A. Eulenburg hat wohl noch vor von Schrenck-Notzing darauf aufmerksam gemacht, dass der Begriff der Algolagnie, den er durch die Worte Lagnänomanie (= Sadismus) und Machlänomanie (= Masochismus) ersetzt, sehr viele Ab- und Unterarten umfasst. Auch er betont, dass „sich das nämliche Individuum abwechselnd aktiv und passiv verhalten, und aus Beidem geschlechtliche Erregung und Befriedigung schöpfen kann.“ Ferner erinnert Eulenburg an die Mittelformen, wobei „das Individuum zum Behufe geschlechtlicher Erregung weder selbst gewaltsame Handlungen vornimmt noch solche erduldet — wohl aber dergleichen von Anderen provociert, sie mit ansieht und durch den Anblick, oder unter Umständen schon durch die blosse Vorstellung des Anblicks in die gewünschte Befriedigung versetzt wird.“ Also eine Art von ideeller oder illusionärer Lagnänomanie und Machlänomanie. Ferner ist die Begehung grausamer Akte gegen Tiere in Betracht zu ziehen. Schliesslich erklärt Eulenburg das Beobachtungsmaterial für „noch bei Weitem nicht abgeschlossen“.[628]

Es handelt sich nun unseres Erachtens darum, eine allgemeine und für alle Fälle zutreffende Definition des Sadismus zu finden, die kurz und prägnant den Grundton der Sade’schen Werke ausdrückt und unter die sich alle Formen der passiven und aktiven Algolagnie der Zoo- und Nekrophilie, der symbolischen Algolagnie u. s. w. unterordnen lassen. Bedenkt man, dass in den Werken des Marquis de Sade auch alle wirklichen und ideellen destruktiven Vorgänge in der lebenden und toten Natur als Ursachen sexueller Erregung und Befriedigung betrachtet werden, wie Mord, Folter, Nekrophilie, Zoophilie, aber auch Ausbrüche von Vulkanen, Schiffbrüche, Feuersbrünste, Diebstähle u. s. w., so wird man den typischen Sadismus folgendermassen definieren:

Der Sadismus ist die absichtlich gesuchte oder zufällig dargebotene Verbindung der geschlechtlichen Erregung und des Geschlechtsgenusses mit dem wirklichen oder auch nur symbolischen (ideellen, illusionären) Eintreten furchtbarer und erschreckender Ereignisse, destruktiver Vorgänge und Handlungen, welche Leben, Gesundheit und Eigentum des Menschen und der übrigen lebenden Wesen bedrohen oder vernichten und die Continuität toter Gegenstände bedrohen und aufheben, wobei der aus diesen Vorgängen einen geschlechtlichen Genuss schöpfende Mensch selbst ihr direkter Urheber sein kann, oder sie durch Andere herbeiführen lässt, oder blosser Zuschauer bei denselben ist, oder endlich freiwillig oder unfreiwillig ein Angriffsobjekt dieser Vorgänge ist.

Uns scheint, dass diese Definition dem Wortsadismus ebenso gerecht wird wie dem Lustmorde, der Folter und der Freude an zerstörenden Ereignissen.

10. Beurteilung des Menschen Sade nach seinem Leben und seinen Schriften.

Die wichtigste Frage ist die: War der Marquis de Sade geisteskrank oder nicht?

Heute, wo die hereditäre und krankhafte Natur der sogenannten conträren Sexualempfindung so sehr betont und energisch die Aufhebung des § 175 des deutschen Strafgesetzbuches verlangt wird, ist man nur zu leicht geneigt, jede schwerere sexuelle Perversion als Zeichen einer Geisteskrankheit zu deuten. Demgegenüber betonen wir als unsere feste, aus kulturhistorischen Studien und Erfahrungen des modernen Lebens geschöpfte Ueberzeugung, dass wir die Mehrzahl der sexuellen perversen Personen für geistig gesund halten und ihre Perversion auf Verführung und geschlechtliche Ueberreizung zurückführen. Die Anschauungen v. Krafft-Ebing’s, der die hereditäre Natur vieler sexueller Perversionen vertritt, werden gegenüber den durchaus berechtigten Ausführungen v. Schrenck-Notzing’s, der die Erziehung, occasionelle Momente, wie Verführung u. dgl. m. verantwortlich macht, immer mehr an Boden verlieren, wie weitere Studien erweisen werden. Selbst von Krafft-Ebing sagt einmal (Arch. f. Psychiatrie Bd. VII, S. 304): „Wer Tardieus bekannte Studie, Caspers gerichtsärztliche Werke, Legrand du Saulles Mitteilungen in den Annales médico-psychologiques, März 1876, gelesen hat, wird zugeben müssen, dass die greulichsten geschlechtlichen Verirrungen mit geistiger Gesundheit verträglich sind.“ Es geht daraus, wie Moll richtig bemerkt, hervor, dass Krafft-Ebing selbst die greulichsten geschlechtlichen Perversitäten an sich nicht als Beweis einer Geisteskrankheit ansieht.[629]

Was speziell den Sadismus betrifft, so bemerkt auch Eulenburg, ein Anhänger der Aufhebung des § 175, dass „bei weitem nicht alle, namentlich aktiven Algolagnisten als geisteskrank im engeren Sinne zu betrachten seien. Gewiss sind es die ‚schweren‘ und ‚schwersten‘ unter ihnen, die eigentlichen sexualen Verbrecher, Lustmörder u. s. w. wohl ausnahmslos, obgleich man auch von ihnen mehrere als geistesgesund hingerichtet hat (was ich übrigens nicht als ein Unglück, noch weniger als einen Justizmord ansehen möchte).“[630]

Ueber den Geisteszustand des Marquis de Sade, der bekanntlich von Royer-Collard für gesund erklärt wurde, haben sich in diesem Jahre zwei Aerzte geäussert, Dr. Marciat in Lyon und Professor A. Eulenburg in Berlin. Der letztere hervorragende Neurologe hat ohne Zweifel das eingehendere und scharfsinnigere Gutachten über Sade geliefert. Er kommt zu dem Schlusse, dass „auch die Irrenärzte unserer Zeit der Mehrzahl nach sich kaum in der Lage befunden haben würden, de Sade vor dem Strafrichter für geisteskrank und ‚der freien Willensbestimmung beraubt‘ zu erklären und ihn der unzweifelhaften gerichtlichen Verurteilung damit zu entziehen.“[631] Marciat kommt zu einem ähnlichen Resultat. Der Marquis de Sade war „nicht geisteskrank im genauen Sinne des Wortes“. Höchstens könnte man an moral insanity denken, aber nur im Hinblick auf die Hauptwerke. Aber „man muss sich erinnern, dass Mirabeau, Musset und viele Andere auch sehr schlüpfrige Bücher veröffentlicht haben.“[632]

Die Annahme einer „moral insanity“ (folie morale), die Marciat eventuell zulassen würde, hat Eulenburg (a. a. O. S. 514) bereits zurückgewiesen, da es eine Form der Seelenstörung, die sich „lediglich durch eine krankhafte Umwandlung, eine Perversion der natürlichen sittlichen Antriebe und Gefühle und durch eine daraus entspringende Neigung zu unsittlichen Handlungen, ohne sonstige Störungen der Intelligenz charakterisierte“, nicht giebt, vielmehr „immer und überall die auf angeborener Anlage beruhende Abschwächung der Intelligenz neben der Gefühlsstörung hervortritt und dass es sich demnach um Fälle angeborenen Schwachsinns, meist auf degenerativer Grundlage handelt“ (a. a. O. S. 514).