Die zweite Richtlinie und Tugend, die wir uns bemühten der Schutzstaffel anzuerziehen und ihr als in ihr wohnende, unauslöschbare Eigenschaft für alle Zukunft mitzugeben, ist der Freiheitswille und Kampfgeist.

Leistungsprüfungen.

Wir haben von jeher den Ehrgeiz gehabt in jedem Kampfund an jeder Stelle die besten sein zu wollen. Und wir freuen uns hierbei über jeden Menschen und jeden Verband, der mit seinen Leistungen und seinem Kampfgeist dem unseren gleichkommt oder uns überflügelt, denn jeder, der uns gleichkommt ist ein Gewinn für Deutschland und wäre für uns der Beweis, daß wir selbst zu wenig Kraft in uns hatten und daß wir unsere Anstrengungen zu verdoppeln, unseren Willen zum Kampf noch zu läutern und unsere Härte gegen uns selbst noch zu stählen hätten.

Durch härteste Schule, durch die zeitlebens jeder von uns zu gehen hat, durch Jahr für Jahr abzulegende Leistungsprüfungen sorgen wir dafür, daß der Mut und Kampfgeist jedes einzelnen, vor allem aber des Führerkorps immer wieder auf die Probe gestellt wird. Wir werden gleichzeitig durch diese jährlich von uns geforderten Leistungen einen Riegel davorschieben, daß je in unseren Reihen die dem deutschen Volk schon so oft zur tödlichen Gefahr gewordene Gemütlichkeit einziehen kann. Weiterhin wird eine Gemeinschaft, von der in gleichen Abständen bis ins Alter hinein körperliche und willensmäßige Leistungen gefordert werden, einfach bleiben und auf die Dauer Dinge von sich weisen, die für ein behäbiges Leben zwar schön sein mögen, die aber unsere Kraft für Deutschland schwächen und den Kampfgeist zum Erlahmen bringen könnten.

Treue und Ehre.

Als dritte Richtlinie und Tugend, die zum Aufbau und Wesen dieser Schutzstaffel notwendig ist, sind die Begriffe Treue und Ehre zu nennen. Beide sind unlösbar voneinander. Sie sind niedergelegt in zwei Sätzen, in dem Satz, den der Führer uns geschenkt hat: „Meine Ehre heißt Treue" und in dem Satz des alten deutschen Rechts: „Alle Ehre von Treue kommt."

Viele Dinge, so lehren wir den SS-Mann, können auf dieser Erde verziehen werden, eines aber niemals, die Untreue. Wer die Treue verletzt, schließt sich aus aus unserer Gesellschaft. Denn Treue ist eine Angelegenheit des Herzens, niemals des Verstandes. Der Verstand mag straucheln. Das ist manchmal schädlich, jedoch niemals unverbesserlich. Das Herz aber hat immer denselben Pulsschlag zu schlagen, und wenn es aufhört, stirbt der Mensch genau so wie ein Volk, wenn es die Treue bricht. Wir meinen hiermit Treue jeder Art, Treue zum Führer und damit zum deutschen germanischen Volk, seinem Willen und seiner Art, Treue zum Blut, zu unseren Ahnen und Enkeln, Treue zu unserer Sippe, Treue zum Kameraden und Treue zu den unverrückbaren Gesetzen des Anstandes, der Sauberkeit und der Ritterlichkeit. Es sündigt einer gegen Treue und Ehre nicht nur dann, wenn er untätig seine oder der Schutzstaffel Ehre verletzen läßt, sondern vor allem auch dann, wenn er die Ehre anderer nicht achtet, Dinge verspottet, die anderen heilig sind oder wenn er für Abwesende, Schwache und Schutzlose nicht männlich und anständig eintritt.

Gehorsam.

Die vierte Richtlinie und Tugend, die für uns gilt, ist die des Gehorsams; des Gehorsams, der bedingungslos aus höchster Freiwilligkeit kommt, aus dem Dienst an unserer Weltanschauung, der bereit ist, jedes, aber auch jedes Opfer an Stolz, an äußeren Ehren und all dem, was uns persönlich lieb und wert ist, zu bringen; des Gehorsams, der nicht ein

einziges Mal zaudert, sondern bedingungslos jeden Befehl befolgt, der vom Führer kommt oder rechtmäßig von den Vorgesetzten gegeben wird; des Gehorsams, der ebenso in der Zeit des politischen Kampfes, wenn der Freiheitswille glaubt, sich empören zu müssen, stilleschweigt, der bei wachesten Sinnen und gespanntester Aufmerksamkeit gegen den Gegner, wenn es verboten ist, nicht den Finger rührt, der ebenso bedingungslos gehorcht und zum Angriff geht, auch wenn er einmal glauben sollte, es in seinem Herzen nicht überwinden zu können.