Wir sind so ehrlich, nicht von uns zu behaupten, daß alle diese Gesetze bis zum letzten Mann und bis zum letzten, tiefsten Verständnis schon erfaßt sind. Wir glauben aber behaupten zu können, daß in nunmehr sechs Jahren die Schutzstaffel im großen nach diesen Richtlinien angetreten ist, aufgebaut wurde und nach ihnen lebt. Wir wissen, daß wir Jahr für Jahr mehr von diesen Tugenden in uns aufnehmen und sie mehr und mehr zum selbstverständlichen Gut jedes SS-Mannes werden. Wir sind der Überzeugung, daß, wenn wir einst nach Jahren, früher oder später, dann, wenn es das Schicksal bestimmt, als erste Generation dieser Schutzstaffel nicht mehr sind, wir diese Tugenden als volles Erbe, als beste Tradition denen, die nach uns SS-Männer sind, überliefern können.
Heiratsgesetz.
Entsprechend diesen Richtlinien und Tugenden haben wir uns selbst Gesetze gegeben und das Leben unserer Gemeinschaft eingerichtet und den Weg festgelegt für eine ferne Zukunft. - Als erstes Gesetz wurde im Jahre 1931 der SS-Befehl erlassen, der die Heirats- und Verlobungsgenehmigung für jeden SS-Mann vorschrieb. Wir haben die Folgerung gezogen aus der Erkenntnis vom Wert des Blutes. Wir sind uns darüber klar geworden, daß es unsinnig wäre den Versuch zu unternehmen, Männer rassischer Auslese zu sammeln und nicht an die Sippe zu denken. Wir wollten und wollen nicht den Fehler der Soldaten- und Männerbünde der Vergangenheit machen, die Jahrhunderte wohl bestehen mögen und dann, weil der Blutstrom der Zucht und die Tradition der Sippe fehlt, ins Nichts versinken, wir wissen ja aus tiefster, innerster Überzeugung, daß eine Gemeinschaft nur dann, wenn sie in Ehrfurcht vor den Ahnen der fernsten und grauesten Vorzeit, überzeugt von der ewigen Herkunft ihres Volkes lebt, imstande sein wird, den Weg in die Zukunft zu gehen. Wir wissen, daß nur dann, wenn die Erkenntnis ganzen Blutes als Verpflichtung aufgefaßt wird, als heiliges Vermächtnis, das in artreiner Sippe weiter zu vererben ist, eine Rasse und ein Volk das ewige Leben haben. Wir sind durchdrungen von der Überzeugung, daß nur die Generation, die eingebettet ist zwischen Ahnen und Enkeln, den richtigen Maßstab für die Größe ihrer Aufgabe und Verpflichtung und für die Winzigkeit ihrer eigenen und vergänglichen Bedeutung in sich aufnimmt.
Der Sieg des Kindes.
Wir haben erfahren, daß nur der Mensch dieser Überzeugung auch in den Zeiten des Erfolges sich bescheiden lernt und den Fehler des Übermutes, der Überheblichkeit vermeiden lernt, daß ebenfalls nur solche Menschen die Zeiten schwerster Belastung mit derselben eisernen Ruhe ertragen, wie sie die Zeiten des Glückes bescheiden und spartanisch einfach überleben. Wir lehren deswegen über das Gesetz des Heiratsbefehls hinaus unsere SS-Männer, über die Erziehung zur Wahl der artgemäß richtigen Frau hinaus, daß all unser Kampf, der Tod der zwei Millionen des Weltkrieges, der politische Kampf unserer letzten 15 Jahre, der Aufbau unserer Wehrmacht zum Schütze unserer Grenzen vergeblich und zwecklos wäre, wenn nicht dem Sieg des deutschen Geistes der Sieg des deutschen Kindes folgen würde.
Wir haben es uns als eine unserer Aufgaben gesetzt, auch hier nicht mit Rede und Wort, sondern durch Tat und Beispiel in unseren eigenen Reihen voranzugehen. Wir werden es
heute und in aller Zukunft unseren Männern wieder einprägen, daß der heiligste und wertvollste Mensch unseres Volkes jede der Heiligkeit ihrer Pflicht bewußte Mutter unseres Blutes und daß das kostbarste Gut das deutsche Kind ist.
Ehrengesetz des SS-Mannes.
Als weiteres Gesetz wurde an diesem 9. November 1935 durch Befehl festgelegt, daß jeder SS-Mann seine Ehre mit der Waffe zu verteidigen das Recht und die Pflicht habe. Es wurde zugleich in dem Befehl festgelegt, daß SS-Mann im Sinne des Ordens der SS jeder Angehörige der SS ist, der nach Ableistung einer Zeit von VA Jahren als Anwärter, nach Ableistung seines SS-Eides auf den Führer, nach ehrenvoller Ableistung seiner Arbeitsdienst-und Wehrpflicht mit 21 Jahren den SS-Dolch, die Waffe, verliehen bekommt und damit als vollgültiger SS-Mann in den Orden der SS aufgenommen wird. SS-Mann ist jeder von uns, ob Mann dem Dienstgrade nach oder Reichsführer. Wir haben uns dieses Ehrengesetz gegeben, weil wir der Überzeugung sind, daß nur der Mann, der weiß, daß er für jede seiner Taten und seiner Worte an irgendeiner Stelle einmal zur Verantwortung gezogen wird, den letzten Sinn unserer Gemeinschaft erfassen wird und wieder lernt, als untadelig sauberer Soldat des Lebens seinem Volke zu dienen. Denn dieses Ehrengesetz verpflichtet ihn ebenso zur Wahrung der eigenen Ehre, wie es die Achtung der anderen von ihm verlangt und wie es bei aller Grundsatzstrenge, Güte und Großherzigkeit gegenüber seinen Kameraden, seinen Volksgenossen und seinen Mitmenschen uns als Pflicht auferlegt.
Zu ein paar Problemen darf ich nunmehr Stellung nehmen. Zum ersten. In einem Büchlein, das „50 Fragen und Antworten für den SS-Mann" überschrieben ist, steht als erste Frage: „Wie lautet dein Eid?"