie im höchsten Maße bedrückten, und daß sie lieber Not leiden wolle, als irgend welche Darlehen oder gar Freundesgaben aus Ihrer Hand fernerhin empfangen. Das Freundschaftsverhältnis zu Ihnen, gnädiger Herr, das unter den bisherigen gleichen Lebensverhältnissen ein so gutes gewesen sei, könne Schaden leiden, und Frau Gräfin zögen es daher vor, sich Ihrer freundschaftlichen Hilfe (da diese ohne Zweifel auf Ratschläge sich nicht beschränken werde) nicht mehr zu bedienen, sondern sogar Ihnen in Zukunft fern zu bleiben. Die Frau Gräfin, die C. verlassen und nach einem kleinen, noch nicht feststehenden Orte übersiedeln will, um sich dort mit den ihr bleibenden Mitteln einzurichten, stellten sogar das Ansinnen an mich, Ihnen nicht zu verraten, wohin sie gehen werde, und nehmen als selbstverständlich an, daß ich Ihnen auch sonst keinerlei Mitteilungen zukommen lassen würde.

Da Frau Gräfin sich so sehr gegen alles, was sich ihrem Entschlusse entgegenstellen könnte, auflehnt, bin ich völlig machtlos. Um die erwähnten Pläne auszuführen, bleibt ja allerdings nichts anderes übrig, als den gegenwärtigen Besitz zu Geld zu machen. Ich schätze die Zinseneinnahme in Zukunft auf kaum viertausend Mark, welches einem baren Kapital von hunderttausend Mark entsprechen würde.

Was befehlen Sie nun, gnädiger Herr?

Soll ich scheinbar den Verkauf zulassen und etwa das Ganze ohne Wissen der Frau Gräfin für des Herrn Baron Rechnung ankaufen? In solchem Falle ist schnelle Instruktion erforderlich. Ferner: Wie soll ich mich in Zukunft verhalten? Darf ich noch mit dem Herrn Baron korrespondieren? Soll ich nach der Neuordnung aller Verhältnisse den Dienst bei der Frau Gräfin verlassen?

Wenn ich die letztere Frage aufwerfe, so bitte ich diese nicht mißzuverstehen. Ich habe mich gegen die Frau Gräfin bereit erklärt, ohne Entschädigung zu bleiben, und würde mich nur entfernen, wenn der Herr Baron darin etwas Zweckmäßiges für die Frau Gräfin erkennen würden. Mir ist dies zur Zeit allerdings als vorteilhaft nicht ersichtlich.

In jedem Falle werden Sie, gnädiger Herr, gewiß verstehen, daß ich kein doppeltes Spiel treiben kann und mich eines wirklichen Vertrauensbruches schuldig machen würde, wenn unsere Verabredungen ganz in der bisherigen Weise bestehen bleiben.

Sofern es meine Befugnis nicht überschreitet, möchte ich mir den gehorsamen Vorschlag gestatten, daß ich bei der Frau Gräfin ausharre, aber nichts thue, was mit den Entschließungen der Frau Gräfin in Widerspruch gerät, und somit nur in dem Sinne zur Verfügung des Herrn Baron bleibe, daß ich nach besten Kräften über das Wohlergehen der Familie wache. Wenn ich die Hand dazu biete, das Eigentum der Frau Gräfin für Rechnung des Herrn Baron zu erwerben, so glaube ich, dadurch nicht unehrlich gegen die Frau Gräfin zu handeln.