Aber daß er damit kein Glück haben werde, sah Brecken freilich sehr bald ein.
„Wenn Sie annehmen, Herr von Brecken,“ erwiderte der Justizrat, „daß Herr und Frau von Tressen sich in diesem Sinne vergleichen würden, so muß ich Ihnen sofort erklären, daß davon nicht die Rede sein kann. Sie denken nicht daran, etwas von ihren Rechten aufzugeben, würden vielmehr, wenn Sie auf dem — entschuldigen Sie — unmenschlichen Standpunkt beharren, in der Klage beantragen, daß ihnen die Vormundschaft über Ihren Sohn übertragen und die Nutznießung des Vermögens zugesprochen wird. Und wenn wir das erstreiten sollten, wie würden dann die Sachen für Sie stehen?“
Brecken lachte höhnisch.
„Was Sie da sagen, glauben Sie ja selbst nicht, Herr Justizrat. Mit Gespenstern schreckt man Kinder und Feiglinge, aber keine Männer. Ich lebte mit meiner Frau in Gütergemeinschaft, folglich gehört mir nach ihrem Ableben Holzwerder. In dem zwischen uns geschlossenen Abkommen, das Ihnen ja sehr wohl bekannt ist, wurde für den Fall einer Nachkommenschaft bestimmt, daß jeder von uns bis zur Mündigkeit unserer Kinder die Nutznießung des Vermögens behalten, später aber Ansprüche auf eine Rente haben sollte. Meine Frau, die in eigentümlichen Anschauungen steckte, wollte das so, und ich gab ihr nach, obgleich wir uns dadurch selbst die Verfügung über das Vermögen entzogen. Für die mir eingeräumten Rechte stipulierte sie auch besondere Rechte für ihre Kinder. Gleichviel, es wurde so abgemacht. Wer mir aber bei diesem Sachverhalt mein Recht auf Besitz, Verwaltung und Vormundschaft absprechen will, der muß den klaren Verstand verloren haben.“
„So würde es allerdings auf den ersten Blick scheinen,“ warf Brix ein. „Aber die Ansprüche Ihrer Schwiegereltern können nicht alteriert werden, denn sie wurden ihnen eingeräumt, damit sie zu leben vermöchten. Und ferner: Ihre Frau Gemahlin gewährte Ihnen die erwähnten Vorteile aus zweierlei Ursachen; erstens, weil Sie das Erbe von Falsterhof mit in die Ehe zu bringen versprachen, und zweitens —“
„Nun?“
„Weil aus dem von Ihnen vorgelegten Dokument ersichtlich war, daß diese
Ihre Behauptung eine begründete sei!“
„Also — was wollen Sie denn weiter?“
„Was ich will? Sie besaßen ja gar keine Anwartschaft auf das Gut Ihrer
Frau Kousine in der von Ihnen vorgelegten Form, und dafür würden wir
Frau Cromwell, Frege und Ihre Schwiegereltern zu Zeugen aufrufen.“
Bei Freges Namen, in dem er eine Anspielung auf die Fälschung erblickte, zuckte Brecken unwillkürlich zusammen, und die Farbe wich aus seinem Angesicht. Aber nur für Sekunden ward er eingeschüchtert.